verkauf ihn dir selber als Privatperson...dann verkaufste als Privatperson...so habe ich es immer gemacht. Weil wenn du gewerblich an Privat verkaufst musst du IMMER gewährleistung übernehmen. Klauseln wie "gekauft wie gesehen" oder" Bastlerfahrzeug" gelten nicht. Kannst es nur ausschliesen wenn du an Gewerblich verkaufst..
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