Steuererhöhung
Hallo zusammen,
als kleine Weihnachtsüberraschung hat mit das Hauptzollamt für meinen Vito 116 4x4 W639 rückwirkend eine neue Steuereinstufung als PKW geschickt - hat man beim Mixto, da der ja keine Möglichkeit einer zweiten Sitzreihe hat, die Chance auf einen Widerspruch? Kann man, wenn der iderspruch nicht greift, dann das Fahrzeug insofern umschlüsseln, so dass man wenigstens ein bischen bei der Versicherung spart? Danke euch schon mal, ich wünsche euch und euren Familien schöne und besinnliche Feiertag |
Damals, vor meinem ersten V-Klasse Kauf, hatte ich mich mal schlau gemacht.
Also hier in Berlin, hatte ich keine Chance einen Mixto als Transporter zu zulassen. Obwohl Ladefläche > Passagierkabine. Aber wie gesagt - damals. |
Das scheint aktuell eine sehr beliebte Methode zu sein das Steueraufkommen noch etwas zu erhöhen, es gibt auch sehr viele Sprinter die ganz plötzlich als Pkw durch die Gegend fahren. :760:
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Das KraftStG wurde in seiner neueren Fassung (vermutlich zum 1. Januar 2013) in §18 KraftStG um den Absatz 12 ergänzt.
§ 18 Übergangsregelung (12) Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden. (§ 9 Absatz 1 Nummer 2 ist die Besteuerung nach Hubraum.) Hier noch der §2 (2a) in der alten Fassung vom 1. Juli 2010, auf den verwiesen wird, der aber jetzt weggefallen ist: (2a) Als Personenkraftwagen gelten auch: 1. Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die der Klasse N1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 309 S. 37), entsprechen; 2. Mehrzweckfahrzeuge, entsprechend Aufbauart AF, die nach Anhang II Abschnitt C Nr. 1 der Richtlinie 70/156/EWG nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 gelten; 3. Büro- und Konferenzmobile, entsprechend der Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern für die Erhebung von Daten nach der Fahrzeugregisterverordnung. Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs. Fazit: Unser Staat will die alten Autos wegkriegen. Komisch, das keine Kontaktdaten von VW Mercedes und BMW genannt sind ;) |
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Diese Fahrzeuge sind seit vorgestern lt HZA Münster auch PKW...:760::760: https://lh3.googleusercontent.com/6K...A=w725-h392-no https://lh3.googleusercontent.com/hE...=w1081-h358-no D.h.: Doppelte Steuer beim Euro 6 Adblue Sprinter und 4x beim 20 Jahre alten 903er. Den Widerspruch zum Beschid schreiben war die letzte Tat vor dem Weihnachtsurlaub. Hein |
Die ham doch ne komplette Meise - zumal man ja da komplett die Nachteile zweier Welten hat (Sonntagsfahrverbot, hohe Versicherung des LKW und hohe Steuern des PKW)
Ein Umschlüsseln auf PKW damit man wenigstens zwei Nachteile aufgibt, gibt es wohl nicht? |
Hein, nicht vergessen, beim Einspruch die Aussetzung des Vollzuges zu beantragen.
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Der Staat braucht Geld, und das holt er sich bei den Dummen, die jeden Früh an die Maloche rollen und abends oder am WE wieder heim kommen.
Die nächsten 10Mio Sozialfälle scharren schon mit den Hufen. Was denkt ihr wo die hin wollen wenn sie erst mal europäischen Boden betreten haben? Jetzt wo sie die Vereinten Nationen als Rückendeckung haben... Die Kfz-Steuer wird sicher auch bald angehoben, zum Klimaschutz natürlich. PKW-Maut, Co² Sonderabgabe, teure Zusatzfilter für Holzheizanlagen sowie ne extra Feinstaub-Steuer für selbige. Wir stehen grad erst am Anfang. Wartet's nur mal ab. Die nächsten Jahre werden ganz spannend. Da bin ich mal gespannt, wann bei uns die Pritschen und LKW als PKW umgestuft werden. Ein Glück machennwir die Firma nächstes Jahr dicht. Dann können sie sich nen anderen suchen, den sie schikanieren. |
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Nur weil man einen Lkw fährt? Hier mal ein Auszug aus der entsprechenden gesetzl. Vorschrift: § 30 StVO -Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot- (3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden. Unsere V's und auch die Sprinterklasse liegen doch unter 7,5 t zulässige Gesamtmasse, so dass diese Vorschrift hier dann gar nicht greift. Und wenn wir mal einen Anhänger mitführen, dann machen wir das doch nicht zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern. |
Also meine KFZ Steuer hat sich nicht erhöht, jedenfalls bekam ich bisher kein Schreiben....
