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princeton1 09.08.2020 09:03

Das Ordnungsamt Bremen hatte meine Rettungskapsel im Visier...-:)
 
Ich parkte ohne pässliche Umweltplakette...!

-:)

https://www.imgbox.de/users/marcopol...28C80AFA0.jpeg

-:)

https://www.imgbox.de/users/marcopol...4001DEB12.jpeg

-:)

Gruss
Nico + Crew

Danidog 09.08.2020 09:08

:n_lachen2::n_lachen2:

Fatbiker 09.08.2020 09:56

Zitat:

Zitat von princeton1 (Beitrag 467298)
Ich parkte ohne pässliche Umweltplakette...!

In der Anzeige steht aber nix von fließendem Verkehr und das Nutzen vom öffentlichem Parkraum
ist sehr wohl auch eine Teilnahme am Verkehr. Nennt sich dann ruhender Verkehr.

princeton1 09.08.2020 10:03

Zitat:

Zitat von Fatbiker (Beitrag 467301)
In der Anzeige steht aber nix von fließendem Verkehr und das Nutzen vom öffentlichem Parkraum
ist sehr wohl auch eine Teilnahme am Verkehr. Nennt sich dann ruhender Verkehr.

-:)

Wenn das Fahrzeug im stehenden Zustand angetroffen wird, verliert sich der Vorwurf mit der nichtvorhandenen Plakette in der Bedeutungslosigkeit...!

Und somit ist dieser Fall nicht sanktionswürdig...!

-:)

Gruss
Nico + Crew

blondie 09.08.2020 10:22

Fahrzeugfarbe hell... 😂😂😂...

princeton1 09.08.2020 10:32

Zitat:

Zitat von blondie (Beitrag 467305)
Fahrzeugfarbe hell... 😂😂😂...

-:)

Die hanseatischen Amtsleute denken immer nur in schwarz-weiß...

-:)

purple 09.08.2020 10:45

Das Amtsgericht Marburg stellte zunächst fest, dass nur das Fahren mit einem PKW ohne Umweltplakette trotz eines Verkehrsverbots zur Vermeidung schädlicher Luftverunreinigung von der Verbotsvorschrift zum Zeichen270.2/2 erfasst ist.


Von einem stehenden Fahrzeug, so das Amtsgericht Marburg zutreffend würden gerade keine Partikelemissionen freigesetzt, womit das geschützte Rechtsgut – die Reinheit der Luft – gerade nicht beeinträchtigt wird (so auch Sandherr in DAR 2008, 209).


Die Vorschrift zu Zeichen 270.1 sei zudem restriktiv, also eng, auszulegen, was dazu führt, dass diese nicht den ruhenden, sondern ausschließlich den fließenden Verkehr betrifft. Durch Nummer 153 Bußgeldkatalog (Bkat) ist daher nur das Führen eines Fahrzeugs ohne Plakette bußgeldbewehrt, nicht das Halten oder Parken. Dieses Verkehrsverbot ist daher nicht dem ruhenden Verkehr zuzuordnen (so auch: Hentschel, StraßenverkehrsR, § 25 a StVG, Rn 5, Sandherr in DAR 2008, 409f.).


Und eine Halterhaftung (wie bei verbotenem Parken) gibt es hier auch nicht.
Es handelt sich eundeutig um einen Fahrerverstoß und wenn dieser nicht ermittelt werden kann, dann ist das Verfahren einzustellen. Der Verstoß wird sonst mit 80€ und einem Punkt geahndet.
Der Bußgeldbehörde steht es aber frei, hier dann eine Fahrtenbuchauflage auszusprechen (in der Regel 6 Monate), so dass in diesem Zeitraum dann der Fahrer des besagten Fahrzeuges festgestellt werden kann.

princeton1 09.08.2020 10:50

Außerdem wurde meine helle Rettungskapsel auf einem Anhänger "eingetrailert"...-:)

Für ein Foto-Shooting...

-:)

princeton1 09.08.2020 11:19

Und meine smarte Rettungskapsel verfügt sogar über Euro 6...!

-:)

https://www.imgbox.de/users/marcopol...8067B10B1.jpeg

-:)

Fatbiker 09.08.2020 11:24

Zitat:

Zitat von purple (Beitrag 467311)
..Von einem stehenden Fahrzeug, so das Amtsgericht Marburg zutreffend würden gerade keine Partikelemissionen freisetzt..

Naja, Glück gehabt, aber wie ist das Auto dann in die Stadt und auf den Parkplatz gekommen?
Da hat er sehr wohl Partikel freigesetzt.


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