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md-hasloh 13.12.2015 17:37

Autoverkaufen als Freiberufler
 
Hallo,

im Feb. ´16 kommt mein V250 4matic (nach 6 1/2 Monaten Lieferzeit).:760:

Nun habe ich vom Mercedeshändler bisher für meinen jetzigen MP rd. 22.500€ brutto geboten bekommen.

MwSt. ist ausweisbar (und muss ich ja auch, da Firmenwagen)

Jetzt kommt mir aber der Gedanke, ob ich den MP nicht auch am freien Markt anbieten sollte.

1.Frage, muss ich auch die Gewährleistung geben, die ein Autohändler einem Privatkäufer geben muss?

Bin nicht im Fahrzeuggewerbe tätig.

2. Frage, da noch eine kleine Restsumme an die Bank abzugeben ist, wie macht man es dann mit dem Brief, der noch bei der Bank liegt?
-habe früher nur Leasingfahrzeuge getauscht.

3. macht es überhaupt sinn (finanziell) sich den Auffwand des freien Verkaufs zu machen?

blondie 13.12.2015 17:56

Zu 1.. nur wenn du ihn als Firma verkaufst. Aber auch dann nur wenn du an privat verkaufst. Bei gewerblichen Kunden kannst du es ausschließen im Vertrag.
Wenn du ihn als Privatperson verkaufst, kannst du die Gewährleistung ausschließen.

nerano 13.12.2015 18:26

Ich würde es auf alle Fälle versuchen, wobei die Jahreszeit ja nicht unbedingt gut ist. Aber stell ihn doch einfach bei Mobile oder so ein, hast ja nichts zu verlieren.

alexanderpeter 13.12.2015 18:50

Guten Abend,
Verkauf eines Fahrzeuges von Gewerbe zu Privat, sind einige Sachen zu beachten. Vor allem darfst Du keine Schäden oder Mängel verschweigen. Da gilt auch nicht wie gesehen gekauft.
Das ist anderst als Privat an Privat.
Auch das Auto zuerst an den Ehepartner zu verkaufen, um das zu umgehen, nimmt Dir im Schadensfall kein Richter ab.
Im ersten Jahr der Gewährleistung musst D beweisen, dass das vorher nicht war. Im zweiten Jahr kehrt sich die Beweispflicht um.

Schau mal hier:
Zitat: https://www.adac.de/_mmm/pdf/Kaufver...5_V2_33301.pdf


Hoffe Dir etwas geholfen zu haben.

alexanderpeter 13.12.2015 18:53

Wenn Du im ADAC bist, bekommst Du dort auch eine rechtssichere Beratung. Hab ich auch schon gemacht. Wenn man alles so einhält eine super Sache. Besonderst lukrativer als den Vorgänger dem Händler in Zahlung zu geben.

nerano 13.12.2015 19:40

In Mobile werden diese Autos für 35.000€ angeboten, und Du wirst ja auch einen Freund haben der den privat verkaufen kann... Die 22.500 von Mercedes würde ich nicht akzeptieren.

alexanderpeter 13.12.2015 19:50

Zitat:

Zitat von nerano (Beitrag 386668)
In Mobile werden diese Autos für 35.000€ angeboten, und Du wirst ja auch einen Freund haben der den privat verkaufen kann... Die 22.500 von Mercedes würde ich nicht akzeptieren.



Guten Abend,
das geht nicht. Freund haben, der das Auto verkauft. Lese mal die Beiträge zuvor.
Im zweiten stimme ich Dir zu.

drdisketti 13.12.2015 20:10

Schlage 2 Fliegen mit einer Klappe und verkaufe an einen Gewerbetreibenden.

Joker 1 - ausweisbare Mehrwertsteuer und damit niedrigerer Netto-Preis
Joker 2 - ausschließbare Gewährleistung

nerano 13.12.2015 21:04

Und welcher Gewerbetreibende kauft einen MP und kann das dem Finazamt erklären?

blondie 13.12.2015 21:12

Zitat:

Zitat von alexanderpeter (Beitrag 386663)
Auch das Auto zuerst an den Ehepartner zu verkaufen, um das zu umgehen, nimmt Dir im Schadensfall kein Richter ab. .

