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ecki 20.01.2019 20:03

Wann hast du denn abgegeben?
Mal schauen ob die den Fehlbetrag demnächst abbuchen.

achim123 22.01.2019 13:04

Habe Ende Dezember nach Erhalt der Rückwirkenden Steuererhöhung einen Einspruch eingelegt. Heute habe ich nun die Ladung zur Fahrzeugvorführung und Vermessung erhalten.
Habt Ihr tipps für mich.? Gibt es "Messregeln" für diesen Vorgang.?

rollieexpress 22.01.2019 13:10

Keine Tipps kannst nur abwarten und Hinfahren.

alexanderpeter 23.01.2019 06:16

Zitat:

Zitat von achim123 (Beitrag 451132)
Habe Ende Dezember nach Erhalt der Rückwirkenden Steuererhöhung einen Einspruch eingelegt. Heute habe ich nun die Ladung zur Fahrzeugvorführung und Vermessung erhalten.
Habt Ihr tipps für mich.? Gibt es "Messregeln" für diesen Vorgang.?



Aus meinem vorhergehenden Beitrag.


die Anzahl der Sitze
die zulässige Höchstgeschwindigkeit
die Ladefläche (sollte mehr als 50 Prozent der Gesamtfläche betragen)
das Gewicht, das zugeladen werden darf (Nutzlast sollte höher als 40 Prozent der Gesamtlast sein)
Eigenschaften von Fahrgestell und Motorisierung
Ausstattung des Fonds (Sitze, Sicherheitsgurte, Fenster)
Trennung zwischen Lade- und Fahrgastraum

Matthias S 23.01.2019 08:23

Dieser link wurde hier schon mal gepostet.
Ich habe ihn damals für mich gespeichert.
Vielleicht kennt jemand ihn noch nicht? Nicht mehr?

https://www.motor-talk.de/forum/akti...hmentId=699679

Wuidara 23.01.2019 09:06

Also ich bin bis dato verschont geblieben, und ich hoffe dabei bleibts!! :1220:
Wenn ich den Chat richtig überflogen hab, ist bis jetzt auch kein Fall aus Bayern dabei. Oder??
Sollten sie mir an meine LKW-Zulassung wollen, werde ich zum Wohnmobil umschlüsseln lassen. ;)

Btw. Ich hätte eine Trennwand zu verleihen für etwaige Vorfahrten beim TÜV :n_lachen2:

V122 23.01.2019 10:15

Mich hat es leider auch erwischt, nachdem ich im letzten Jahr nach Anmeldung noch brav 172€ zahlen durfte sind es nun knapp 1000€ inkl. der Nachzahlung für 2018.



Mein Einspruch per Email wurde gekonnt ignoriert und der Betrag morgen abgebucht, gibt es denn nun schon jemanden der da erfolgreich gegen vorgegangen ist?

v-dulli 23.01.2019 11:09

Zitat:

Zitat von V122 (Beitrag 451184)
Mein Einspruch per Email wurde gekonnt ignoriert und der Betrag morgen abgebucht, gibt es denn nun schon jemanden der da erfolgreich gegen vorgegangen ist?

Einen solchen Einspruch legt man per Einschreiben mit Rückschein ein und nicht per Mail!

thw 23.01.2019 13:52

Zitat:

Zitat von V122 (Beitrag 451184)
Mich hat es leider auch erwischt, nachdem ich im letzten Jahr nach Anmeldung noch brav 172€ zahlen durfte sind es nun knapp 1000€ inkl. der Nachzahlung für 2018.



Mein Einspruch per Email wurde gekonnt ignoriert und der Betrag morgen abgebucht, gibt es denn nun schon jemanden der da erfolgreich gegen vorgegangen ist?

Von diesen 1000€ inkl. Nachzahlung, ist dann abzüglich selbiger dann neu was jährlich zu entrichten?

alexanderpeter 23.01.2019 16:10

Zitat:

Zitat von v-dulli (Beitrag 451185)
Einen solchen Einspruch legt man per Einschreiben mit Rückschein ein und nicht per Mail!



Eigentlich hat er richtig gehandelt, das vorläufige ignorieren kann auch durch Einschreiben passieren. Wird aber nicht Ignoriert, erst mal abgezogen.
Einspruch ist auch durch Mail gültig.


Zitat aus : https://www.widerreden.de/einspruch-kfz-steuer/
Wie kann der Fahrzeughalter gegen einen Kfz-Steuerbescheid vorgehen?

Natürlich kann es passieren, dass ein Kfz-Steuerbescheid einen Fehler enthält. Genauso ist denkbar, dass der Fahrzeughalter mit dem Bescheid nicht einverstanden ist, beispielsweise weil eine Vergünstigung nicht berücksichtigt wurde. Möchte der Fahrzeughalter Einwände vorbringen, hat er einen Monat lang Zeit, um Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. Dabei muss der Einspruch schriftlich erfolgen und per Brief oder Fax an das zuständige Hauptzollamt geschickt werden. Teilweise ist es auch möglich, den Einspruch als E-Mail zu versenden. Welches Hauptzollamt zuständig ist und welche Formvorgaben für den Einspruch gelten, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids.


Aber Achtung: Auch wenn der Fahrzeughalter fest davon überzeugt ist, dass der Steuerbescheid fehlerhaft ist, sollte er die Steuerzahlung nicht einfach verweigern oder die Lastschrift des Zolls zurückholen. Bleibt die Kfz-Steuerzahlung aus, kann der Zoll nämlich veranlassen, dass das Fahrzeug bis auf Weiteres stillgelegt wird. Daran ändert auch ein Einspruch nichts, denn ein Einspruch entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Stellt sich heraus, dass der Einspruch berechtigt war, wird der Zoll die Erstattung der zuviel bezahlten Kfz-Steuer veranlassen.


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