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Verkauf im vermeintlichen Kundenauftrag...!? Rechtliche Situation...?!
Folgende Situation:
Eine befreundete Studentin bat mich darum, ihr mit etwas Sachverstand bei einer Gebrauchtwagensuche behilflich zu sein. Wg. XXL-Hund und Pferd sollte es ein Passat Kombi TDI mit AHK sein. Sie hatte sich einen 2002er mit 184.000 Km für €2.350,- ausgesucht. Lt. mobile.de Offerte sollte es sich um einen Privatverkäufer handeln. Am letzten Dienstag sind wir dann hingefahren, und der Privatverkäufer entpuppte sich als anatolische freie KFZ-Werkstatt...-:) Dort teilte man uns mit, dass sie noch die Bremsen + TÜV erneuert hätten. Nach einer positiven Probefahrt handelte ich das Fahrzeug noch auf €1.950,- runter und es gab einen windigen Kaufvertrag mit der obligatorischen "Verkauf im Kundenauftrag" Floskel...! Bei diesen alten Fahrzeugen habe ich für diese Vorgehensweise durchaus Verständnis, da sich nur so die Möglichkeit bietet, die Sachmängelhaftung auszuschließen. Kein Gebrauchtwagenhändler kann in diesem Preissegment die Risiken für spätere technische Ausfälle kalkulieren! Nun allerdings hat die Studentin gestern an einer gut versteckten Stelle im Fahtzeug eine Bordmappe gefunden, wo u.a das Scheckheft und der vorletzte DEKRA-Bericht drin steckte. Daraus geht hervor, dass dieser Passat bereits 2011 einen KM-Stand von 231.000 auf dem Tacho hatte...!!! Meine Versuche, den eingetragenen Vorbesitzer zu kontaktieren (wahrscheinlich ein US-Soldat) hatte bis jetzt kein Erfolg...! Wie ist eure Einschätzung? Kann sich die Werkstatt auf die Floskel "Im Kundenauftrag" berufen und sagen, er ist damit aus dem Rennen...?! Immerhin handelt es sich hier um offensichtlichen Betrug + arglistige Täuschung! Die Tatsache, dass die Werkstatt durch die Bremsen- und TÜV-Erneuerung einen Mehrwert geschaffen hat, und ohne weitere Rücksprache einen Preisnachlass von €400,00 akzeptiert hat, deutet für mich auf einen Pseudo-Kundenauftragsverkauf hin...!?! Das Fzg. war sehr gepflegt und typische Abnutzungserscheinungen am Sitz, Lenkrad, Pedalgummis e.c.t, die auf einen höheren KM-Stand hinweisen hätten können, waren visuell nicht erkennbar...! -:) Grüssle Nico |
Wenn er im Auftrag gehandelt hat muss er Dir den Auftraggeber nennen sonst hat er ein Problem.
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Ich würde zum nächsten Tüv fahren und dort nach Handlungsmöglichkeiten nachfragen bezüglich zweier Kilometerstände, weil so sieht es ja wohl aus das der Zähler zurückgedreht wurde.
Habt ihr die Fahrgestellnummer verglichen? Nichts das es da noch einen zweites Auto gibt, so nach beim eins aus zwei.... Ach ja, er soll ja neuen Tüv haben, dann direkt bei den (Dekra?) anfragen, irgendjemand muß das ja abgenommen haben, wobei das wohl nicht deren Aufgabe ist den KM zu prüfen, wenn keine Unterlagen da sind (oder nicht gefunden werden)? |
Auf dem frischen April-TÜV-Bericht (von der Werkstatt in Auftrag gegeben!) steht natürlich 184.000Km...!