Sagt wer? Hast du da Urteile?

md-hasloh 13.12.2015 21:13

es ist unerheblich welche Art das Fahrzeug ist.
Es könnte ein Sportwagen sein oder ein Trabbi
Es kommt eher drauf an wie viele Mitarbeiter im Unternehmen sind& wer alles ein Firmenfahrzeug hat.
Schwierig ist es als Einzelunternehmer mehrere Firmenwagen zu haben, die auf eine überwiegend private Nutzung schließen lassen...
Sportwagen, Reisemobil, Motorrad.

md-hasloh 13.12.2015 21:18

zum Thema erst an Frau verkaufen birgt einige negative Sachen.

1. Steuertechnisch ist sofort Gewinn bzw MwSt. abzuführen (ohne das der neue V dagegen steht)

2. müsste der MP dann schon einige Zeit unter dem Namen meiner Frau laufen.
(bin grad bei der Zeit unsicher, glaub es waren 6 Monate)

3. Stände dann eine weitere "Hand" im Brief & das senkt den VK weiter.

nerano 13.12.2015 21:22

Wenn Du dein Auto an einen Freund verkaufst damit er es weiterverkauft und Du machst dabei Gewinn dann hast Du da was falsch gemacht. Nur meine Meinung.....

nerano 13.12.2015 21:23

Und zulassen muß er den ja auch nicht.

md-hasloh 13.12.2015 21:29

oh, hab grad mal bei mobile reingeschaut...

ihr habt recht, ist schon ein krasser Unterschied zu dem mir gebotenen Preis.

zumal meiner ja kurz vor Mopf kam, also schon die großen Außenspiegel hat & noch paar Extras drin sind, die der Händler nicht groß berücksichtigt... 3Wege Sound, Navi mit Touchscreen und so Kleinkram...

md-hasloh 13.12.2015 21:31

mein MP ist zu 100% abgeschrieben, da wird das Finanzamt sicher fragen, warum ich den Wagen verschenke 🙃

nerano 13.12.2015 21:33

Mir haben sie von MB vor 4 Jahren für meinen E350T 5000€ geboten wenn ich einen neuen kaufe. Da kriege ich heute noch mehr dafür. Und seitdem bin ich damit gefahren. Was die für die Autos zahlen die sie in Zahlung nehmen ist nicht ok.

nerano 13.12.2015 21:35

Wenn er abgeschrieben ist kannst den ja mit Motorschaden verkaufen.... natürlich nur wenn das so ist.

Ex_Benutzer 13.12.2015 21:47

schon mal überlegt...wenn man einen Firmenwagen verkauft muß der bewertet werden...damit genau das nicht passiert...für 1 € ...wenn Finanzamt nicht nachfragt Glück...wenn ja Pech...viel Spaß mitn Anwalt....
Gruß Holger

nerano 13.12.2015 21:49

Seit wann muß ein Firmenwagen bewertet werden wenn man den verkauft?

Kaufvertag sollte ja reichen.

Ex_Benutzer 13.12.2015 21:55

warum wohl...Steuerbetrug...du kannst z.B. nen Benz leasen mit 1000 im Monat nach 5 Jahren ist der "abgeschrieben" oder sagen wir bezahlt übers Finanzamt...Restwert 16tsd...Du verkaufst ihn für nen euro...was meinste was das ist...jup Steuerbetrug...es wäre nicht der erste Fall vor Gericht...

alexanderpeter 13.12.2015 21:56

Zitat:

Zitat von blondie (Beitrag 386675)
Sagt wer? Hast du da Urteile?

Betrifft die Sachmängelhaftung.

alexanderpeter 13.12.2015 21:59

Zitat:

Zitat von drdisketti (Beitrag 386671)
Schlage 2 Fliegen mit einer Klappe und verkaufe an einen Gewerbetreibenden.

Joker 1 - ausweisbare Mehrwertsteuer und damit niedrigerer Netto-Preis
Joker 2 - ausschließbare Gewährleistung



Erfolg sehr gering.

alexanderpeter 13.12.2015 22:05

Zitat:

Zitat von md-hasloh (Beitrag 386676)
es ist unerheblich welche Art das Fahrzeug ist.
Es könnte ein Sportwagen sein oder ein Trabbi
Es kommt eher drauf an wie viele Mitarbeiter im Unternehmen sind& wer alles ein Firmenfahrzeug hat.
Schwierig ist es als Einzelunternehmer mehrere Firmenwagen zu haben, die auf eine überwiegend private Nutzung schließen lassen...
Sportwagen, Reisemobil, Motorrad.



