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 Grillen mit Flamme, Kohle oder Gas ist seitens des Platzverwalters der den Besitzer ( BRD ) vertritt nach einer extra für dieses Gelände erlassenen polizeilichen Verordnung nicht zu gelassen.
 Auf deutsch: Verboten
 
 Ob dies sinnvoll, gerechtfertigt oder praxisfremd ist mag ich nicht zu beurteilen.
 Aber diese Position ist nicht verhandelbar.
 
 Der Veranstalter ( Mercedes V Club ) musste verschiedene Vertragswerke rechtsverbindlich unterzeichnen und ist für die Einhaltung der Regeln verantwortlich.
 
 Am Rande sei bemerkt das dieses Gelände von sonst Niemanden für Club- oder Veinsveranstaltungen genutzt werden durfte und darf.
 Hunderte Anfragen wurden abgelehnt.
 
 Nur Hersteller, Konzerne, Industrie, Zulieferer und/ oder Presse dürfen dieses Gelände buchen. Private ( wie Clubs) schauen in die Röhre.
 
 Somit haben wir eine absolute Einzelstellung und ein einmaliges Gelände mit einmaligen Möglichkeiten.
 
 Hat Irgendjemand ne Ahnung wie man an sowas ran kommt ?
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