Thema: Rettungskarte
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  #17  
Alt 20.11.2009, 12:13
Ralf
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Eben wirds speziell ! Die RTW und Ambulanzfahrer........... ein RTW (Rettungstransportwagen nach DIN EN 1789) ist ein "Ambulanzfahrzeug" ! Desweiteren weiß ich jetzt, was ich bisher bei der Patientenversorgung vergessen habe - das Handy zu suchen! Bei verletzten Personen die nicht ansprechbar sind, ist das Augenmerk eines jeden Rettungsassistenten, Rettungssanitäters oder gar des Notarztes auf die Vitalfunktion des Pat gerichtet - nicht auf Personen die man kontaktieren könnte. Warum auch ? Sekundär sind bei der Versorgung eines traumatisierten Patienten (Autounfall > nicht ansprechbar (bewußtlos) > Polytrauma (?) ) ev. bestehende Vorerkrankungen. Präklinisch im Fordergrund steht die Stabilisierung der Atmung und des Kreislaufs. Ist ein Patient dermaßen schwer verletzt, kommt es lediglich darauf an, welche Verletzungen wurden festgestellt, wie stabilisiere ich den Patienten und wo liegt die nächste erreichbare geeignete Klinik oder Schwerpunktklinik (Neurochirurgie z.B.). Notfalls wird der Patient als N.N. in der Klinik eingeliefert. Per Halterfeststellung wird von der Polizei paralell zur Versorgung oder auch wenn nicht sofort möglich, der Halter und/oder der Fahrer ermittelt. Meistens klappt das aber so schnell, daß die wenigsten namenlos oder mit unvollständigen Personalien in die Klinik eingeliefert werden. Erst wenn der Einsatz oder für die Polizei der Unfall an der E.- Stelle aufgenommen ist kümmert man sich in Ruhe um zu benachrichtigende Personen. Schließlich müßen manche Nachrichten am besten persönlich und nicht per Telefon überbracht werden.
Was mich aber noch interessieren würde - Bitte nicht falsch oder als Provokation verstehen - wo soll das Handy aufbewahrt werden ? Im Fahrzeug oder in der Jackentasche/Handtasche/Hosentasche ?
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