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alexanderpeter 23.01.2019 16:37

Hier noch ein Vordruck.
Aus gleichem Link.


Muster: Einspruch gegen Kfz-Steuerbescheid



Fahrzeughalter
Anschrift
Zuständiges Hauptzollamt
Anschrift
Ort, Datum
Bescheid über die Kfz-Steuer vom _____________
Kraftfahrzeugsteuernummer: _____________________

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Bescheid vom _________ setzen Sie die Kfz-Steuer für mein Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen ___________ auf ______ Euro jährlich fest.
Mit dieser Steuerfestsetzung bin ich nicht einverstanden und lege deshalb Einspruch gegen den Bescheid ein.
Begründung:
__________________ (schlüssige und nachvollziehbare Erklärung, was an dem Bescheid nicht stimmt; mögliche Gründe können z.B. sein, dass das Datum der Erstzulassung, das Gewicht, die Emissionsklasse oder der Hubraum falsch erfasst wurden. Oder dass eine Vergünstigung nicht berücksichtigt wurde. Kann der Fahrzeughalter seine Ausführungen belegen, sollte er die Nachweise (z.B. Kfz-Brief, Kaufvertrag, Schwerbehindertenausweis usw.) in Kopie beilegen.) __________________________________________________ ____________________
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

achim123 23.01.2019 18:39

So, heute mit dem zollamt telefoniert und Ende Februar einen vermessungstermin verabredet. Danke für den vorstehenden Link zum Messen.

V122 24.01.2019 09:51

Habe heute mit dem Zoll telefoniert, die erste Bearbeiterin meinte, da liegt ein Fehler vor, der Zweite sagte dann als *im Brief steht sitzpläte bis maximal 6 und deswegen kam dieser bescheid, nur läuft es wohl darauf hinaus, das der Zoll verlang, das diese Befestigungen entfernt werden und ich das vom Tüv eintragen lassen muss das das Fahrzeug nur 2 Sitzplätze hat, unter diesen Bedingungen ist es wieder möglich LKW Steuer zu zahlen.



Für mich eine bodenlose Frechheit. Ich werde mal beim KBA anrufen was die dazu sagen.

v-dulli 24.01.2019 10:00

Zitat:

Zitat von V122 (Beitrag 451222)
Habe heute mit dem Zoll telefoniert, die erste Bearbeiterin meinte, da liegt ein Fehler vor, der Zweite sagte dann als *im Brief steht sitzpläte bis maximal 6 und deswegen kam dieser bescheid, nur läuft es wohl darauf hinaus, das der Zoll verlang, das diese Befestigungen entfernt werden und ich das vom Tüv eintragen lassen muss das das Fahrzeug nur 2 Sitzplätze hat, unter diesen Bedingungen ist es wieder möglich LKW Steuer zu zahlen.



Für mich eine bodenlose Frechheit. Ich werde mal beim KBA anrufen was die dazu sagen.

Die Aussage bezüglich Anzahl der Sitzplätze ist Quatsch. Entscheiden ist das Verhältnis der Flächen zur Personen- bzw. Güterbeförderung zu einander.
Der "Laderaum" muss schlicht größer als der Passagierraum sein und dazu gibt es eine definierte Rechenformel an die sich auch der Zoll halten muss.

V122 24.01.2019 10:30

Falsch, laut Zoll gibt es eine Software wonach ALLE bisherigen LKW, selbst Sprinter und Crafter mit mehr als 3 Sitzplätzen ein Schreiben bekommen das diese Fahrzeuge als PKW besteuert werden, Aussage vom Zoll !! Sobald im Brief ein Vermerk ist Sitzplätze max. 6, geht dieses Schreiben raus. Die Bearbeitung kann momentan auch sehr lange dauern, da sich darüber natürlich jeder beschwert.



Nun bin ich mal auf die Unternehmer gespannt die für Ihre 20 Fahrzeuge große Flotte mal eben 20000€ Steuern nachzahlen.



Ich jedenfalls nutze nun meine Verkehrsrechtsschutzversicherung und klage gegen diesen Schwachsinn.



Achso das KBA kann da übringens nichts machen, solche Anfragen bekommen die auch sehr oft, allerdings arbeiten Verkehrsamt und Finanministerium in der Hinsicht nicht zusammen, Aussage KBA. Also unterm Strich wird hier der kleine Mann nochmal richtig gemolken.

alexanderpeter 24.01.2019 10:40

Zitat:

Zitat von v-dulli (Beitrag 451224)
Die Aussage bezüglich Anzahl der Sitzplätze ist Quatsch. Entscheiden ist das Verhältnis der Flächen zur Personen- bzw. Güterbeförderung zu einander.
Der "Laderaum" muss schlicht größer als der Passagierraum sein und dazu gibt es eine definierte Rechenformel an die sich auch der Zoll halten muss.



