Zitat:
Zitat von drdisketti
...Schneekettenverwendung ist nicht erlaubnisbedürftig in Bezug auf die Reifengröße- jedenfalls ist in der StVO und StVZO (jetzt "ZO") dazu keine Einschränkung zu finden.
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Schneeketten/Gleitschutzketten sind keine zulassungsfähigen oder -bedürftigen Zubehörteile in unserem Fall.
Es gibt Fahrzeuge, bei denen sie in der ABE aufgeführt sind (siehe die ZO zu diesem Thema) - das sind Vaus definitiv nicht.
Auch z.B. Radkappen oder Haubenbras sind keine ABE- oder eintragungspflichtigen Teile.
Wenn Dir eine "um die Ohren fliegt", hast Du sie nicht richtig gespannt oder Du bist zu schnell gefahren oder Du hast eine zu weit verschlissene Kette verwendet. Passiert alles unabhängig von der Reifengröße.
Wer es besser weiß, möge mir einen Text als Fundstelle zitieren !