Hallo TF-LU,
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Zitat von TF-LU
Rechtlich gesehen kannst du bis 6 Monate nach dem Kauf die Beseitigung versteckter Mängel geltend machen, ohne nachweisen zu müssen, dass sie beim Kauf bereits vorhanden waren.
Die Frage ist aber, wie du zu deinem Recht kommst. Ein Gespräch mit dem Händler kann was bringen, wenn der aber blockt, stellt sich die Frage, ob sich weitere Schritte lohnen. Recht haben ist nicht immer Recht bekommen.
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der "Händler" sagte nur lakonisch, erstens haben Sie eine Gebrauchtwagengarantie und zweitens kaufe ich den Wagen zum Restwert gerne wieder an (da hatte ich gerade 150KM gefahren)...
Ich weiß schon warum ich "" schreibe ;-)
Gruß
Thomas