Ist so auch nicht mehr aktuell.
Die Versicherer dürfen ohne "amtlichen" Vorgang keine Daten von Dritten mehr heraus, das gab mal richtig Ärger wg. Verstoss gegen Datenschutz...
Wenn sich der Verursacher selbst nicht aktiv um eine Regulierung bemüht, würde ich grundsätzlich Anzeige bei der Polizei erstatten. da es sich nicht um eine Straftat handelt, wird die Staatsanwalschaft nicht zwangsweise tätig, sondern erst, wenn Sie den Vorgang von der Polizei erhält.
Die Zwischenzeit kann man nutzen, um dem Verursacher die Möglichkeit der Schadensregulierung zu geben und dann ggf. die Anzeige zurückziehen. Auf diesem Wege kann man von der Polizei auch ggf. Halterdaten erhalten. Habe ich jetzt in 2 Fällen so praktiziert.
Gruß
donmannix
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