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Betrifft auch nur die Mixto´s mit LKW Zulassung und Besteuertung. Thomas alias rouge1969 hat´s auch erwischt. Er will zwischen den Tagen mal beim Hauptzollamt vorsprechen. Ich drücke euch die Daumen. |
Jo mir haben sie auch ein netten Brief zukommen gelassen aber erst im November die 160€ Abbuchen und jetzt soll ich bis 29.1.19 den Rest nachbezahlen und das schöne daran ist das meiner nur mit 2 Sitzplätzen Eingetragen ist. Wie Stefan schon sagte rücke ich denen im Zollamt hier in SB mal wieder auf die Pelle im Neuen Jahr
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Hier auch steuererhöhung
Jepp. Hier auch. 2012er mixto nun auch mit pkw Berechnung, rückwirkend ab diesem Jahr dabei.
Gibt's es bereits positiv beschiedene Einsprüche? Leider findet man nur negative Erfahrungsberichte. |
Ich zahle für meinen Mixto Extralang seit der Erstzulassung 2014 PKW Steuer. Habt ihr keine Chance...
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Ab 01.Sept. 2018 hat der Gesetzgeber die KFZ Steuer geändert.
Die Kfz-Steuer kann sich ab 01. September 2018 teils verfünffachen und somit deutlich teurer werden. Der Grund: Ab dann gilt für Neuzulassungen der weltweite Prüfzyklus WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) als Grundlage für den EU-Normverbrauch. Branchenexperten rechnen mit einem Kostenanstieg um durchschnittlich 50 Euro. Hier ein Link: https://www.smart-rechner.de/kfzsteu...euer.php#jump3 Das mit der LKW Steuer konnte ich noch nie so richtig verstehen. Die am meisten fahren, werden noch belohnt. Wohl ein Mengenrabatt. |
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Moin das sehe ich genau so als ich meinen 2014 bekommen habe bin ich auch gegen die PKW-Besteuerung vorgegangen also Einspruch eingelegt etc kein Erfolg also statt 160€ dann eben 463€ jährlich |
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Also das war mein Kenntnisstand - LKW unter 7,5t alles fein, LKW unter 7,5t + Anhänger = Problem Zitat:
Das heißt, wenn einer von der Rennleitung nen schlechten Tag hat, bist du Mode. Thema Widerspruch: gibt es da eventuell schon eine Mustervorlage? Immerhin bemerke ich ja, dass ich nicht der erste bin. Vor allem ist ja wichtig, auf welche Paragraphen man sich beziehen muss, damit das Hand und Fuß hat |
Mal beom ADAC nachgefragt, soweit man Mitglied ist?
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Auszug: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vom 26. Januar 2001 In der Fassung vom 22. Mai 2017 (BAnz AT 29.05.2017 B8) Vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erfasst ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Lkw (gewerblicher Güterverkehr) einschließlich der damit verbundenen Leerfahrten. Hierunter fällt auch der Werkverkehr nach § 1 Absatz 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG). Anhänger (z. B. Wohnwagen oder Pferdeanhänger), die ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken und weder gewerblich noch entgeltlich hinter Lastkraftwagen geführt werden, unterfallen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Dies gilt auch für Fahrten mit Oldtimer-Lastkraftwagen zu Oldtimerveranstaltungen, soweit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und diese nicht entgeltlich erfolgen. |
Hier noch ein Link vom Zoll:
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/St...94822bodyText5 |
Hallo,
ZITAT: "die Uhren laufen anders selbst bein Tüv oder Zulassungsstellen." Ich fürchte nur, dass bei der aktuellen "Umschlüsselungsrunde" weder TÜV noch Zulassungsstelle gefragt werden und die Umstellung der Zuständigkeit von den lokalen Finanzämtern weg hin zu den Hauptzollämtern zu einer "einheitlichen" Handhabung bundesweit führen wird. |
Das wiederum wäre zu begrüßen da dann nicht lokaler Good-/Badwill ausschlaggebend für eine nationale Regelung sein kann.