-:) Und die VIN passt...! |
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Beim Kaufvertrag, steht er, der Besitzer oder nur "im Auftrag" drin? Steht er drin, noch schlechter für ihn, steht "im Auftrag" drin und nicht der Besitzer, ist nach meinen Wissen trotzdem dafür Verantwortlich, nicht zwingend Haftbar, wenn er dann doch den Namen hergibt, aber sehr wohl muß er Rede und Antwort geben, nötigenfalls beim Verkäufer in deren Namen er ja handelt nachfragen. Nötigenfalls auch mal beim ADAC, soweit Mitglied mal nachfragen. Macht von den Unterlagen einige Kopien, rein zu sicherheit, und Foto vom aktuellen KM Stand. Falls kein ADAC oder TÜV Nachfrage, dem Händler mitteilen warum es zwei KM Stände gibt. Wenn nicht er, hat dann sein Kunde da manipuliert, und ob er dafür sein Kopf hin halten will.... Die Frage an euch ist, Preis drücken oder Auto zurück und anderes dann suchen, weil könnte ja noch mehr im argen sein.... |
Im Kaufvertrag steht der Ansprechpartner der Werkstatt drin und gleich daneben "Im Kundenauftrag" und etwas tiefer "Keine Sachmängelhaftung wegen Privatverkauf"...
-:) |
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Zwei Möglichkeiten für ihn: Auto gegen Bares wieder zu rücknehmen, oder Anzeige wegen Betrug bei der Polizei. Dies alles auf Basis wenn er der Händler kenntnis davon hat. Hat er nicht, würde es mich wundern wenn er seinen Kunden schützen will, wenn es denn tatsächlich einen Kunden geben sollte. Und eigentlich bin ich der Meinung, auch wenn er im Kaufvertrag schreibt "In Auftrag", dieser Kunde sehr wohl namentlich erwähnt werden müsste, da sonst dieser Kaufvertrag nichtig ist. Dies aber kann wiederrum sollte ein Anwalt beurteilen können. Hier paar Links (falls nochnicht bekannt): http://www.12gebrauchtwagen.de/gebra...achten-sollten http://www.auto-motor-und-sport.de/n...n-5038970.html http://www.deutsche-anwaltshotline.d...auf_im_auftrag dejavue... http://www.motor-talk.de/forum/haend...-t5268479.html |
Hier ein etwas anderer Fall, aber eventuell nützlich...
Arglistige Täuschung.... http://www.frag-einen-anwalt.de/Auto...--f157061.html |
Ihr könnt die Wandlung bei dem anatolischen Verkäufer im Kundenauftrag versuchen, wobei ich viel Glück wünsche...
Kurz: Die Studentin braucht einen Rechtsanwalt. |
Dummheit muss eben bestraft werden. Mehr kann man hierzu doch nicht ehrlich sagen. Zu einem Betrug gehören nun einmal zwei.
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Tja, schöne Situation. Was kostet der Anwalt, und wie entscheidet der Richter ?
Nehmen wir mal an, der Anwalt kostet 500,- Euro und der Richter möchte einen Vergleich, also beispielsweise Halbierung der Kaufsumme, dann bekommt die Studentin noch ca. 500,- Euro zurück. Entscheidet der Richter auf "selbst schuld, weshalb schließen Sie solche Verträge um den Händler aus der Haftung zu nehmen" kostet das den Anwalt und evt. zusätzlich die Kosten des Verfahrens. Ist der Händler schon mehrfach wegen Betrugs aufgefallen ? Vielleicht sollte man erstmal mit dem Händler reden; der echte km-STand könnte ja theoretisch 500 tkm oder so betragen. Vorschlagen, den Kaufpreis nachträglich zu halbieren oder das Fahrzeug zurückzugeben; bei Weigerung Betrugsanzeige. Hat der Händler sowas schon mehrfach gemacht oder versucht, sollte der klein beigeben. Zum Glück wurde ja vor Fahrzeugübernahme der TÜV gemacht, sonst würde der Händler noch sagen, die STudentin habe den km-STand manipuliert. Schon gemein, man will helfen und dann kommt sowas dabei raus. Hat die Studentin irgenwo Rechtschutz, evt. noch FAmilienrechtschutz im ADAC über ihre Eltern ? Möglicherweise kann man so preiswert Infos einholen. Viel Glück Uli |
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Von daher tendiere ich jetzt mehr zu der Einschätzung: selbst schuld. Gruß Uli |
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Werter Jens, erläutere doch bitte etwas genauer welche konkrete Dummheit bestraft werden muss? Und warum zu einer arglistigen betrügerischen Handlung zwei Seiten gehören müssen? Ich freue mich auf Dein aussagekräftiges Statement! -:) Grüssle Nico |
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Eine doch eher fragwürdige Rechtsauffassung...! Wegen individueller Anforderungen an die erworbene Mobilitätslösung hat jetzt die Studentin selber Schuld, dass man sie betrogen hat...? Also, wenn sie ohne Hund + Pferd einen Golf gekauft hätte, und damit betrogen worden wäre, würde sie weniger Mitschuld treffen...?!? Desweiteren wird in ALLEN Preisklassen und auch bei jüngeren Fahrzeugen umfangreichst am Tacho gedreht...! -:) |
Dummheit ist wenn man sich einen Laien für Sachverständigen Bestand sucht. Dann kommt dazu das man einen "scheckheftgepflegten" für wenig Geld auf nem Hinterhof sucht.
