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Danidog 28.03.2013 07:50

Ab wann tickt die Garantieuhr?
 
Habe meinen V Mitte Dezember 2011 bekommen, da ich aber noch anderweitig mobil war, habe ich ihn erst Ende April 2012 zugelassen.

Nun frage ich mich, wie wird das denn mit der Garantie gerechnet, zählt das Übergabedatum oder die Erstzulassung .frg.

elTorito 28.03.2013 07:55

Wahrscheinlich wie üblich ab Kauf/Rechnungsdatum.

Wenn ich eine Bohrmaschine kaufe und die 2 Monate nicht nutze gilt die Garantie trotzdem ab Kaufdatum.

Oder Stand der Vau noch solange beim Händler rum? Dann :nixweiss:

princeton1 28.03.2013 09:17

Ne, ne, die EZ ist für die Garantie entscheidend!
-:)
Allerdings hält sich die DAIMLER AG das Recht vor, bei "sehr" großen zeitlichen Abständen zwischen Übergabe und Zulassung den Garantiezeitpunkt individuell zu definieren!
Ich denke, 6-12 Monate ist kein Problem!
-:)
Ich hatte mir ein limitiertes SMART Sondermodell zu einem Zeitpunkt gekauft, wo ich es noch nicht brauchte, und für ca. 1 Jahr in die Garage gestellt.
Mit EZ hatte er dann 24 Monate Garantie!
-:)
Problematisch wird es aus Sicht von DAIMLER mit Kunden die z.B zum "Fahrenden Volk" gehören. Die kaufen sich eine neue S-Klasse fahren die ersten zwei Jahre mit roten Nummern und melden dann mit einem 5-6 stelligen Tachostand das Fzg. regulär an. Und denken, dass Sie dann 24 Monate Garantie bekommen...!

tschüss dann

Nico


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