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Alt 16.09.2011, 10:28
AlexDD
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Zitat von drdisketti Beitrag anzeigen
Genau genommen kann Dir nicht einmal der Vertrag gekündigt werden nach so einem Vorfall.
Hallo Reinhardt,
da muss ich Dir widersprechen. Ich kenne keine Sachversicherung, in der für den Schadensfall kein (beidseitiges) außerordentliches Kündigungsrecht vereinbart ist.

Alex.
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