Auf die Idee müsstest Du doch bei Deinem "Sachverstand" auch selbst kommen? Was suchst Du jetzt eigentlich hier mit solchen Beiträgen??? |
Also um mal ganz neutral zu bleiben ich denke Nico sucht Infos und Hilfe. Vielleicht kann ja jemand helfen. Oder is das auch schon verboten hier..
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Es ist doch völlig egal welche Rechtsauffassung wir haben. Nichts hilft hier bei der "Problemlösung". Das kann nur ein Gericht oder ein "Rollkommando".
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Glaube mir Jens, das Allerletzte was ich hier suche sind Deine sagenhaften Qualitätsbeiträge...! Deine bornierten + unsachlichen Statements gehören nicht unbedingt zur gehobenen Güteklasse hilfreicher Forenbeiträge...! -:) |
Verträgst die Wahrheit denn wirklich so schlecht?
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Ich würde gar nichts machen, klar hat er betrogen und man ist sauer weil man über den Tisch gezogen wurde.
Bringt es wirklich was zu streiten und was kommt dabei raus ausser noch mehr Ärger und Frust. Wenn das Auto ok ist habt ihr doch keinen schlechten Schnitt gemacht, TÜV neu, Bremsen neu und noch 400,- runtergehandelt. Die 50.000 km mehr auf dem Motor sollte dieser doch ohne weiteres abkönnen. Vielleicht kann man auch das Gespräch suchen und nicht gleich mit dem Anwalt kommen, auch wenn mir klar ist das der anatolische Händler der deutschen Sprache nicht so mächtig ist. Versuch macht klug. |
Habe eben mit meinem Anwalt gesprochen!
Er macht der Studentin einen sportlichen Sonderpreis! Wobei er davon ausgeht, dass seine Rechnung die gegnerische Partei zahlen wird! Er stützt auch die Aussage von V-Dulli, dass er die vermeintlichen "Im Auftragsverträge" mit dem angeblichen Privatverkäufer offenlegen muss. Allerdings geht er fest davon aus, dass es sich nicht um ein Agenturgeschäft handelt. Die Tatsache, dass der Vorbesitzer 500Km entfernt wohnt, und ein erheblicher Preisnachlass ohne Rücksprache gewährt wurde, spricht für ein Direktgeschäft. -:) Danke nochmals für die hilfreichen Links!!! -:) Grüssle Nico |
Ich verkaufe auch öfters Fahrzeuge im Kundenauftrag ( Quad ) da ich aufgrund Alter etc. da keine Gewährleitung geben kann, da ist das Risioko einfach zu hoch.