Guten Abend,

hab das gar nicht gelesen. Du hast recht. Einen MP der als Firmenwagen zugelassen ist, ist wohl sehr, sehr selten, wenn überhaupt. Sehr schwer den vom FA. glaubhaft zu machen.
Da wird wohl nur die private Nutzung zur Geltung kommen.

Das ist schwer hier was zu sagen, ohne Steuerberater und evtl. Rechtsverdreher.

Ex_Benutzer 13.12.2015 22:06

naja richtigen Beruf...dann geht sowas als fahrbares Büro durch....ist in Berlin durchgegangen...
Gruß Holger

alexanderpeter 13.12.2015 22:10

Zitat:

Zitat von Ex_Benutzer (Beitrag 386686)
warum wohl...Steuerbetrug...du kannst z.B. nen Benz leasen mit 1000 im Monat nach 5 Jahren ist der "abgeschrieben" oder sagen wir bezahlt übers Finanzamt...Restwert 16tsd...Du verkaufst ihn für nen euro...was meinste was das ist...jup Steuerbetrug...es wäre nicht der erste Fall vor Gericht...



Was ist das denn?

Juhu.

Ex_Benutzer 13.12.2015 22:14

wussn kennste Steuerbetrug nicht...wenn man ein Auto mit Steuer kauft mußte den verrechnen....das heißt wenn er Gewinn bringt wird er wieder versteuert...ist eigentlich logisch bei selbstständigen...oder...fragte bei euch noch nie einer nach?...Tiefenprüfung fällt es zu 100% auf ansonsten kann man Glück haben....

kaltec67 13.12.2015 22:18

Als Freiberufler sollte man schon mit Begriffen wie Zeitwert und Buchwert umgehen können und UStG sollte auch kein Thema sein.

Ex_Benutzer 13.12.2015 22:20

Auto wird nach Zeitwert besteuert....

kaltec67 13.12.2015 22:35

Zitat:

Zitat von Ex_Benutzer (Beitrag 386694)
Auto wird nach Zeitwert besteuert....

Aber nur , wer es versteht....

Find nen Käufer für 35T und verkauf es über deinen Freund (Nichtkaufmann) für 500. Mit dem Angebot von MB buchst du 22T Gewinn ein und holst dir dann 34,5 von deinem Freund ab......:nixweiss::nixweiss:

Ich persönlich würde dies aber mit keinem meiner Freunde machen.
Auto verkaufen und gut.

md-hasloh 13.12.2015 22:48

Mal einen Exkurs in Sachen Firmenwagen...

Als Selbständiger mit Kundenbesuchen ist es dem Finazamt (zumindest in HH) schnuppe was es für ein Fahrzeug ist. Es MUSS nur zu mindestens 51% geschäftlich genutzt werden (gibt auch Möglichkeiten die weniger % geschäftlicher Nutzung zulassen - das würde jetzt aber zu weit gehen)

Dann gibt es Leasing oder Kauf(ggf Finanzierung)

Leasing Km oder Restwert, bei letzterem ist das FA auch immer hellhörig wenn die Raten sehr hoch und Restwert am Ende sehr niedrig ist... & das Kfz übernommen sowie veräußert wird.

Beim Kauf gibt es den Buchwert, welcher über die Jahre kumuliert weniger wird, bis 1€ halt. Das der V nach 6 Jahren nicht bloß ein € Wert ist (egal ob Totalschaden oder nicht) ist klar.
Somit wird der VK als Gewinn angerechnet. Hier ist dann noch zu berücksichtigen ob MwSt damals gezahlt/gezogen worden ist.

Wird das Kfz vor Abschreibung zu 1€ veräußert wird der Buchwert von VK gewinnmindernd abgezogen...

kaltec67 13.12.2015 22:55

Zitat:

Zitat von md-hasloh (Beitrag 386700)
Wird das Kfz vor Abschreibung zu 1€ veräußert wird der Buchwert von VK gewinnmindernd abgezogen...

Auch bei größerer Differenz zwischen Buchwert und VK?

md-hasloh 13.12.2015 22:57

mal zurück zum Thema...

