Hallo,
grundsätzlich mußt Du als privater Verkäufer (bei richtigen Kaufvertrag) nichts zurücknehmen - wenn so kurz nach dem Verkauf ein Schaden auftritt, bin ich mir nicht so sicher, ob ein Gericht nicht anders entscheidet...
Eine Möglichkeit ist, eine Teilung der Kosten anzubieten... und natürlich bei der Werkstatt Deiner Wahl vorher mal nach den Kosten fragen!!
Wir waren vor ein paar Jahren mal froh drum.
Bei der Probefahrt alles i.O. - schöner Wagen... also Kaufvertrag, Geld gezahlt, steigen ins Auto, lassen das Fenster runter - flupp - Fensterheber am A.... (ja, es war ein VW).
Haben uns die Kosten für die Reparatur (bei einem Freien) mit dem Verkäufer geteilt!!
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Viele Grüße
Matthias
duc900 Sommer und Winter - 2 Zylinder
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