Im Kaufvertrag steht da allerdings immer der Auftraggeber, sprich falls mal was ist kann der Käufer immer an den Verkäufer kommen. Ich als Vermittler muss auch die Daten des Verkäufers herausgeben ! |
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Die +50.000Km hatte der Passat aber schon im Jahr 2011... Und nun haben wir 2017... -:) |
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Ich habe auch gerade so nen Fall wo ich meine ehemals eigenen DDR Garagen auf fremden Pachtland den Landeigentümer schenken muss. Is so.. Stichpunkt DDR Garagen. Angeblich ohne Entschädigung usw. Das sind halt Gesetze die unser lieber Vater Staat so macht. Die gute Frau aus dem Fränkischen war der Meinung das Sie den Postbeleg *leicht* fälschen muss damit Sie mir beweisen kann das ich die Kündigung bekommen hätte... Das is versuchter Betrug und dafür wird Sie auch angezeigt. |
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Wer sich als Studentin XXL-Hund und Pferdl eisten kann plus ein entsprechendes Zugfahrzeug für den Hänger, dann betrifft die Aussage "selbst schuld" die Auswahl eines Fahrzeugs dieses Alters und dieser Preisklasse. Daß auch bei jüngeren Fahrzeugen manipuliert wird, ist schon klar. Meine Rechtsauffassung passt schon ! Solche Händler gehören verfolgt. Haben wir in der Nähe auch: Händler verkauft alte Schrotten, die vorher auf eine Familienmitglied angemeldet und somit als privat ohne jegliche Gewährleistung verkauft werden. Gruß Uli |
Die Nachfrage beim Rechtsanwalt war hier die richtige Entscheidung.
Vielleicht zeigt ein scharf formulierter Schriftsatz die richtige Wirkung beim Händler. Ich drücke Eich die Daumen! |
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Auf die eigentliche Gewährleistung kann ich locker verzichten.
Technisch ist das Fahrzeug auch in solider Verfassung. Aber diese arglistige Täuschung + der Betrug haben einen fiesen Beigeschmack! Der Verkäufer meinte auch noch, dass der Zahnriemen bei Km157.000 gewechselt wurde, und zeigte auf den entsprechenden Aufkleber im Motorraum! "Der hat noch keine 30.000KM runter!" waren seine Worte...! Und wenn der reißt, ist in der Regel ein kapitaler Motorschaden die Folge! -:( |
Vielleicht hätte ja auch schon der Vorbesitzer, ohne es zu wissen einen mit getürkten Tacho gekauft?
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Am Montag wird in einer VW-Vertragswerkstatt ein befreundeter Meister kostenneutral alle im VW-System erfassten KM-Stände gegenprüfen!
Die letzte reguläre Inspektion vom Vorbesitzer war lt. Scheckheft bei weit über 200.000 Km... Das spricht für eine spätere Verjüngung...! -:) Außerdem: Ein "getürkter" Tacho in einer "anatolischen" Werkstatt...! Das passt...! -:) |
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Der letzte Inspektionseintrag im Scheckheft war 2013...
Weit über 200.000KM... -:) |
Update Service
Da ich heute geschäftlich in Hannover war, bin ich bei den windigen Verkäufern vorbeigefahren. Habe denen auf meinem Ipad die abfotografierten Fahrzeugdokumente von 2011 + 2013 gezeigt, und gesagt: "Guckst Du hier, Tachostand nix in Ordnung...!" Ich habe den Jungs gesagt, dass es mir völlig wurscht ist, wer wen wann über's Ohr haut, solange es mich nicht betrifft...! Sie wurden dann merklich unruhig, und wollten mir noch etwas vom "Verkauf im Kundenauftrag" erzählen...! Ich sagte denen dann, dass es mich wenig interessiert, und ich jetzt eine Antwort, bzw. Lösungsvorschlag innerhalb von 48 Stunden erwarte! Danach gibt es eine Anzeige wegen betrügerischer Handlung gegen Unbekannt und wir werden einen Anwalt zur Wahrung unserer Interessen beauftragen. -:) Grüssle Nico |
Update-Service Teil 2
Etwa eine Stunde nach meinem Besuch rief mich der Verkäufer an und erzählte mir folgende Geschichte: Er hätte inzwischen mit dem sogenannten "Kundenauftragsgeber" gesprochen, und der hätte ihm mitgeteilt, dass er "kürzlich" vom Schrottplatz wegen eines Tachodefekts einen gebrauchten Tacho gekauft hätte...! Und leider hatte er vergessen, den Tachostand in der Werkstatt anpassen zu lassen...(Gäääähn)! Sowohl dem "Kundenauftraggeber", als auch dem Verkäufer würde das jetzt alles sehr-sehr leid tun...! Und selbstverständlich können wir nun das Fahrzeug gegen die volle Rückerstattung zurückbringen...! Aber bitte keine Polizei...-:) So ging es auch ohne Anwalt...! -:) Grüssle Nico |
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Ne, da bin ich ganz Sportsmann...!