Das glaub ich nicht, dass die Anzahl der Sitze Quatsch ist. Das Zoll Amt sieht das anderst.


Leider so.....
die Anzahl der Sitze
die zulässige Höchstgeschwindigkeit
die Ladefläche (sollte mehr als 50 Prozent der Gesamtfläche betragen)
das Gewicht, das zugeladen werden darf (Nutzlast sollte höher als 40 Prozent der Gesamtlast sein)
Eigenschaften von Fahrgestell und Motorisierung
Ausstattung des Fonds (Sitze, Sicherheitsgurte, Fenster)
Trennung zwischen Lade- und Fahrgastraum

janr 24.01.2019 10:46

Zitat:

Zitat von v-dulli (Beitrag 451224)
Die Aussage bezüglich Anzahl der Sitzplätze ist Quatsch. Entscheiden ist das Verhältnis der Flächen zur Personen- bzw. Güterbeförderung zu einander.
Der "Laderaum" muss schlicht größer als der Passagierraum sein und dazu gibt es eine definierte Rechenformel an die sich auch der Zoll halten muss.

Siehe auch netter Anwendungsfall für DoKa Piloten: https://autokaufrecht.info/2011/09/s...w-ladeflaeche/

Und für die Bus Fraktion: https://www.ra-kotz.de/kraftfahrzeugeinstufung.htm/

Ein Tüvi meinte zu mir mal, dass Einrichtungen am Fahrzeug (Schienen Gurtaufnahmen) die das Erhöhen der Sitzplätze ermöglichten, dabei aber gleichzeitig das maßgebliche Verhältnis 50:50 zugunsten Ladefläche einschränken, unnutzbar gemacht werden müssen, wenn eine LKW Zulassung unter diesen (wohl nur bei Trapos ) gewünschten Umständen angestrebt ist.

v-dulli 24.01.2019 10:48

Zitat:

Zitat von V122 (Beitrag 451225)
Falsch, laut Zoll gibt es eine Software wonach ALLE bisherigen LKW, selbst Sprinter und Crafter mit mehr als 3 Sitzplätzen ein Schreiben bekommen das diese Fahrzeuge als PKW besteuert werden, Aussage vom Zoll !!

Eben, die Software sagt es und daraufhin versendet der Zoll haufenweise falsche Steuerbescheide. Ein begründeter Einspruch wird entweder gleich stattgegeben oder man muss zur Vermessung vorfahren. Es gibt haufenweise Lkw mit Doppelkabine und bis zu 7 Sitzplätze die weiterhin als LKW besteuert werden.
Ein Mixto kompakt fällt hier wahrscheinlich durch, beim EL sieht das dagegen wieder anders aus und dazu kommt auch die Art der Nutzung dazu. Wofür braucht eine "Privatperson" einen Lkw?

v-dulli 24.01.2019 10:53

Zitat:

Zitat von alexanderpeter (Beitrag 451226)
Das glaub ich nicht, dass die Anzahl der Sitze Quatsch ist. Das Zoll Amt sieht das anderst.

Der Glaube spielt hier keine Rolle, Wissen wäre das Zauberwort oder glaubst Du dass ein Zoll-Sachbearbeiter die Entscheidung der Software überprüft. Wenn nur 10% der Betroffenen keinen berechtigten Einspruch einlegt freut es die Finanzbehörde.

alexanderpeter 24.01.2019 11:09

Zitat:

Zitat von v-dulli (Beitrag 451230)
Der Glaube spielt hier keine Rolle, Wissen wäre das Zauberwort oder glaubst Du dass ein Zoll-Sachbearbeiter die Entscheidung der Software überprüft. Wenn nur 10% der Betroffenen keinen berechtigten Einspruch einlegt freut es die Finanzbehörde.



Was ich glaube ist ja auch egal, ganz klar.
Nur sollte man das lesen, was Zoll Amt schreibt.


Leider so.....
die Anzahl der Sitze
die zulässige Höchstgeschwindigkeit
die Ladefläche (sollte mehr als 50 Prozent der Gesamtfläche betragen)
das Gewicht, das zugeladen werden darf (Nutzlast sollte höher als 40 Prozent der Gesamtlast sein)
Eigenschaften von Fahrgestell und Motorisierung
Ausstattung des Fonds (Sitze, Sicherheitsgurte, Fenster)
Trennung zwischen Lade- und Fahrgastraum


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