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Frank4167 29.04.2019 16:53

Von Anhänger gerammt, Haftungsfrage in EU
 
Hallo zusammen,


unser Viano wurde auf einem Parkplatz in Belgien von einem Wohnwagengespann gerammt. Der hinten ausschwenkende Wohnwagen hat den Viano massiv gestreift. Im Anschluss beging das Gespann Fahrerflucht. Das Kennzeichen des Wohnwagens und Zeugen sind bekannt, aber die Versicherung lehnt die Haftung ab und sagt, die Zugfahrzeug-Versicherung wäre zuständig, welche unbekannt ist.


In Deutschland wäre die Anhängerhaftpflicht gesamtschuldnerisch mithaftend,
weil sonst könnte man ja mit Anhänger immer einfach davon fahren, solange sichergestellt ist, das der Anhänger das Kennzeichen des Zugfahrzeugs verdeckt und sich damit aktiv an der Unfallflucht und Vertuschung beteiligt.


Kennt sich jemand mit der EU-Rechtslage oder der belgischen Rechtslage aus ?

princeton1 29.04.2019 17:47

Mein subjektives Rechtsverständnis sagt, dass primär wichtig ist, wer der Verursacher des Schadens ist!
Somit besteht in erster Linie eine Forderung an diese Person.
Ob er den Schaden dann aus eigener Tasche trägt, oder seine Versicherung zahlen lässt, wäre dann ja seine Entscheidung...!!!

-:)

Gruss
Nico + Crew

dietmar 29.04.2019 17:48

Kenne nicht die EU-Haftung, ich weiß nur daß in D die Anhängerhaftpflicht nur für den alleine rangierenden Wohnwagen in Anspruch genommen werden kann.
Sobald der Wowa/Anhänger angekuppelt ist, wird die PKW-Haftpflicht herangezogen.
D.h. du musst über den Wohnwagen den Halter rausbekommen, den dann anzeigen und ggfs. Recht bekommen. Ob das so klappt??? Wenn du Zeugen hast, die vielleicht auch das Auto gesehen haben, ist das gut. Ich hatte mal einen Unfall in F, durch das neue EU-Recht habe ich die gegn. Versicherung - die ich kannte - an meinem Heimatort verklagen können, da niemand von denen auftauchte und ich Zeugen hatte, wurden die verknackt. Die zahlten dann natürlich nicht, auch auf Zahlung wurde dann geklagt und dann fluppte es. Alles ohne Rechtsschutz, hab die Anwaltskosten vorgestreckt und nachher zurückbekommen.
Wenn ich Wowa höre, ob das Zig.. waren??

Viel Glück
Dietmar

Korsar 29.04.2019 18:03

Hallo,

vielleicht hilft Dir diese Stelle weiter, ich habe mal einen Schaden verursacht durch einen Auflieger aus Spanien (Reifenplatzer) in Frankreich über diese Schiene abgewickelt bekommen.

https://www.finanztip.de/kfz-versich...ll-im-ausland/


Viel Glück

K-1 29.04.2019 20:14

ist für Dich jetzt vermutlich zu spät aber ich kann aus eigener Erfahrung eine "Ausland Schadenschutz Versicherung" nur sehr empfehlen.

Meine, bei der HUK 24 kostet gerade mal 11 € mehr / Jahr und hat mir Kosten von 3.400 € erspart. Mein V war gerade mal 50 Tage alt, als ein Schweitzer, wohnhaft in Kanada, einen französischen Firmenwagen, den er nicht fahren durfte, in den vorderen Kotflügel rollen ließ. Er selbst hatte das Auto verlassen um einen Parkschein zu lösen, hatte aber weder Handbremse angezogen noch einen Gang eingelegt.

Die HUK24 hat sich um Alles gekümmert, Reparatur, Sachverständigen und Leihwagen bezahlt. Ob sie Geld vom französischen Versicherer bekommen hat, weiß ich nicht.

