Zitat:
Zitat von kleinerluis
...möchte ich nicht bei verlorenem Versicherungsschutz die Kosten tragen müssen. Angenommen der Fussgänger oder auch autofahrer wird berufsunfähig, dann hast Du für den Rest deines Lebens etwas davon.
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Auch hier irrst Du. Deine Haftpflicht zahlt IMMER, sogar bei Vorsatz.
Im bösesten Fall bleibst Du auf max. 5.000 EUR Regreß sitzen.
Genau genommen kann Dir nicht einmal der Vertrag gekündigt werden nach so einem Vorfall.