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Na mal sehen, ich bin morgen beim Anwalt, mal sehen was der spricht.
Scheint in dem Falle wohl zu meinem Nachteil zu sein, dass es ein Allrad ist, dementsprechend steht im Schein Geländefahrzeug zur Güterbeförderung |
Ich habe kein Allrad und es steht auch drin Fahrzeug zur Güterbeförderung. Wie gesagt die Mühen sind es nicht wert. Die werden jetzt ihre Datenbanken checken und die restlichen raus fischen... Vater Staat braucht viel zusätzliches Geld... sehr viel...
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so, der Anwalt wird mal den Einspruch einreichen - seiner Aussage zufolge werde da immer mal wieder "eine Sau durchs Dorf gejagt" in der Hoffnung dass die Leute das akzeptieren.
Interessanter Fakt am Rande: auf dem Steuerbescheid steht weiterhin LKW als Fahrzeugart |
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heute kam der Steuerbescheid für den ersten Transporter aus unserer Flotte. Unseren 2012er DoKa mit 3Seitenkipper hats erwischt. Er wurde rückwirkend zum 01.01.18 als PKW eingestuft. Dann wird der Rest der Flotte sicher bald folgen, ich bin gespannt. Morgen geht der Wisch erst mal zum Anwalt.
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Hat denn schon jemand eine Rückmeldung bezüglich des Widerspruchs bekommen?
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Wann hast du denn abgegeben?
Mal schauen ob die den Fehlbetrag demnächst abbuchen. |
Habe Ende Dezember nach Erhalt der Rückwirkenden Steuererhöhung einen Einspruch eingelegt. Heute habe ich nun die Ladung zur Fahrzeugvorführung und Vermessung erhalten.
Habt Ihr tipps für mich.? Gibt es "Messregeln" für diesen Vorgang.? |
Keine Tipps kannst nur abwarten und Hinfahren.
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Aus meinem vorhergehenden Beitrag. die Anzahl der Sitze die zulässige Höchstgeschwindigkeit die Ladefläche (sollte mehr als 50 Prozent der Gesamtfläche betragen) das Gewicht, das zugeladen werden darf (Nutzlast sollte höher als 40 Prozent der Gesamtlast sein) Eigenschaften von Fahrgestell und Motorisierung Ausstattung des Fonds (Sitze, Sicherheitsgurte, Fenster) Trennung zwischen Lade- und Fahrgastraum |
Dieser link wurde hier schon mal gepostet.
Ich habe ihn damals für mich gespeichert. Vielleicht kennt jemand ihn noch nicht? Nicht mehr? https://www.motor-talk.de/forum/akti...hmentId=699679 |
Also ich bin bis dato verschont geblieben, und ich hoffe dabei bleibts!! :1220:
Wenn ich den Chat richtig überflogen hab, ist bis jetzt auch kein Fall aus Bayern dabei. Oder?? Sollten sie mir an meine LKW-Zulassung wollen, werde ich zum Wohnmobil umschlüsseln lassen. ;) Btw. Ich hätte eine Trennwand zu verleihen für etwaige Vorfahrten beim TÜV :n_lachen2: |
Mich hat es leider auch erwischt, nachdem ich im letzten Jahr nach Anmeldung noch brav 172€ zahlen durfte sind es nun knapp 1000€ inkl. der Nachzahlung für 2018.
Mein Einspruch per Email wurde gekonnt ignoriert und der Betrag morgen abgebucht, gibt es denn nun schon jemanden der da erfolgreich gegen vorgegangen ist? |
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Eigentlich hat er richtig gehandelt, das vorläufige ignorieren kann auch durch Einschreiben passieren. Wird aber nicht Ignoriert, erst mal abgezogen. Einspruch ist auch durch Mail gültig. Zitat aus : https://www.widerreden.de/einspruch-kfz-steuer/ Wie kann der Fahrzeughalter gegen einen Kfz-Steuerbescheid vorgehen? Natürlich kann es passieren, dass ein Kfz-Steuerbescheid einen Fehler enthält. Genauso ist denkbar, dass der Fahrzeughalter mit dem Bescheid nicht einverstanden ist, beispielsweise weil eine Vergünstigung nicht berücksichtigt wurde. Möchte der Fahrzeughalter Einwände vorbringen, hat er einen Monat lang Zeit, um Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. Dabei muss der Einspruch schriftlich erfolgen und per Brief oder Fax an das zuständige Hauptzollamt geschickt werden. Teilweise ist es auch möglich, den Einspruch als E-Mail zu versenden. Welches Hauptzollamt zuständig ist und welche Formvorgaben für den Einspruch gelten, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. Aber Achtung: Auch wenn der Fahrzeughalter fest davon überzeugt ist, dass der Steuerbescheid fehlerhaft ist, sollte er die Steuerzahlung nicht einfach verweigern oder die Lastschrift des Zolls zurückholen. Bleibt die Kfz-Steuerzahlung aus, kann der Zoll nämlich veranlassen, dass das Fahrzeug bis auf Weiteres stillgelegt wird. Daran ändert auch ein Einspruch nichts, denn ein Einspruch entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Stellt sich heraus, dass der Einspruch berechtigt war, wird der Zoll die Erstattung der zuviel bezahlten Kfz-Steuer veranlassen. |
Hier noch ein Vordruck.
