Zitat:
Zitat von drdisketti
Genau genommen kann Dir nicht einmal der Vertrag gekündigt werden nach so einem Vorfall.
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Hallo Reinhardt,
da muss ich Dir widersprechen. Ich kenne keine Sachversicherung, in der für den Schadensfall kein (beidseitiges) außerordentliches Kündigungsrecht vereinbart ist.
Alex.