Hab ich es richtig beim ADAC verstanden:

Sachmängelhaftung von Unternehmer an privat ist 12Monate und nicht vertraglich auszuschließen bzw. solche Klausen nichtig?


Hab zwar nen Checkheftgepflegten, aber man weiß ja nie was kommt...

md-hasloh 13.12.2015 23:03

Zitat:

Zitat von kaltec67 (Beitrag 386701)
Auch bei größerer Differenz zwischen Buchwert und VK?

Du meinst Buchwert z.B. 15.000 &. VK zB 9.000

Da wäre dann eine Sonderabschreibung wg zB Fahrzeugverlust (Motorschaden o.ä.) nötig

Ob das jedoch beim FA so leicht durchgeht wie bei PC, Tablet und andere kleine Wirtschaftsgüter bleibt abzuwarten 🤑

kaltec67 13.12.2015 23:12

Zitat:

Zitat von md-hasloh (Beitrag 386703)
Du meinst Buchwert z.B. 15.000 &. VK zB 9.000

Da wäre dann eine Sonderabschreibung wg zB Fahrzeugverlust (Motorschaden o.ä.) nötig

Ob das jedoch beim FA so leicht durchgeht wie bei PC, Tablet und andere kleine Wirtschaftsgüter bleibt abzuwarten 🤑

Soweit klar. Ich dachte nur, du hattest mit VK den Zeitwert gemeint.

Hein 14.12.2015 11:45

Es gibt auch noch seriöse gewerbliche Aufkäufer, die sich auf den Verkauf/Export von MPs und Calis spezialisiert haben.

Von denen hatte ich immer gute Angebote für den MP erhalten.

Nach einer halbwegs seriösen und preisgerechten Anzeige in den entsprechenden Medien, melden die sich.

Zu dem Mercedes-Angebots-Preis würde ich ihn mir vielleicht noch als 2. MP zulegen....

Hein

V6 Mixto Lang 14.12.2015 12:58

Zitat:

Zitat von md-hasloh (Beitrag 386703)
Ob das jedoch beim FA so leicht durchgeht wie bei PC, Tablet und andere kleine Wirtschaftsgüter bleibt abzuwarten 🤑

Mit der Vermutung dürftest Du richtig liegen. Bei mir hatte z.B. vor Jahren das Finanzamt "nachgehakt", warum ich meinen geschäftl. genutzten, vier Jahre alten 112er für "nur" 700 EUR verkauft habe..... Gott Sei Dank konnte ich das mit Durchrostungen plausibel genug erklären.

mbvk 14.12.2015 17:58

Zitat:

Zitat von blondie (Beitrag 386675)
Sagt wer? Hast du da Urteile?

Schiebt beim Verkauf einer beweglichen Sache an einen Verbraucher der Verkäufer, der Unternehmer ist, einen Verbraucher als Verkäufer vor, um die Sache unter Ausschluss der Haftung für Mängel zu verkaufen, so richten sich Mängelrechte des Käufers nach § 475 Absatz I 2 BGB wegen Umgehung der Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf gegen den Unternehmer und nicht gegen den als Verkäufer vorgeschobenen Verbraucher." (BGH, Urteil vom 22. 11. 2006 - VIII ZR 72/06).

drdisketti 14.12.2015 18:04

Zitat:

Zitat von md-hasloh (Beitrag 386702)
mal zurück zum Thema...

Hab ich es richtig beim ADAC verstanden:

Sachmängelhaftung von Unternehmer an privat ist 12Monate und nicht vertraglich auszuschließen bzw. solche Klausen nichtig?

Hab zwar nen Checkheftgepflegten, aber man weiß ja nie was kommt...

Das ist korrekt.

drdisketti 14.12.2015 18:08

Zitat:

Zitat von alexanderpeter (Beitrag 386688)
Erfolg sehr gering.

Irrtum, selber erfolgreich gemacht und sehr guten Preis erzielt - eben wegen dem möglichen MwSt.-Ausweis.

thw 14.12.2015 19:07

Zitat:

Zitat von alexanderpeter (Beitrag 386689)
Guten Abend,

hab das gar nicht gelesen. Du hast recht. Einen MP der als Firmenwagen zugelassen ist, ist wohl sehr, sehr selten, wenn überhaupt. Sehr schwer den vom FA. glaubhaft zu machen.
Da wird wohl nur die private Nutzung zur Geltung kommen.

