- dann gibt es noch den Unterscheidung, wann das Auto die Typzulassung bekommen hat. Vor oder nach Stichtag ? Das steht in Deiner Zulassungsbescheinigung Teil II (wird bei Dir noch "Fahrzeugbrief" heißen).
Danach ist (im allgemeinen 1 Jahr später) die Erstzulassung zwingend für eine Einstufung nach aktueller Euro-Norm - sonst bekommt man das Fahrzeug nur mit einer Ausnahmegenehmigung noch zeitnah erstzugelassen.
Gruß Reinhard
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