Schneekettenverwendung ist nicht erlaubnisbedürftig in Bezug auf die Reifengröße- jedenfalls ist in der StVO und StVZO (jetzt "ZO") dazu keine Einschränkung zu finden.
Lediglich die Fahrbahnverhältnisse und Höchstgeschwindigkeit ist erwähnt.
Natürlich gilt §1 - wenn jemand durch ungeeignete Räder- Reifen- Kettenwahl geschädigt würde, wäre die Haftung eindeutig.
Wenn die Kette im Radhaus passt, ist beim 639er - da Hecktriebler - die Sache relativ unkrititsch. Bei Alufelgen musst Du natürlich auf den Schutz der Felge Augenmerk bei der Auswahl richten.
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Gruß Reinhard
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