Bei bekanntem Kennzeichen erscheint "unbekannt" zwar merkwürdig, aber:
Nur die Haftung für den Schaden bezieht sich auf das verursachende Fahrzeug resp. den Halter, nicht den Fahrer.
Polizeilich / verkehrsrechtlich gesehen allerdings ist die Ermittlung des Fahrers im Mittelpunkt (der kriegt ja das Bussgeld auf die

).