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Darf ich einen Anhänger mit einem zGG von 2700Kg an der V-Klasse (2500Kg AHK)...
...regulär ziehen, wenn das tatsächliche Gewicht nicht 2500Kg übersteigt?!?
-:) Gruss Nico + Crew |
Ja mit E zu B Führerschein.
Mfg Peter |
Zitat:
Habe alle Führerscheine...-:) -:) |
Ja, das darfst Du.
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Dem ist nichts hinzuzufügen, außer:
Die 100 km/h funktionieren nicht. Dafür müsste der Anhänger abgelastet werden. Gesendet von meinem SM-G960F mit Tapatalk |
Zitat:
Der 2,7t Anhänger, den ich heute reserviert habe, hat eh keine 100er Zulassung. -:) |
und wenn Du noch die 100 kg Stützlast ausreizt, darfst Du immer noch 2500 kg ziehen, also gesamt 2600 kg, da die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet wird.
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Zitat:
Hätte der Anhänger z.B. ein zGG von 2000kg, aber er wöge beladen 2100kg, dann dürfte man die Stützlast dem Auto zurechnen, weil das Auto ja mit 2500kg, mehr als die 2100kg ziehen darf. |
Zitat:
Aber nur, wenn es Pauline erlaubt! :rolleyes: |
Zitat:
Nach § 42 StVZO wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschlagen und vom tatsächlichen Anhängergewicht abgezogen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf aber dennoch nicht überschritten werden. |
Aber nur, wenn man damit nicht die zulässige Anhängerzuglast überschreitet und wenn der Hänger mit 100kg stütztlast 2600kg wiegt ist er 100kg zu schwerer, als die zulässige Anhängerzuglast mit "nur" 2500kg.
Das geht nur, wenn das Auto noch Reserven hat, aber nicht umgekehrt. |
Zitat:
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Zitat:
Ein sehr guter Link...!!! -:) |
Zitat:
Siehe auch den von mir erstellten Anhang. http://cloud.tapatalk.com/s/5f55dbd248c7a/pkw-lkw.odt Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;- |
Hallo Milka,
jetzt muß ich mich mal kurz einschalten. Ich kann zwar nicht mit belegbarem Fachwissen aufwarten aber deine Aussage möchte ich doch anzweifeln. Wenn das so stimmt, dann dürfte ja niemand mehr mit einem einfachen PKW einen 2 to Anhänger ziehen, da die meisten PKW´s schon über 1,5 to Leergewicht haben und somit mit einem 2to Anhänger die Grenze von 3,5to überschreiten. Oder habe ich hier was falsch verstanden? Gruß Lars |
Zitat:
M1 in J sagt aus: 3,5T Gesamtmasse bis 9 Sitzplätze. Das M1-Fahrzeug ist ein Fahrzeug zur Personenbeförderung, sprich ein PKW. Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;- |
Mein WW hat auch ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,8 t.
Ziehen darf der Vito 2,6 t. (Auflastung der originalen AHK mittels Gutachten) Beladen liegt der WW ~2550 kg. Die Stützlast wird immer dem Zugfahrzeug gutgeschrieben so handhaben es auch die Polizei bei Kontrollen. Also ganz einfach ziehen darf man das man muss / darf nur die Gewichte nicht überschreiten. |
Hallo,
Du hast M1G vergessen. Das mit den 3,5 t Zuggesamtgewicht für M1 Fahrzeuge ist so nicht richtig. Es gibt eine 3,5 t Grenze, die sagt aber nur aus, das der auflaufgebremste Anhänger hinter M1 maximal dieses Gewicht haben darf wenn es das Zugfahrzeug zulässt. Das im Feld 22 vermerkte Zuggesamtgewicht gibt nur eine Beschränkung des Zuggesamtgewichts an. Ohne Eintragung gilt maximales Zuggesamtgewicht = zGM Zugfahrzeug + jeweilige Anhängelast. Dazu kommen noch die Spielereien mit der Stützlast.... Grüße Robert |
Zitat:
wo steht denn, dass M1 auf 3,5t gedeckelt ist? Das zul. Gesamtgewicht des Zuges steht im Fahrzeugschein unten drin. Bei mir 4940kg. Die max 3,5t für den Zug haben was mit der Fahrerlaubnis Klasse B (ohne E) zu tun. Mit Klasse B darf der Zug nur 3,5t zulässig haben. Aber in diesem Thread geht es ja nicht um die Fahrerlaubnis und was man da an Gewicht bewegen darf, sondern um technische bzw. tatsächliche Massen im Anhängerbetrieb. Grüßle, Björn |