Aus gleichem Link. Muster: Einspruch gegen Kfz-Steuerbescheid Fahrzeughalter Anschrift Zuständiges Hauptzollamt Anschrift Ort, Datum Bescheid über die Kfz-Steuer vom _____________ Kraftfahrzeugsteuernummer: _____________________ Sehr geehrte Damen und Herren, mit Bescheid vom _________ setzen Sie die Kfz-Steuer für mein Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen ___________ auf ______ Euro jährlich fest. Mit dieser Steuerfestsetzung bin ich nicht einverstanden und lege deshalb Einspruch gegen den Bescheid ein. Begründung: __________________ (schlüssige und nachvollziehbare Erklärung, was an dem Bescheid nicht stimmt; mögliche Gründe können z.B. sein, dass das Datum der Erstzulassung, das Gewicht, die Emissionsklasse oder der Hubraum falsch erfasst wurden. Oder dass eine Vergünstigung nicht berücksichtigt wurde. Kann der Fahrzeughalter seine Ausführungen belegen, sollte er die Nachweise (z.B. Kfz-Brief, Kaufvertrag, Schwerbehindertenausweis usw.) in Kopie beilegen.) __________________________________________________ ____________________ Mit freundlichen Grüßen Unterschrift |
So, heute mit dem zollamt telefoniert und Ende Februar einen vermessungstermin verabredet. Danke für den vorstehenden Link zum Messen.
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Habe heute mit dem Zoll telefoniert, die erste Bearbeiterin meinte, da liegt ein Fehler vor, der Zweite sagte dann als *im Brief steht sitzpläte bis maximal 6 und deswegen kam dieser bescheid, nur läuft es wohl darauf hinaus, das der Zoll verlang, das diese Befestigungen entfernt werden und ich das vom Tüv eintragen lassen muss das das Fahrzeug nur 2 Sitzplätze hat, unter diesen Bedingungen ist es wieder möglich LKW Steuer zu zahlen.
Für mich eine bodenlose Frechheit. Ich werde mal beim KBA anrufen was die dazu sagen. |
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Der "Laderaum" muss schlicht größer als der Passagierraum sein und dazu gibt es eine definierte Rechenformel an die sich auch der Zoll halten muss. |
Falsch, laut Zoll gibt es eine Software wonach ALLE bisherigen LKW, selbst Sprinter und Crafter mit mehr als 3 Sitzplätzen ein Schreiben bekommen das diese Fahrzeuge als PKW besteuert werden, Aussage vom Zoll !! Sobald im Brief ein Vermerk ist Sitzplätze max. 6, geht dieses Schreiben raus. Die Bearbeitung kann momentan auch sehr lange dauern, da sich darüber natürlich jeder beschwert.
