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purple 26.12.2018 11:20

Zitat:

Zitat von Skoell (Beitrag 450166)
Also das war mein Kenntnisstand - LKW unter 7,5t alles fein, LKW unter 7,5t + Anhänger = Problem


Auszug:



Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vom 26. Januar 2001
In der Fassung vom 22. Mai 2017 (BAnz AT 29.05.2017 B8)



Vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erfasst ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Lkw (gewerblicher Güterverkehr) einschließlich der damit verbundenen Leerfahrten. Hierunter fällt auch der Werkverkehr nach § 1 Absatz 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG). Anhänger (z. B. Wohnwagen oder Pferdeanhänger), die ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken und weder gewerblich noch entgeltlich hinter Lastkraftwagen geführt werden, unterfallen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Dies gilt auch für Fahrten mit Oldtimer-Lastkraftwagen zu Oldtimerveranstaltungen, soweit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und diese nicht entgeltlich erfolgen.

alexanderpeter 26.12.2018 13:26

Hier noch ein Link vom Zoll:
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/St...94822bodyText5

Korsar 27.12.2018 14:23

Hallo,

ZITAT: "die Uhren laufen anders selbst bein Tüv oder Zulassungsstellen."

Ich fürchte nur, dass bei der aktuellen "Umschlüsselungsrunde" weder TÜV noch Zulassungsstelle gefragt werden und die Umstellung der Zuständigkeit von den lokalen Finanzämtern weg hin zu den Hauptzollämtern zu einer "einheitlichen" Handhabung bundesweit führen wird.

Rockatanski 27.12.2018 15:12

Das wiederum wäre zu begrüßen da dann nicht lokaler Good-/Badwill ausschlaggebend für eine nationale Regelung sein kann.

Skoell 03.01.2019 18:27

Na mal sehen, ich bin morgen beim Anwalt, mal sehen was der spricht.


Scheint in dem Falle wohl zu meinem Nachteil zu sein, dass es ein Allrad ist, dementsprechend steht im Schein Geländefahrzeug zur Güterbeförderung

blondie 03.01.2019 18:59

Ich habe kein Allrad und es steht auch drin Fahrzeug zur Güterbeförderung. Wie gesagt die Mühen sind es nicht wert. Die werden jetzt ihre Datenbanken checken und die restlichen raus fischen... Vater Staat braucht viel zusätzliches Geld... sehr viel...

Skoell 04.01.2019 10:00

so, der Anwalt wird mal den Einspruch einreichen - seiner Aussage zufolge werde da immer mal wieder "eine Sau durchs Dorf gejagt" in der Hoffnung dass die Leute das akzeptieren.
Interessanter Fakt am Rande: auf dem Steuerbescheid steht weiterhin LKW als Fahrzeugart

v-dulli 04.01.2019 10:12

Zitat:

Zitat von Skoell (Beitrag 450317)
Interessanter Fakt am Rande: auf dem Steuerbescheid steht weiterhin LKW als Fahrzeugart

Diese Tatsache hat das Finanzamt noch nie interessiert, bereits meine alte V-Klasse wurde schon nach Euro 2 besteuert obwohl sie nach Euro 3 zugelassen war. :760:

bb207 15.01.2019 23:34

heute kam der Steuerbescheid für den ersten Transporter aus unserer Flotte. Unseren 2012er DoKa mit 3Seitenkipper hats erwischt. Er wurde rückwirkend zum 01.01.18 als PKW eingestuft. Dann wird der Rest der Flotte sicher bald folgen, ich bin gespannt. Morgen geht der Wisch erst mal zum Anwalt.

Skoell 20.01.2019 17:59

Hat denn schon jemand eine Rückmeldung bezüglich des Widerspruchs bekommen?


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