- das liegt dann eher an der Möglichkeit, hinten Sitze einbauen zu können, als an der fehlenden Trennwand nach meiner Kenntnis.
Und - verkehrsrechtlich ist nicht zwingend gleichbedeutent mit fiskalisch !
Also Kfz-Steuer und 1%-Besteuerung sind nochmals Ermessensspielraum des Finanzamtes.
__________________
Gruß Reinhard
|