Das ist schwer hier was zu sagen, ohne Steuerberater und evtl. Rechtsverdreher.

Mein MP war drei Jahre Leasing über Firma. Auto zurück an MB und als Privat bei MB gekauft. Einziger Nachteil, man muß die MwSt. leider zahlen, aber a) dafür kein Stress mit FA, und was sollst, hat nach drei Jahren privat weniger als ein 1/3 nur gekostet.

Und eigentlich wollte ich ihn dann verkaufen, mit den geringen KM lag er bei mobile noch sehr gut im Kurs, allerdings kam dann die Abwrackprämie, und die Preise purzelten ins Bodenlose...

thw 14.12.2015 19:07

Zitat:

Zitat von Ex_Benutzer (Beitrag 386690)
naja richtigen Beruf...dann geht sowas als fahrbares Büro durch....ist in Berlin durchgegangen...
Gruß Holger

Bei mir auch so, gar keine Probleme. Und wir hatten in der Fa. zwei davon...

ankman 14.12.2015 19:25

Habt ihr keinen Steuerberater? Bin auch Freiberufler, habe aber von Buch- und Zeitwert null Ahnung. Muss ich auch nicht. Dafür gibt es ja Spezialisten. Man muss nämlich auch nicht Maurer und Dachdecker sein, wenn man ein Haus kauft...

Man kann doch ein Auto vor dem Verkauf aus der Firma nehmen, dann sparst du dir wenigstens den Gewährleistungskram...

alexanderpeter 14.12.2015 20:36

Zitat:

Zitat von thw (Beitrag 386733)
Mein MP war drei Jahre Leasing über Firma. Auto zurück an MB und als Privat bei MB gekauft. Einziger Nachteil, man muß die MwSt. leider zahlen, aber a) dafür kein Stress mit FA, und was sollst, hat nach drei Jahren privat weniger als ein 1/3 nur gekostet.

Und eigentlich wollte ich ihn dann verkaufen, mit den geringen KM lag er bei mobile noch sehr gut im Kurs, allerdings kam dann die Abwrackprämie, und die Preise purzelten ins Bodenlose...


Guten Abend,
na ja, das kann alles sein. Gehe von mir als Handwerker aus, vielleicht war das zu eng gesehen. Gedanklich bin ich halt beim Handwerker. Kann sein, dass das in anderen Branchen anderst aussieht. Das eine kann ich nur sagen. Einen Firmenwagen als MP wird wohl kein FA als Firmenwagen im Handwerk akzeptieren. Sei denn, dass die Firma so groß ist, dass ein MP evtl. auch zu Übernachtungen oder Büro notwendig wird. Wer hat das aber. Ansonsten ist die möglichkeit auch immer da, das Fahrzeug unter privatem Anteil anzumelden unter Gebrauch zeitlicher beruflicher Nutzung. Ist auch ganz ligitim. Dann zahlst Du aber auch die private Nutzung und das vom Neuwert des Fahrzeuges. Egal ob Du den "Gebraucht" gekauft hast. Nur als komplettes Firmenfahrzeug wird ein MP wohl als Handwerker nie vom FA anerkannt werden. Da kann ich Dir Brief und Siegel geben.
Das FA. macht auch schon Probleme wenn ein Viano von einem Handwerker als reines Firmenfahrzeug genutz werden könnte. Da wird unterstellt, dass das Fahrzeug auch Privat genutz wird. Kann ich nachvollziehen, ist auch so. Als reines Firmenfahrzeug muss der Handwerker ein Fahrzeug haben, dass keine private Nutzung möglich macht. Also LKW oder einen Vito, der eine Trennwand nach hinten hat.
Ich kann nur so von meinen Erfahrungen erzählen.

Ex_Benutzer 14.12.2015 20:49

öhm vollverglasten Bus und steht drin LKW geschlossener Kasten grins da sagt keiner was weil se den ned gesehn ham...162€Steuer...
gruß Holger

alexanderpeter 14.12.2015 20:53

Zitat:

Zitat von md-hasloh (Beitrag 386700)
Mal einen Exkurs in Sachen Firmenwagen...

