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Justitia und die deutsche Rechtssprechung...-:(
Da versteht noch einer die deutsche Rechtsprechung...?
-:( Fahren ohne Führerschein (Marco Reus): € 540.000,- Den ALDI Brüdern überteuerte Antiquitäten verkaufen (Achenbach): 6 Jahre Haft Systematisch Kinderpornos bestellen: (Edathy): € 5.000,- -:( tschüss dann Nico |
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Marco Reus ist zum x-ten Mal erwischt worden, ohne Führerschein gefahren und einen niederländischen gefälschten vorgezeigt .. Die Strafe wurde nach Tagessätzen seines Einkommens bemessen. Achenbach - Betrug in 18 Fällen nachgewiesen, 19 Mio. Schadenersatzzahlung allein an Albrecht. Edathy - hat nichts zum Zeitpunkt seiner Taten strafbares getan und das ist auch keine Strafe, sondern eine Geldbuße mit Einstellung des Verfahrens. Schlecht vergleichbare Fälle und eher "Bild" und "Spiegel"-Niveau, oder ? |
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Ich muss Dich enttäuschen Herr Dr., das ist genau MEIN Niveau...!!! -:) |
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Das dürften die kleinen Seelen, die man in erniedrigender Pose vor die Kameras zerrten, wahrscheinlich etwas anders bewerten...!!! -:( Grüssle Nico |
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Angebot und "Konsum" von solcher *Ware* sind definitiv nicht verhandelbar, aber Rechtssprechung braucht als Grundlage Gesetze. Somit ist nicht Justizia, sondern unsere Regierung gefordert & kritikwürdig. |
Hallo,
leider ist das nicht so einfach. Man muss klar unterscheiden zwischen der moralischen Verwerflichkeit (in diese Richtung geht die Überlegung - die nicht von der Hand zu weisen ist ZITAT: "Das dürften die kleinen Seelen, die man in erniedrigender Pose vor die Kameras zerrten, wahrscheinlich etwas anders bewerten..."). -diese ist aber durch manigfaltige subjektive Faktoren beeinflusst-, und der Strafbarkeit eines Verhaltens nach den geltenden Gesetzen. Man mag es für weniger verwerflich halten einen Superreichen um ein paar Milliönchen zu erleichtern als das was Herr Edathy getan hat oder auch umgekehrt. Für einen Richter / Gericht muss aber zunächst entscheidend sein, ob eine Handlung vorliegt, die mit Strafe bewährt ist oder eben nicht (1. Prüfungschritt: ist der Tatbestand erfüllt?), auch wenn es im Einzelfall nicht dem "ethisch gewünschten" Ergebnis entspricht. Ich fände es sehr bedenklich, wenn man das Strafgesetzbuch durch eine Ethische Instanz wie z.B. "Richter / Gericht / Staatsanwaltschaft / PRESSE / Jugend- oder Verbraucherschützer /oder oder...." ersetzten würde, denn das hätte nichts mehr mit den Grundsätzen eines Rechtsstaates zu tun. In anderen Teilen der Justiz ist Entwicklungen in solche Richtungen meines Erachtens aber schon sehr grenzwertig vorangeschritten, ich persönlich bekomme da machmal schon arge Zweifel an unserem Rechtsstaatlichkeitsprinzip. |
Sozialstunden hätten Herr Edaty wahrscheinlich mehr "geholfen". Am besten beim produkt seiner Freizeitbeschäftigung.
Aggressive Teenager und junge Erwachsene betreuen die misshandelt wurden. |
Das ist es ja, es gibt die Gesetze, aber sie wurden auf Basis eines äußerst fragwürdigen Deals nicht angewandt!
Wenn sich dieses indische pädophile Subjekt nichts vorzuwerfen hat, hätte er ja auch keine € 5.000,- zahlen müssen...! -:) Gruss Nico |
Hallo,
in dem von Dir angesprochenen Fall diente der Deal vermutlich eher dazu der Staatsanwaltschaft einen gesichtswahrenden Ausstieg aus der Sache zu ermöglichen. In einem Verfahren was normal gelaufen wäre, hätte der Angeklagte vermutlich sich auf diesen Deal tatsächlich nicht eingelassen. PS.: über die moralische Seite des Tuns möchte ich hier nichts sagen, da sind wir uns im Grunde alle einig, wobei ich auch keine "amerikanischen" Verhältnisse haben möchte, das ist genaus krank in die andere Richtung, da müsste jeder von uns der Kinder hat mal seine Photoalben zensieren. |
So, wie Herr Edathy sich nahezu als Opfer darstellt ist es eine Unverschämtheit!!! Leider reicht er bisherige Sturm öffentlicher Entrüstung nicht aus, um das Ergebnis dieses "Verfahrens" anzufechten.
Auch seine Kommentare bei Facebook sind unerträglich. Die Kamener Spedition, die zwei Kipper mit provokativen Sprüchen lackieren ließ, geht einen guten Weg. Im Gerichtssaal sagt er aus, dass er den unerträglichen Mist besaß und nach dem Verlassen des Gerichtssaals sagt es, dass es kein Geständnis war. Wie schräg ist das denn???? 5.000,- Euro pro erkennbarem Kind wären das Mindeststrafmaß gewesen. Der Typ hat sich die Bilder und Videos sicher nicht mit einer Tüte Popcorn sondern einer dicken Rolle Zewa angeguckt. Die Vergleiche mit Marco Reuß sind sehr plakativ, aber durchaus zulässig. Ich hoffe, dass dieser Typ nie wieder ein Bei auf den Boden bekommt. |
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