Metaphore 29.04.2019 23:19

Interessant wäre so eine Versicherung ja ganz allgemein nicht nur im Ausland. Ein Kumpel von mir ist mal auf dem Rad jemanden der spontan zum Wenden in eine Einfahrt rein ist voll reingebrettert. Die kamen auch aus dem Nicht-EU-Ausland und es war schwierig insb. spätere das Schmerzensgeld durchzusetzen.

@Frank - Ne Rechtsschutz hast Du dann wohl vermutlich auch nicht, oder?

FXP 30.04.2019 07:45

Frank, bist du im ADAC? Falls ja, dann einfach mal dort nachfragen, ansonsten wirst du wohl um einen Anwalt/Rechtsbeistand für Verkehrsrecht nicht herum kommen.

Wenn du vor Ort eine Anzeige wegen Unfall-Fahrerflucht aufgegeben hast, dann sollte das Anhängerkennzeichen auch dort aktenkundig sein und die örtliche Polizei kann damit den Halter ermitteln. Im Rahmen seiner Vorladung wird er dann sicher Auskunft zum verwendeten Zugfahrzeug geben müssen.

Damit hast du dann auch ein Aktenzeichen der örtlichen BE-Polizei, mit welchem du an deine deutsche Versicherung herantreten kannst.

Mad 30.04.2019 07:55

Das Kennzeichen vom Wohnwagen ist demzufolge dann kein Wiederholungskennzeichen vom Fahrzeug gewesen, oder?

Glaube die niederländischen Anhängerfreunde dürfen so was fahren.

Ansonsten können Details zum Fahrzeug schon den Hinweis darauf geben wer mit dem Wohnwagen unterwegs war. Wenn ein solches Zugfahrzeug auf den Halter zugelassen ist dann denke ich hat man schon gute Karten.

Aber ohne Anwalt würde ich das nicht in Angriff nehmen wollen.

Und noch ein kleiner Hinweis, ich meine wir werden ja alle nicht jünger...

Ich habe es mir angewöhnt nach einem Unfall ein Protokoll mit allen Fakten anzulegen, wie Ort, was passiert ist, wann usw. Die berühmten Was Wann Wie Wo.

Sollte es zu einem Verfahren kommen muss man dann nicht versuchen etwas aus dem Gedächtnis abzurufen sondern kann den eigens erstellten Bericht zu Hilfe nehmen was die Sache etwas vereinfacht und glaubwürdiger macht.

Frank4167 17.05.2019 22:35

Zuerst mal Danke an Alle.


1) Ich werde mal versuchen, was bei der Entschädigungsstelle rauskommt:

<http://www.verkehrsopferhilfe.de/de/entschaedigungsstelle/>


2) Das ist jetzt keine verbindliche juristische Aussage, aber kann ja jeder mal nachgooglen:

In Deutschland wurde die Rechtsprechung geändert.
Die Anhängerhaftpflicht und die Fahrzeughaftpflicht haften gesamtschuldnerisch.
Weil der Anhänger verdeckt immer das Kennzeichen des fliehenden Zugfahrzeugs und der Geschädigte kann den Mond anheulen nach der erfolgreichen Fahrerflucht.
Und das war ja genau die Frage, ob dies in EU-Recht und dann in belgisches Recht überging.


3) Wiederholungskennzeichen gibt es in Belgien und Niederlanden, aber nur bis 750kg-Anhänger. Wohnwagen sind schwerer.


Mal sehen, wie es weitergeht.


MfG
Frank

overboard88 20.05.2019 08:40

Nicht ganz zur Sache aber sicher allgemein hilfreich. Über das Zugfahrzeug wird ein Schaden auch dann abgewickelt wenn zum Beispiel nur kurz zum rangieren abgehängt wird, der Wohnwagen von Hand geschoben wird, dabei der Schaden eintritt. Auf dem Campingplatz z.B. Wenn du über die Anhäger VS abwickeln willst muss das Zugfahrzeug in keinem zeitlich nahen Zusammenhang zur Bewegung des Hängers stehen.
LG
Frank


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