Als Selbständiger mit Kundenbesuchen ist es dem Finazamt (zumindest in HH) schnuppe was es für ein Fahrzeug ist. Es MUSS nur zu mindestens 51% geschäftlich genutzt werden (gibt auch Möglichkeiten die weniger % geschäftlicher Nutzung zulassen - das würde jetzt aber zu weit gehen)

Dann gibt es Leasing oder Kauf(ggf Finanzierung)

Leasing Km oder Restwert, bei letzterem ist das FA auch immer hellhörig wenn die Raten sehr hoch und Restwert am Ende sehr niedrig ist... & das Kfz übernommen sowie veräußert wird.

Beim Kauf gibt es den Buchwert, welcher über die Jahre kumuliert weniger wird, bis 1€ halt. Das der V nach 6 Jahren nicht bloß ein € Wert ist (egal ob Totalschaden oder nicht) ist klar.
Somit wird der VK als Gewinn angerechnet. Hier ist dann noch zu berücksichtigen ob MwSt damals gezahlt/gezogen worden ist.

Wird das Kfz vor Abschreibung zu 1€ veräußert wird der Buchwert von VK gewinnmindernd abgezogen...



Zitat: Als Selbständiger mit Kundenbesuchen ist es dem Finazamt (zumindest in HH) schnuppe was es für ein Fahrzeug ist. Es MUSS nur zu mindestens 51% geschäftlich genutzt werden (gibt auch Möglichkeiten die weniger % geschäftlicher Nutzung zulassen - das würde jetzt aber zu weit gehen)



Geschäftlich genutz, zu mehr als 51% must Du aber mit einem Fahrtenbuch nachweisen. Und genau da ist der Kackpunkt. Das wir wohl nicht jedem gelingen. Da macht das FA sehr genaue Ansagen.
Das ist sehr schwer. Das wäre im Handwerk auch das gleiche Problem.
Der Aufwand ist sehr groß. Wenn was nicht stimmig ist wird das ganze vom FA verworfen. Dann war der Aufwand für den A.......

alexanderpeter 14.12.2015 21:18

Noch ein Beitrag zu Firmenfahrzeug.

Zitat: https://www.lexware.de/artikel/steue...prozent-regel/



Ist natürlich von jedem einzelnen abhängig. Wenn ein zweites Fahrzeug zur privaten Nutzung vorhanden ist, wird das FA wohl ein Firmenfahrzeug akzeptieren. Aber einen MP als Handwerker, sehe ich eher nicht.

Das ist aber von Fall zu Fall zu entscheiden. Ich kann da nur von mir sagen. Das sind nur Beispiele.
Im konkreten Fall hilft da immer ein Steuerberater. Der kostet aber auch was.

alexanderpeter 14.12.2015 21:43

Guten Abend,

zu dem Thema ist auch noch die Frage, ist das Unternehmen eine GmbH oder Einzelunternhemen. Kommt auch auf die Gesellschaftsform an.

alexanderpeter 14.12.2015 21:54

Zitat:

Zitat von Ex_Benutzer (Beitrag 386738)
öhm vollverglasten Bus und steht drin LKW geschlossener Kasten grins da sagt keiner was weil se den ned gesehn ham...162€Steuer...
gruß Holger




Einen guten und schönen Abend.

Holger, Holger, weis auf was Du damit raus wolltest. Danke, danke. Gesehen hab ich Deine seitliche Verglasung. Aber Deine Blechklappe nicht.
Verzeihung.

Aber nicht, dass Du mir das wieder übel nimmst. Wenn, da würde ich Dir das Ohr abbeisen.
:drinks::drinks::drinks:

Ex_Benutzer 15.12.2015 09:16

Grins moins Peter, da ist ne Glasklappe nun drin also nix Blech mehr..okay Klappe mit Glas...ist noch altes Foto...werde des mal wenn ich Zeit habe erneuern.
Gruß Holger

Korsar 15.12.2015 12:16

Hallo,

mit dem Angebot von MB durch die Ehefrau aus der Fa. rauskaufen lassen könnte steuerlich funktionieren. Wegen der Gewährleistung sollte diese den Wagen schon eine Weile auf sich zugelassen und gefahren haben bevor sie weiterverkauft, Nachteil -weiterer Halter, mehr Km, Auto älter, Versicherung und Steuer für sagen wir mal 1/2 Jahr bezahlt- gut ist beim MP vielleicht nicht so wahnsinnig relevant aber 2 - 3 T€ unterm Strich weniger kommen schnell zusammen.