Nun bin ich mal auf die Unternehmer gespannt die für Ihre 20 Fahrzeuge große Flotte mal eben 20000€ Steuern nachzahlen. Ich jedenfalls nutze nun meine Verkehrsrechtsschutzversicherung und klage gegen diesen Schwachsinn. Achso das KBA kann da übringens nichts machen, solche Anfragen bekommen die auch sehr oft, allerdings arbeiten Verkehrsamt und Finanministerium in der Hinsicht nicht zusammen, Aussage KBA. Also unterm Strich wird hier der kleine Mann nochmal richtig gemolken. |
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Das glaub ich nicht, dass die Anzahl der Sitze Quatsch ist. Das Zoll Amt sieht das anderst. Leider so..... die Anzahl der Sitze die zulässige Höchstgeschwindigkeit die Ladefläche (sollte mehr als 50 Prozent der Gesamtfläche betragen) das Gewicht, das zugeladen werden darf (Nutzlast sollte höher als 40 Prozent der Gesamtlast sein) Eigenschaften von Fahrgestell und Motorisierung Ausstattung des Fonds (Sitze, Sicherheitsgurte, Fenster) Trennung zwischen Lade- und Fahrgastraum |
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Und für die Bus Fraktion: https://www.ra-kotz.de/kraftfahrzeugeinstufung.htm/ Ein Tüvi meinte zu mir mal, dass Einrichtungen am Fahrzeug (Schienen Gurtaufnahmen) die das Erhöhen der Sitzplätze ermöglichten, dabei aber gleichzeitig das maßgebliche Verhältnis 50:50 zugunsten Ladefläche einschränken, unnutzbar gemacht werden müssen, wenn eine LKW Zulassung unter diesen (wohl nur bei Trapos ) gewünschten Umständen angestrebt ist. |
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Ein Mixto kompakt fällt hier wahrscheinlich durch, beim EL sieht das dagegen wieder anders aus und dazu kommt auch die Art der Nutzung dazu. Wofür braucht eine "Privatperson" einen Lkw? |
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Was ich glaube ist ja auch egal, ganz klar. Nur sollte man das lesen, was Zoll Amt schreibt. Leider so..... die Anzahl der Sitze die zulässige Höchstgeschwindigkeit die Ladefläche (sollte mehr als 50 Prozent der Gesamtfläche betragen) das Gewicht, das zugeladen werden darf (Nutzlast sollte höher als 40 Prozent der Gesamtlast sein) Eigenschaften von Fahrgestell und Motorisierung Ausstattung des Fonds (Sitze, Sicherheitsgurte, Fenster) Trennung zwischen Lade- und Fahrgastraum |
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Leider so.....
die Anzahl der Sitze Ja, nicht mehr als 8 +1 denn dann wird Personenbeförderung draus die zulässige Höchstgeschwindigkeit Definition dazu?????????? die Ladefläche (sollte mehr als 50 Prozent der Gesamtfläche betragen) wurde bereits weiter oben erwähnt. das Gewicht, das zugeladen werden darf (Nutzlast sollte höher als 40 Prozent der Gesamtlast sein) Demnach würden haufenweise leichte wie schwere Transporter und sogar Lkw durchfallen. Eigenschaften von Fahrgestell und Motorisierung Definition dazu?????????? Ausstattung des Fonds (Sitze, Sicherheitsgurte, Fenster) Jede Sitzreihe muss mit seitlichen Fenstern und Sicherheitsgurte versehen sein und das unabhängig von der Zulassung. Der Laderaum kann mit Fenstern versehen sein. Trennung zwischen Lade- und Fahrgastraum Richtig wobei es hierfür ebenfalls eine genaue Definition gibt. |
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Die Länge vom Fahrpedal bis Ende Rückbank muss kürzer sein als die Länge Ende Rückbank bis Hecktür und die Laderaumbreite ohne Radkästen muss grösser sein als die Sitzraumbreite zwischen den Armlehnen - so weit meine Info. Wenn Zweifeln bestehen sollte man einen Einspruch einlegen und das Fahrzeug vom Zoll vermessen lassen. |
Wenn der EL jedoch Das Schienensystem verbaut hat dann wäre die Möglichkeit genug Sitze zu verbauen da und dies würde dem Zoll ausreichen Ihn als PKW zu deklarieren. (wenn man dem ADAC Bericht folgt) Aber iss eh alles könnte wenn und aber.
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Das kann ich dir sagen: mit dem Vito befördere ich alle Sachen, die ich im A6 nicht unterkriege: Materialien für den Hausbau, Viehfutter und Sachen wenn ich den Weihnachtsmarkt beliefere - wenn ich in den Urlaub oder einkaufen oder mit der Familie sonstwohin fahre, dann nehme ich unseren PKW, weil das bequemer und wirtschaftlicher ist... |
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Und weil man an der Tanke keine zwei verschiedene Steuersätze für Diesel abrechnen kann zahlt der dieselfahrende Pkw-Fahrer einen erhöhten Kfz-Steuersatz für diesen Antrieb. Der niedrigere Steuersatz auf Diesel ist somit ebenfalls nur für gewerbetreibende Dieselfahrer bestimmt. |
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Ich danke dir schon mal im Voraus. |
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So, hoffentlich bringt dies etwas mehr Klarheit:
https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachm..._lkw_vans.html |
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Das erklärt jetzt vieles. |
Hm, geht die Nachbrechnung zurück bis 2014, oder von jetzt ab nur Rückwirgend 2 Jahre?
