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Alt 18.05.2011, 07:57
sh911 sh911 ist offline
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Hallo Stammtischler....

folgende Fundgegenstände wurden hinterlassen und werden, bei Vorlage eines Eigentumnachweises - beglaubigt vom Bundesbeglaubigungsamt in Berlin - dem rechtmäßigem Eigentümer in dessen Besitz rückübertragen.....

1.

Ein Fußbekleidungstück, nach mehrfacher Überprüfung eindeutig unter Fußgrösse 44

IMG_0017.JPG


2.

Eine Erungenschaft aus dem neueren Industriezeitalter zum entzünden kleinerer oder auch größerer Gegenstände des täglichen Genusses.....

IMG_0019.JPG

Die rechmäßigen Eigentümer können sich mit Vorlage der oben erwähnten Urkunde melden und bekommen selbstverständlich ihr Eigentum rückerstattet.........
__________________
Schöne Grüsse

Stephan

PS: Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten!

Lebensplan:

Plan A: Weltherrschaft übernehmen!
Plan B: Leute mit Enten bewerfen.......

Übrigens: Wer sein Ohr auf eine heiße Herdplatte legt......., der kann bald schon seine eigene Dummheit riechen........

Unterwegs im V- 250 Avantgarde Edition....

...und hinterher hüpft fröhlich ein Hobby 650 KFU
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