Also selbst wenn das mit der Gewährleistung so funktioniert, dann kommt immer noch das Thema der Steuer bei der Ehefrau auf (Spekulationsgewinn - Quermittleilung zwischen Zoll und FA?) und dann hat es ich unterm Strich schnell gar nicht mehr gelohnt. Ist der Käufer nicht gerade die Ehefrau sind die Aussichten besser, ob man das allerdings einem Freund zumuten kann?

Verkauf an einen Gewerblichen für 30 - 32 oder so wäre ja vielleicht ein Mittelweg ohne Stess und Unsicherheiten (s. Beitrag von Hein).

WHans 15.12.2015 18:09

Hallo,

außerdem muß das Geld auch tatsächlich fließen!!

Hans

alexanderpeter 15.12.2015 21:05

Zitat:

Zitat von WHans (Beitrag 386820)
Hallo,

außerdem muß das Geld auch tatsächlich fließen!!

Hans


Genau,
ohne das die Knete auf dem Konto ist, oder abgeht, ist das ein Privatvergnügen.

nerano 15.12.2015 21:41

Glücklicherweise gibt es bei uns in Deutschland noch die Barzahlung.
Ich habe alle meine Autos bar gekauft.

Korsar 16.12.2015 14:19

Hallo,


;) oh je, (wie unsozial zt.zt.zt der arme Verkäufer der bekommt ja das Geld welches er in bar bekommen hat wegen des Verdachtes Geldwäsche zu betreiben gar nicht auf sein Konto eingezahlt. Und wenn er die Einzahlung in mehrerer Beträge aufteilt (aber nein wer wird denn die Gesetzte umgehen) wird er des Smurfings verdächtigt. a:)

Armes Deutschland / armes Europa

PS Bargeld wird vermutlich ehe abgeschaft unter dem Vorwand die volkswirtschaftlich schädliche Schwarzarbeit zu bekämpfen .de. .lach..lach..lach.:n_lachen2::n_lachen2: :n_lachen2:

nerano 16.12.2015 16:36

Das ist richtig! Das Bargeld werden sie abschaffen. In Italien kann man nur noch 999€ bar zahlen, die Franzosen in Frankreich auch nur 999€. Aber bei uns ist das Bargeld noch offizielles Zahlungsmittel. Und das kann ich in meinem Kassenbuch verbuchen. Da spricht nichts dagegen. Und das Finanzamt akzepiert das auch.

md-hasloh 26.12.2015 12:34

mir ist es gleich, ob bar oder per Überweisung...

hab meinen MP nun bei Mobile drin...



und schon klingelt am Feiertag das Telefon :58::760:

alexanderpeter 26.12.2015 21:24

Zitat:

Zitat von md-hasloh (Beitrag 387724)
mir ist es gleich, ob bar oder per Überweisung...

hab meinen MP nun bei Mobile drin...



und schon klingelt am Feiertag das Telefon :58::760:



Genau, kannst ja auch das Geld einzahlen. In welcher Höhe kann man ja vorher festlegen.
.pfiff..pfiff..pfiff.

kaltec67 26.12.2015 22:13

Zitat:

Zitat von alexanderpeter (Beitrag 387746)
Genau, kannst ja auch das Geld einzahlen. In welcher Höhe kann man ja vorher festlegen.
.pfiff..pfiff..pfiff.

Steuerhinterziehung in Tateinheit mit Urkundenfälschung.....Frohes Fest!!!

PS: ab 3 Teilnehmer beim "festlegen" gilt als "bandenmäßig"....

alexanderpeter 26.12.2015 22:49

Zitat:

Zitat von kaltec67 (Beitrag 387751)
Steuerhinterziehung in Tateinheit mit Urkundenfälschung.....Frohes Fest!!!

PS: ab 3 Teilnehmer beim "festlegen" gilt als "bandenmäßig"....



NA, na, na, welche harte Worte. Wer hinterzieht denn Steuer?
Wer macht den Urkundenfälschung?
Das hast Du aber falsch verstanden.
Vorher festlegen, was das Auto wert ist, war damit gemeint.

kaltec67 27.12.2015 13:23

Alles nur die Sichtweise des Betrachters......


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