Wenn ersteres, müsste doch die Verjährung greifen, oder? |
Steuererhöhung
Doppelpost
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Frei nach Pipi Langstrumpf...
ICH MACH DIE WELT SIE SIE MIR GEFÄLLT... Jetzt wäre interessant ob der Extra Lange die Forderung erfüllt... |
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Mich trifft es 100%ig mit dem nächsten Steuerbescheid. Ich werde wohl schnellstens die zwei noch fehlenden Kriterien nachrüsten, welche mir zur WoMo-Zulassung fehlen, und dann umschreiben. Aber ich kann mich schonwieder garnicht genug aufregen! :1220: Gruaß, Stefan! |
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Mein lieber Matthias, ich hatte das nicht geschrieben, ich hatte das wenn Du das oben verfolgt hättest, Zitiert: Das war nicht auf meinem Mist gewachsen. Aber es wollte ja keiner glauben. |
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Wie hat der ****e Maaß gesagt, den deutschen Steuerzahler kosten die ganzen Bereicherer nix, es ist alles erwirtschaftetes Geld.
Wie kann man nur so unterdurchschnittlich dämlich sein! Grüße Kurti |
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Naja, dafür gabs ja auch nen ganzes Land was einverleibt wurde, und dafür wars echt billig. Und das ohne Krieg. Der deutschen Wirtschaft hats ja auch unglaublich geholfen, neuer gewaltiger Absatzmarkt hat so einiges gerettet.
Aber die Bereicherer werden zu 99% unser Sozailsystem, den Wohnungsmarkt und unsere Frauen belagern. Und was bekommen wir dafür? Ah ja, Kriminalität. Und immer mehr Kosten für die schaffenden Deutschen. Grüße Kurti |
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Dämlichkeit gehört zu den Einstellungskritarien als Politiker! |
Hab da noch einen Bericht gefunden. Die Kommentare in dem Bericht sind auch Interessant. Ist zwar schon was älter.
Zitat: https://m.focus.de/auto/experten/ste...d_6497085.html |
>> Update<<
Einspruch wurde angenommen und Genehmigt. Vahrzeug bleibt LKW und wird auch so Besteuert. bekomme diese Woche die Überzahlung zurück. |
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moin Thomas,
es hilft halt doch wenn Saarländer miteinander sprochen! Gruß Emil |
Emil das heißt "BABBELN"
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verstehe ich das richtig: Erst wurde gesprocht und damit die Gegenseite es entgültig versteht noch "GEBABBELT"? Auf jeden Fall haben wir Gesprächsstoff beim nächsten Stammtisch. Gruß Emil |
dito Emil da geht der Stoff nicht aus
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Dein Mixto. Ist der Extralang? Hast Du hinten die Verkleidung drin oder Blech?
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ne ist Verglast ohne Trennwand und Kompakt
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Da scheinst du Glück zu haben: Wieviele Sitzplätze sind denn bei dir im Fahrzeugschein eingetragen? Kompakt? Ist das ist doch der ganz kurze? |
Unter S:1 2 und unter 22:Max 6 und was Zählt ist S:1 denn unter Bemerkung ist das was max möglich " wäre "
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Musstest du deinen mixto vorführen.?
Hattest du spezielle Argumente beim Einspruch.? Habe auch einspruch eingelegt, und muss nun in der kommenden Woche zum messen zum zoll. Überlege die sitzreihe auszubauen, allerdings steht im einladungsschreiben das man zum Termin nicht ausbauen "darf". LG |
Ne vorführen nicht und da ich ein Bettausbau habe habe Bilder und alles zum Umbau mitgeschickt.
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ich habe meinen Extra langen damals als 2 Sitzer vorgeführt und messen lassen. Da die Aufnahme für die 2.te Sitzreihe da ist *könnte* man Sitze einbauen. Daher wundert es mich jetzt enorm das der Kompakte als LKW durchgeht.
