Hallo Zusammen,
na ja zu Zweit oder mit Wohndose oder so würde mich das Thema wahrscheinlich auch nicht sonderlich interessieren und ich könnte auch damit leben bzw. improvisieren.
Wenn ich die Polizei-, oder was für eine Verordnung nun auch immer, soweit diese bisher zitiert wurde richtig auslege geht es wohl um "offene" Flammen (dh. Fackeln, Lagerfeuer, Kohle- oder Holzgrill, evtl. auch Kerzen) was für einige aus Kostengründen oder auch für die mit kleineren Kindern aber hier von Interesse sein könnte ist, ob man einen Gaskocher / Kofferküche oder so verwenden kann, um die Kinder mit kleinkindgerechter Nahrung ggf. auch zwischendurch, versorgen zu können.
Also konkret: Ist die Verordnung nun eng oder weit auszulegen und was wird geduldet und was nicht. Soll ich mir nun einen Elektroherd organisieren oder darf ich die Kofferküche / Gaskocher verwenden ???
__________________
Grüße
Volker
Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung
|