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-   -   Problem mit Felgen bei zul. Achslast HA 1700kg im Anhängerbetrieb (https://www.vclub-forum.de/Forum//showthread.php?t=61519)

Metaphore 04.04.2018 13:07

Problem mit Felgen bei zul. Achslast HA 1700kg im Anhängerbetrieb
 
Moin,

ich möchte demnächst einen Satz Alufelgen mit Sommerreifen kaufen. Nun habe ich das Problem, dass ich fast keine geeignete Felgen finde, denn die meisten Felgen sind nicht freigegeben für die Achslast, die bei meinem Fahrzeug für den Anhängerbetrieb angegeben ist:

8.2: 1550kg +150k bei Anhängerbetrieb = 1700kg (= Lastindex 102)
Eingetragen sind außerdem 205/65R16C 103/101T

Wenn ich Felgen finde, die erstmal grundsätzlich auf den W639 passen, dann sind in der Regel nur 245/45 mit LI 102 freigegeben. (Teilweise ist die Felge an sich trotzdem nicht für die hohe Achslast freigegeben).

Ganzjahresreifen gibts da fast gar nicht... wollte ich ursprünglich, habe ich mir auch schon aus dem Kopf geschlagen.

Hat jemand 'ne Ahnung was genau zu der höheren Achslast im Anh.Betrieb führt? Sind da andere Federn eingebaut? Die Federn wollte ich übrigens durch H&R Tieferlegung ersetzen... Thema für sich.

Kann man das notfalls austragen lassen? Wenn ich jemals die AHK benutzen sollte, dann allenfalls für einen Lütten Anhänger um alle Fahrrad mitnehmen zu können.

princeton1 04.04.2018 14:56

Wenn Du von den theoretischen Maximalwerten (Achslast HA + Anhänger) ausgehst, wärst Du eh irregulär überladen...!
Somit machst Du mit den orig. MB-Felgen nichts verkehrt.
Die sind für die entsprechenden Achslasten des Zugfahrzeugs ODER (nicht UND) entsprechende Anhängerlasten bis 2,5t ausgelegt...!

-:)

Gruss
Nico

Zamper133 04.04.2018 19:10

Felgen
 
Hallo, ich gebe Dir einen netten Hinweis, rede mit Holger ( MA Teileservice )


das beste was ich je gemacht hab !!!
In anderthalb Woche war alles Geschichte Felgen ausgesucht Reifen dazu und liefern lassen unkomplizierter geht nicht sind schon dran.


Danke Holger


Gruß Andreas

Metaphore 05.04.2018 11:17

Zitat:

Zitat von princeton1 (Beitrag 439881)
Wenn Du von den theoretischen Maximalwerten (Achslast HA + Anhänger) ausgehst, wärst Du eh irregulär überladen...!

Also ich habe nicht wirklich verstanden was Du da geschrieben hast, sorry.

Zitat:

Zitat von princeton1 (Beitrag 439881)
Somit machst Du mit den orig. MB-Felgen nichts verkehrt.

Mal gucken was es da gibt... Habe bisher nur in irgendwelchen Felgen-Shops geguckt.

Zitat:

Zitat von Zamper133 (Beitrag 439888)
Hallo, ich gebe Dir einen netten Hinweis, rede mit Holger ( MA Teileservice )

Gute Idee - mach ich mal!

Korsar 05.04.2018 11:50

Hallo,

:guckstdu: https://www.reifen-anton.de/felgen/a...er-268422.html

Bei diesen beträgt die Radtraglast 900 kg = 1800 kg Achslast, da wären dann sogar noch 100 kg Reserve.
Zugelassene Reifengrößen von 195 bis 225, da findet man immer einen guten / günstigen Reifen. Winterreifen fahre ich 205er im Sommer 225er.