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Ohne Anzeige werden sie den nächsten 'Dummen' für das Fahrzeug finden. Eine andere arme Studentin hätte es genauso wenig verdient...
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Verstehe durchaus Deinen Standpunkt, aber ich hatte nun eine klare Absprache mit denen getroffen...!
Ein Mann, ein Wort...! -:) Grüssle Nico |
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Habe mit meinem bei einem Händler im Kundenauftrag verkauften BMW ähnliche Probleme wegen eines verschwiegenen Unfallschadens.
Obwohl die Motorhaube und der rechte Scheinwerfer gewechselt wurden und die gesamt rechte Seite plus Dach nachlackiert wurden, habe ich den Prozess verloren. Der Richter sah keinen Beweis für einen Unfall. bb hei |
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Insofern stimme ich Helmut zu - erst Fahrzeug gegen Kaufpreis zurück und dann trotzdem Anzeige. Es gibt auch Menschen, die ihr bischen Erspartes in eine solche Schrotte stecken ( müssen, weil sich sich nichts anderes leisten können ), und dann nicht soviel Glück haben mit befreundeten Anwälten etc. Das hat auch mit "sportlicher Sichtweise" nichts mehr zu tun. Gruß Uli |
Ich werde nicht alle Studentinnen retten können...-:)
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Nö, offenbar reicht Deine Bekannte. Frag die doch mal, was sie davon hält, wenn eine ihrer Kommilitoninnen demnächst mit der Gurke rumfährt. Es gibt durchaus ne Grauzone zwischen Robin Hood und dem pathetischen “Ein Mann ein Wort“ ;)
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Ich gebe zu, ich hätte es auch wie Nico gemacht, aber wohl noch versucht eine Unkostenerstattung rauszuholen. VW wird die Daten jetzt vermutlich im System haben, dass betrogen wurde und alles andere läßt sich schwer nachvollziehen.
Die Polizei wird bei einer Anzeige an den angeblichen Vorbesitzer verwiesen, der jetzt zufällig wieder in die anatolische Heimat zurückgekehrt ist, und das Verfahren einstellen. Dieser Wagen wird jetzt mit hoher Sicherheit auch nicht mehr in Deutschland verkauft. Ansonsten sollte man auch sehr vorsichtig sein, hier anatolische Hinterhöfe unter Generalverdacht zu stellen. Ich kenne hier auch genug deutsche und sonstige europäische Mitbürger. Gerade in der bäuerlichen Eifel wo die Einwohner viele Kilometer zurücklegen, wird gerne auch mal am Tacho gedreht. Ebenso wie es vermessen ist, Studenten mit Pferd und Hund ein entsprechendes Guthaben zu unterstellen. Ich denke da an meine Schwester, die zu Studienzeiten Muttis Carepakete an Kommilitionen verkauft und selber nur zweimal am Tag gegessen hat, um Ihr geliebtes Pferd (und Hund) zu finanzieren. Lada ist hier übrigens eine echte robuste Empfehlung als Fahrzeug ;) Für den Kauf von alten Schüsseln gilt es neben der genauen Begutachtung drei Dinge zu beachten: - Wenn einem irgendetwas komisch vorkommt - selbst wenn man das Gefühl nicht wirklich begründen kann, das Auto stehen lassen und so schnell wie möglich wieder abfahren. - Immer vorher die VIN abfragen, bei einem Auto welches einen interessiert, und die letzten Einträge im System beim Hersteller abfragen. - Wenn der Preis unter 2t€ liegt sollte man max. 2 Jahre TÜV als Garantie erwarten. |
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Bei mir gibt's keine wankelmütigen Grauzonen...! Ich strebte eine nach Möglichkeit für die Studentin kostenneutrale und schnelle Lösung durch Rückabwicklung an. Dafür gab es meinerseits klare und deutliche Absprachen mit den Verkäufern, die ich selbstverständlich auch einhalten werde! Des Weiteren versuchte ich schriftlich und in angelsächsischer Sprache den im Brief eingetragenen letzten Besitzer (wahrscheinlich US-Soldat) an seiner Adresse in Lahnstein anzuschreiben. Der Brief kam mit dem postalischen Hinweis "Empfänger an der Adresse nicht auffindbar!" zurück...! Unter diesen nebulösen Rahmenbedingungen + Erklärversuchen würden die Strafverfolgungsbehörden sicherlich hurtig die Akten wieder schließen. -:) Grüssle Nico |
Mal ganz unabhängig vom Thema Anzeige (das hat ja durchaus noch weitere als die bislang hier diskutierten Aspekte), ist es vielleicht die Einstellung
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Ja und nun...?
