Zitat:
Zitat von der Vahrende
MoinMoin,
Was ratet Ihr mir? Juristisch bin ich wohl im Recht, muss nicht zurücknehmen (oder???) , aber was mache ich menschlich???
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Hallo Peter,
gibt es denn auf die Reparatur noch Garantie ? Wenn ja, würde ich dem Käufer die Rechnung der Reparatur aushändigen und ihn an die Werkstatt verweisen.Damit wärst du dann auch "menschlich" aus dem Schneider! Wenn dir kein Schaden bekannt war und ihr einen ordentlichen Kaufvertrag gemacht habtkann dir außer bei einer bewußten Täuschung niemand juristisch an den Karren fahren.