Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 16.11.2009, 08:51
Benutzerbild von duc900
duc900 duc900 ist offline
Vauminator
 
Registriert seit: 25.04.2008
Ort: Oberbayern
Vahrzeug: W639 Vito Mixto
Baujahr: EZ.05/12
Motor: 2,2 CDI
duc900´s Fotoalbum
Beiträge: 1.433

Duisburg -[Deutschland]- DU Duisburg -[Deutschland]- C 9 0 0
Standard

Hallo,

grundsätzlich mußt Du als privater Verkäufer (bei richtigen Kaufvertrag) nichts zurücknehmen - wenn so kurz nach dem Verkauf ein Schaden auftritt, bin ich mir nicht so sicher, ob ein Gericht nicht anders entscheidet...

Eine Möglichkeit ist, eine Teilung der Kosten anzubieten... und natürlich bei der Werkstatt Deiner Wahl vorher mal nach den Kosten fragen!!

Wir waren vor ein paar Jahren mal froh drum.
Bei der Probefahrt alles i.O. - schöner Wagen... also Kaufvertrag, Geld gezahlt, steigen ins Auto, lassen das Fenster runter - flupp - Fensterheber am A.... (ja, es war ein VW).
Haben uns die Kosten für die Reparatur (bei einem Freien) mit dem Verkäufer geteilt!!
__________________
Viele Grüße
Matthias

duc900 Sommer und Winter - 2 Zylinder


Mit Zitat antworten