Vom Design her gehen sie wie ich finde in die Richtung dieser https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-...74191-223-4523 AMG Felgen

Metaphore 05.04.2018 14:30

Hmm... also da ich ja schon lieber 19"er anstatt 18"er hätte, komme ich mit 15"ern eher nicht klar :D

Metaphore 05.04.2018 14:37

Wie ist das mit dieser EU Regelungungen:

92/21/EWG Anh.II Punkt 3.2.3.1 (Massen und Abmessungen)

"Die technisch zulässige Höchstlast auf der Hinterachse darf um höchstens 15% überschritten werden, und die technisch zulässige Höchstmasse des Fahrzeugs in beladenem Zustand darf um höchstens 10% oder 100kg übeschritten werden, je nachdem, welcher Wert niedriger ist; dies gilt nur für diesen besonderen Fall, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens 100 km/h begrenzt ist." (also im Falle des Anhängerbetriebs)

92/23/EWG Anh. IV, Punkt 3.7.3 (Reifen)

"Wird ein Kraftfahrzeug der Klasse M1 mit einem Anhänger verbunden, kann die max. Tragfähigkeit des Reifens auf Grund der auf die Anhängekupplung wirkenden Stützlast um höchstens 15% überschritten werden, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens 100km/h beschränkt ist und der Reifendruck um mindestens 0,2bar erhöht wird."


Sind die noch aktuell. Habe eben mal auf diesem EU-Portal spontan geschaut... finde aber die Anhänge nicht und sind die schon aufgehoben? Bei den Felgen-Verkäuferperücken haben die eher wenig davon gehört, was ich mich verwundert.

Denn, wenn diese Regelung noch gültig ist... darf ich dann eine für meine zul. Achlast zugelassene Felge mit einem einem Reifen mit LI 100 fahren?

Ich kapiere die Gutachten auch immer noch nicht ganz. Beispielsweise gibt es häufig die Kennziffer "T00
Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul
. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). " Kann doch nicht sein, dass man jetzt keinen Reifen mit höherem Lastindex montieren darf, oder?!? Und gem. obiger EU-Regelung dürfte ich so einen Reifen bei Anhängerbetrieb ja fahren... sehr verwirrend alles...

v-dulli 05.04.2018 14:51

Zitat:

Zitat von Metaphore (Beitrag 439909)
" Kann doch nicht sein, dass man jetzt keinen Reifen mit höherem Lastindex montieren darf, oder?!? Und gem. obiger EU-Regelung dürfte ich so einen Reifen bei Anhängerbetrieb ja fahren... sehr verwirrend alles...

Einen Reifen mit einem höheren LI darf man selbstverständlich immer montieren.

Metaphore 05.04.2018 14:55

Also bedeutet T00 als Beispiel, dass man für die angegebene Felgen-Reifengrößen-Kombination mind. einen Reifen mit LI100 fahren muss?

Es gibt auch Angaben in denen mehrere verschiedene Schlüssel angegeben sind zu einer Kombination von Reifen/Felge (bspw. T98 + T00)... was ergibt das für einen Sinn?!?

v-dulli 05.04.2018 15:07

Zitat:

Zitat von Metaphore (Beitrag 439912)
Also bedeutet T00 als Beispiel, dass man für die angegebene Felgen-Reifengrößen-Kombination mind. einen Reifen mit LI100 fahren muss?

Es gibt auch Angaben in denen mehrere verschiedene Schlüssel angegeben sind zu einer Kombination von Reifen/Felge (bspw. T98 + T00)... was ergibt das für einen Sinn?!?

Richtig, LI100 wäre hier das Minimum.
Einen Reifen mit LI98 auf dem 639er zu fahren ist eher die Ausnahme. Der Reifenhersteller kann in Bestimmten Fällen eine Freigaben für eine Achslast über dem LI freigeben wenn der SI deutlich über der maximalen Geschwindigkeit des Fahrzeuges liegt - gleiche Argumentation wie weiter oben zum Betrieb mit begrenzter Geschwindigkeit/ Anhängerbetrieb.


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