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Selbst mein alter 4x4 wo alles identisch war ist vor 3 Jahren durchgegangen
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kann man da auch nachträglich noch was machen? Bei mir war es ja direkt nach dem Neukauf 2014. Zumindest das ich jetzt nochmal vermessen lasse vom Zoll...damals war ja noch FA
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naja, Einspruch gegen eine Steuerbescheid kann man immer machen, solange er nicht rechtskräftig, also in diesem Fall verjährt ist. Einfach auf den kommenden oder letzten Bescheid Einspruch erheben und schauen was passiert. Kann ja nur besser werden.
Ansonsten glaube ich nun auch nicht mehr an den Weihnachtsmann. War heute mit meinem Mixto Lang bei Zoll zum messen, ob Ladebereich größer als Personenbeförderungsbereich. Es wurde ehrlich neutral gemessen, aber tatsächlich ist der Personenbereich größer und damit wird die kommende Post wieder den PKW Satz fordern. Gemessen wurde einfach nur von links nach rechts, vorn und hinten. Personenbereich ab Pedal bis Hinterseite Sitzreihe. Alles was man sonst im Netz liest, "Fahrerbereich ausgenommen" "mittelkonsolbereich abgezogen", "Sitzkästen abgezogen" spielte keine Rolle. Ich finde es tatsächlich sehr ärgerlich wie es ist und bin ziemlich gefrustet, das sich alles irgendwie hingebogen wird. Eine Ausnahme von der Regel, einen Ausnahme von der Ausnahme, die Regel von der Ausnahme ... so wie es am besten passt. Dafür war der Zollmann so "nett" und hat mir die aktuelle Steueränderungswelle gut erklärt. Hintergrund ist ein Datenabgleich mit einer neuen Software, die bei Fahrzeugen den Zusatzeintrag zu S2 im Fahrzeugschein/Fahrzeugdaten erkennt und automatisch entprechend in PKW Bescheid auswirft. Die Prüfung ist dann Fahrzeughaltersache, durch Einspruch. |
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Du musst das einfach positiv sehen, freue Dich über jedes Jahr in dem Du den LKW-Satz bezahlt hast darüber das Du weniger bezahlt hast als Du eigentlich hättest müssen. Alle anderen Mixto-Fahrer werden jetzt wohl die hintere Sitzreihe ausbauen wenn es zum Nachmessen geht. |
Ja natürlich. Ich versuche mir das bereits die ganze Zeit schön zu reden.
Fakt ist aber auch das mit der bewussten Entscheidung für den mixto seinerzeit, auch ganz bewusst die Entscheidung für einen Lkw, mit allen vor- und Nachteilen getroffen wurde. ... aber nun gut, ich hätte "früher" auch nicht an Diesel fahrverbote geglaubt... Sitzreihe zum messen weglassen geht nicht. Der nette herr, hätte dann nicht messen können, und mich wieder weggeschickt. Ich hatte wohlweislich danach gefragt. |
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... natürlich nur die sitze welche im Fahrzeugschein stehen, bzw was ab Werk vorhanden.
Ansonsten bin ich nur leidiger betroffener und habe hier wiedergegeben was der Herr Zoll messinspektor mir gesagt hat. |
Aber gibt es einen mixto mit ohne Sitze.? Dann wäre es doch ein vito kasten. Oder?
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Nunja - bei mir stehen zwei Sitze im Fahrzeugschein - da steht auch es wären sechs möglich, was bei mir aber definitiv nicht geht, da ich vorne keine Sitzbank habe. Auch bei mir war die Entscheidung für den LKW - sonst hätte ich den Viano 8-Sitzer genommen und dafür bei der Versicherung gespart... |
Zitat:
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Ich habe damals (2017) mit dem Sternenverkäufer schon lang und breit darüber philosophiert: der sagte, dass die FAs und der Zoll mehr und mehr, besonders bei Weiterverkäufen, die die Besteuerung zu ungusten des neuen Besitzers ändern.
Er war damals zum Beispiel auch bereit alles was er hat darauf zu verwetten, dass eine V-Klasse keine LKW-Zulassung bekommt. Nun habe ich einen Bekannten, der genau das geschafft hat. Ich habe allerdings keine Rückmeldung, ob der vom neuen Steuerrundumschlag auch erwischt worden ist. Fakt scheint zu sein: man ist vom Wohlwollen des Sachbearbeiters abhängig, der eine entscheidet so, der andere so |
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 14:42 Uhr. |
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