Zitat:
Zitat von Der-Vuchs
Grillen mit Flamme, Kohle oder Gas ist seitens des Platzverwalters der den Besitzer ( BRD ) vertritt nach einer extra für dieses Gelände erlassenen polizeilichen Verordnung nicht zu gelassen.
Auf deutsch: Verboten
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Auf die Gefahr hin, dass ich Dir @Vux eventuell weiter auf den Wecker falle.
Heisst diese von mir zitierte Formulierung im Umkehrschluss jetzt, dass aber
ELEKTROGRILLS gestattet sind?????
Das ist nix mit Flamme oder sonstdergleichen dabei. Abgesichert wird das Stromnetz je mehr als genug sein. Ich selber würde auch eine Kabeltrommel benutzen, welche auch noch eine zusätzliche eigene Sicherung hat.
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