Zitat:
hier steht es z.B. drin: https://www.motor-talk.de/forum/kfz-...-t6919837.html Es die bisher einzige Aufschlüsselung zu PKW/LKW die ich finden konnte. PKW dürfen eine Gesamtmasse von 3,5T mit dem Faktor 1:1 haben. Nutzfahrzeuge dürfen in N1 (Kraftfahrzeug zur Güterbeförderung bis 3,5T) dürfen eine Gesamtmasse 3,5T mit dem Faktor 1:1,5 haben. Wenn in 22 kein anders lautendes Zuggesamtgewicht (vom Hersteller) steht. Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;- |
Zitat:
Ich möchte dir nicht zu Nahe treten, aber: Das ist Quatsch. M1 bedeutet, wie du richtig sagst: Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 3,5t zulässige Gesamtmasse. Das ist wichtig um zu wissen, welche Führerscheinklasse ich brauche. Nämlich B. Das hat aber rein gar nix mit dem Anhänger zu tun. Der ist ein einzelnes Fahrzeug und den darf ich dranhängen, sofern Anhänglast und Stützlast eingehalten werden. So erhalte ich für meinen V300 ein Zuggewicht von bis zu 5,7t. Diesen Zug darf ich mit Klasse B nicht bewegen, da der Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse bzw. der Zug mehr als 3,5t zulässige Gesamtmasse hat. Also brauche ich Klasse BE. Die ist für Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B (V300 mit 3,2t zulässige Gesamtmasse) und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt (welche ja eh auf 2,5t beschränkt ist). Führerscheinklasse BE ist also notwendig und wird von mir gerade erworben. Und wie du von dem verlinkten Forumsbeitrag auf deine Aussage kommst, verstehe ich nicht wirklich... Gesendet von meinem SM-G960F mit Tapatalk |
Das würde ja auch sonst bedeuten, dass ich an meinem 3,2t MP nur noch ein zartes Anhängerchen von max. 300Kg hängen dürfte...!
-:) Mein Mopped wiegt doch schon 368Kg...! -:) Gruss Nico + Crew |
Zitat:
@Amtswalter Die "M1" steht im "Schein" unter "J" und hat somit nix mit dem Führerschein zu tun. Da werden die jeweiligen zGG addiert. Aber was sagt den dein Fahrlehrer zu der Geschichte? Er sollte es ja wissen :) Hier noch mal der Link zu meiner Quelle: https://www.motor-talk.de/forum/kfz-...-t6919837.html Es ist also auch anderen etwas unklar. Der Zoll hat da nochmal ein völlig andere unabhängige Meinung zu PKW und LKW. Die Versicherungen richten nach dem Eintrag in "J" . Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;- |
Genau
Zitat:
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@Amtswalter
PS.: fühle mich absolut nicht von Dir bedrängt :D Ich sehe es als Diskussion in der jeder seine Meinung vertritt, bis Einer kommt der nachweisbar die Weisheit mit Löffel gefre**en hat! :D Vielleicht bringt es dem einen oder anderen etwas Durchblick in dieser Materie. Dann hätte es sich ja gelohnt. :) Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;- |
Zitat:
zGG = 3500 Kg, Stützlast 112 Kg zulässige Anhängelast 2800Kg macht 6412 Kg, rein rechnerrich. Das zulässige Zuggesamtgewicht laut "22" ist 5325 Kg Der "kleine" Unterschied sind hier 1087 Kg. :( Die zu viel und bei einer Kontrolle gibt es so KEINE Weiterfahrt mehr! Der Blick in den "Schein" diesbezüglich kann sich also "Lohnen" :( Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;- |
Zitat:
Gesendet von meinem SM-G960F mit Tapatalk |
Zuggesamtgewicht Begrenzung macht z.B. VW sehr gern.
Vorzugsweise in den Bussen TX um so das grausige DSG zu schonen. Beim T6 z.B. wenn da ein 2,5 t WW am Häckchen ist darf man nur noch ~300 kg in den Bus laden |
[QUOTE=Mopeto;
Beim T6 z.B. wenn da ein 2,5 t WW am Häckchen ist darf man nur noch ~300 kg in den Bus laden[/QUOTE] Wenn mann so ein Kleinwagen fährt, muss die Frau halt mit dem Zug fahren. :D :D :D Ist halt alles Lüge :( :) Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;- |
Zitat:
Grüßle |
Zitat:
Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;- |
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