-:) Glaube mir, man kann überzeugter Sportsmann sein, bei gleichzeitigem Desinteresse, wenn sich andere Leute über's Ohr hauen...! Das tangiert mich überhaupt nicht...! -:) Grüssle Nico |
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Vielleicht hast Du auch Recht und der Aufwand, im Nachhinein deswegen in der Freizeit ein Riesenfass mit Polizei, Zeugenaussage etc. aufzumachen, steht in keinem Verhältnis. Lässt sich aus der Ferne kaum beurteilen. Mich persönlich hätte im ersten Moment der sportliche Ehrgeiz gepackt, wenn ich selbst so haarscharf betrogen worden wäre - wobei der Schuss auch nach hinten losgehen kann, wenn die wissen, wo Dein Auto wohnt :) |
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Ja und nun ???? Gruß Uli |
Da wir die genauen Umstände nicht kennen sollten wir mit dem erhobenen Finger etwas vorsichtig sein.
Ja, ich hätte vermutlich anders gehandelt/ entschieden und ja, auch ich halte meine Versprechen(Sportsmann). Auch mein Sohn hat sich einen S203 bei einem "anatolischen" Händler für "wenig" Geld gekauft und es ist Alles gut und sauber abgelaufen. |
Da vermischt Du/ihr aber Einiges...!
1.) Der Bezug auf "Sportsmann" bezog sich darauf, dass ich mit meiner preussischen Aufrichtigkeit selbstverständlich zu meinen getätigten Zusagen + Absprachen stehe! Und da die Verkäuferseite sich innerhalb kürzester Zeit, mit durchaus kreativer Geschichte, kooperativ gezeigt hat, sehe ich keine Veranlassung nach der kostenneutralen Rückabwicklung mich von meiner Absprache zu distanzieren! 2.) Ob sich irgendwelche Gebrauchtwagenzwischenhändler gegenseitig über's Ohr hauen, oder evtl. der ursprüngliche Vorbesitzer (Mr. Spicer) den Tacho zum Jungbrunnen gebracht hat, ist mir dermaßen Schnuppe...! 3.) Und wenn mir Real Kauf einen Vermögensnachteil von 10 Cent durch hinterlistig ausgezeichnete Verkaufsschilder bescheren sollte, werde ich ziemlich unentspannt...! 4.) Den millionenfachen + gut organisierten Tachobetrug werde ich ganz gewiss nicht eindämmen können...! Das könnte nur die Autoindustrie, die aber nicht Willens ist...! -:) Noch weitere Fragen? Grüssle Nico |
Wieso muss Nico sich hier rechtfertigen, er hat so gehandelt wie er es für richtig hält und nicht so wie ihr es vielleicht im Nachhinein alles besser gewusst habt.
Nico, du Sportsmann lass dich nicht eines besseren belehren. Hätte, wenn und aber... du hast gehandelt und hast das erreicht was du wolltest. Fertig. |
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Schon der ehrwürdige Erich Kästner sagte: "Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!" -:) Grüssle Nico |
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Die Verifizierung der Servicedaten + hinterlegten KM-Stände im VW-Datensystem durch einen befreundeten VW-Kundendienstmeister ergab übrigens noch, dass mindestens zwei Injektoren zum Stückpreis von €400,00 zzgl. Einbaukosten defekt wären...!
Somit hat der Anlass der Wandlung im Nachgang ja auch noch etwas Gutes...! -:) Grüssle Nico |
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