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Alt 04.07.2011, 07:50
Fluffymobil
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Einfach mal von sich selbst ausgehen; Vermutlich würde sich ja jeder von uns bedanken, wenn sein Vahrzeug einfach mal so beim Parken von jemandem beschädigt worden ist, sich der/die Gutste frei nach dem Motto "Ist ja nur Sachschaden" oder "Trifft ja keinen Armen!" vom Acker macht und man dann zu den ganzen Unannehmlichkeiten auch noch auf seinen Kosten sitzenbleibt - im günstigsten Fall durch Hochstufung in der VK!

Ich würde mir allerdings gut überlegen, ob ich - fallbezogen natürlich - das ganze Anzeigenprozedere über mich ergehen lassen würde; Protokollaufnahme, Vernehmungen, danach evtl. eine Vorladung vor Gericht - in der man vom Rechtsverdreher des Verursachers als Verfahrenslaie i.d.R. ganz schön eingeseift werden dürfte, weil der ja schließlich vor seinem Mandanten einen auf dicke Hose machen muss - Kostenersatz für diese Bürgerpflicht leider Fehlanzeige!!! Da reicht u.U. eine kleines Zettelchen mit Ort, Datum, Uhrzeit und Kennzeichen an die Polizeinspektion. Den Rest übernimmt dann die Pozilei sebst und ein Geschädigter ist vermutlich froh über die "Schützenhilfe"

Gruß

Peter
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