Hallo Stammtischler....
folgende Fundgegenstände wurden hinterlassen und werden, bei Vorlage eines Eigentumnachweises - beglaubigt vom Bundesbeglaubigungsamt in Berlin - dem rechtmäßigem Eigentümer in dessen Besitz rückübertragen.....

1.
Ein Fußbekleidungstück, nach mehrfacher Überprüfung eindeutig unter Fußgrösse 44
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2.
Eine Erungenschaft aus dem neueren Industriezeitalter zum entzünden kleinerer oder auch größerer Gegenstände des täglichen Genusses.....
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Die rechmäßigen Eigentümer können sich mit Vorlage der oben erwähnten Urkunde melden und bekommen selbstverständlich ihr Eigentum rückerstattet.........
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Schöne Grüsse
Stephan
PS: Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten!
Lebensplan:
Plan A: Weltherrschaft übernehmen!
Plan B: Leute mit Enten bewerfen.......
Übrigens: Wer sein Ohr auf eine heiße Herdplatte legt......., der kann bald schon seine eigene Dummheit riechen........
Unterwegs im V- 250 Avantgarde Edition....
...und hinterher hüpft fröhlich ein Hobby 650 KFU