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Anhänger-Abreißseil NL-Style (Niederlande)
Nach dem ich schon öfters mit den Kollegen der niederländischen Rennleitung diskutieren musste, das ein Mercedes mit EBE (europäischer Betriebserlaubnis) und CE-Zertifiat nicht über die, im Nachbarland vorgeschriebene Öse am Anhängebock verfügt, an dem der geneigte Niederländer das Abreißseil seines gebremsten Anhängers einpickt, habe ich gestern an einem niederländischen MoPf 639er mit starrer Westalia (also zu 99% ab Werk) Anhängerkupplung die Lösung gefunden:
http://www.rwdesign.de/FXP/VForum/AHK_hakgen.jpg Genauso (logisch) sieht es auch an meinem MP aus, als kann ich das Abreißseil zukünftig -NL-konform- dort einhaken und umgehe so die Diskussion mit der dortigen Rennleitung. Ich habe das zuhause mal gleich so "nachgespielt", allerdings läßt sich der komische Haken am Abreißseil meines Hängers doch recht störrisch und unwillig in die Öse einfädeln. Entweder montiere ich zusätzlich einen Schraubschäkel oder einen neuen Haken am Abreißseil. |
Solange die Niederländer nicht auf die Idee kommen, das Abreißseil künftig am Handgelenk des Fahrers zu befestigen (analog Not-Aus beim Jetski), kann man damit leben....... :n_lachen2:
http://www.vclub-forum.de/Forum/pict...ictureid=14234 |
Wie sähe denn eine NL-taugliche Lösung für die abnehmbare AHK aus?
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Dank EU wird das irgendwann auch in D, zumindest für abnehmbare AHKs Pflicht, das Abreißseil an einer Öse zu befestigen und nicht mehr in einer Schlaufe über die Kugel zu legen.
Zu diesem Zweck werden die Anhängeböcke / Traversen neuerer Baumuster zusätzlich mit einer angeschweißten Öse versehen....allerdings wird das (noch) nicht von allen Herstellern so gleichsam konsequent gehandhabt Soweit ich das auf dem Herbsttreffen gesehen habe, ist beim neuen 447 mit abnehmbarer AHK unterhalb des Kugelkopfes eine Öse im Gußteil. Eigentlich sinnfrei, wenn die ganze Kupplung abfällt... |
Anhänger-Abreißseil NL-Style (Niederlande)
Hallo Frank,
da wir Motorrad Renntechnisch viel in Holland oder Belgien unterwegs sind und auch schon einige male in die Tasche greifen durften, haben wir das mit dem Schraubschäkel bei unserem Vito direkt gemacht. Bei der Serien Anhängerkupplung von unserem Sprinter ist neben dem Kugelkopf ein Loch durch das man den Haken vom Abreisseil bequem einziehen kann. LINK Einige Rennkolegen haben auch von unten eine Öse an die Anhängerkupplungstraverse angeschweiß, wenn kein loch vorhanden war. http://www.vclub-forum.de/Forum/albu...ictureid=14237 http://www.vclub-forum.de/Forum/albu...ictureid=14237 |
Was macht ihr denn dann mit dem zu langem deutschem Seil? Das schleift doch dann auf der Straße, wie im ersten Bild zu sehen. Ist das Einhaken nun auch in D zugelassen?? Dann könte man ja das Seil passend kürzen.
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Das Einhaken des Sicherungsseiles war in D nie verboten...
Und nein, das Seil in dem ersten Bild schleift definitiv nicht auf der Straße, sonst wäre die Ummantelung zumindest irgendwo beschädigt gewesen. |
Ich bin Dienstag und Mittwoch auf einer Veranstaltung bei Brink. Ich werde das Thema einmal ansprechen. Mal schauen, was der Kupplungshersteller dazu meint.
Lt. Euren Aussagen wäre es im Umkehrschluss ja einem technischen Laien gar nicht mehr möglich, sich mit Anhänger in den Niederlanden zu bewegen. Zum Thema nationales und EU-Recht könnte man Bände füllen....:rtfm: Andreas |
Zitat: Einige Rennkolegen haben auch von unten eine Öse an die Anhängerkupplungstraverse angeschweiß, wenn kein loch vorhanden war.
Zitat Ende Mit der Maßnahme erlischt automatisch die Betriebserlaubnis der AHK, also Vorsicht bei Änderungen! Eine AHK darf ohne Nachprüfung technisch nicht verändert werden! |
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Diese Angeschweißten Ösen sind schon Jahre lang und zig Tüv Prüfungen an verschiedenen Fahrzeugen die mir bekannt sind. Ich glaube nicht das irgend jemand wegen zwei 5 mm großer Schweißpunkte die Betrieberlaubnis erlischen lässt. Wo man doch Schweller neu einschweißen kann ohne einen neuen Brief für das Fahrzeug zu beantragen (Bauliche Veränderungen usw.). Ich selbst habe einen Halter an der AHK nachgeschweißt (sichtbarer Haarriss) und das bei der Tüv abnahme erwähnt. (Zitat Prüfer "das sieht aber besser aus, als das Original") Das war dann. Ich weiß natürlich auch das es Pfennigfuchser gibt, aber wenn man sie nicht darauf aufmerksam macht haben sie nichts zu nörgeln. |
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der Fuchser ist gefunden.:steichel: :urlaub: |
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Eine nachträglich angschweisste Öse ist eine bauliche Veränderung der AHK und somit abnahmepflichtig! |
Guten Tag,
da muss ich Helmut vollkommen Recht geben. Das ist auch in anderen Bereichen so, nur z.B. Feuerschutztüren etc. Es gibt auch nicht Grundlos Schweiß Fachmänner etc. Das sind und bleiben halt alles Sicherheitsrelevante Teile und die dürfen im Nachhinein nicht ohne weiteres verändert werden. Das ist halt so. |
Wenn keine Öse da ist und es legal sein soll...da haben die Kollegen aus dem SGA-Forum eine Lösung mit einem Verlängerungs-Drahtseil von der hinteren seitlich versetzten Abschleppöse welche mit Kabelbinder (gegen runterfallen) am Anhängebock und unten am Kugelkopfbogen befestigt wird.
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Viele andere und ich wissen das auch, man soll nur nicht alles so eng sehen. Wenn ich an meinem Schweller aufgrund eines magels der TÜV Untersuchung ein Reperaturblech einschweiße, wird das Fahrzeug wenn die Reperatur ortnungsgemäß ausgeführt ist auch nicht stillgelegt. TÜV NORD Gesetzliche Vorschriften und technische Anforderungen zum Schweißen von Anhängern und Zugkonstruktionen. Es darf nur in Längsrichtung in der neutralen Zone (Rohrmitte) geschweißt werden. Ein- bzw. Anbauhinweise für lichttechnische Einrichtungen und für die Auflaufvorrichtung sind zu beachten. Nach der Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG). Alle technischen Einrichtungen müssen bauartgenehmigt und mit einem amtlichen Prüfzeichen versehen sein [ABG oder EG-Typgenehmigung]. Scharfkantige Teile am Fahrzeugäußeren sind unzulässig (abgerundete Profile und Verschlüsse verwenden). Vor dem Umsetzen eigener Ideen sollten eventuelle offene Fragen rechtzeitig mit dem TÜV-Sachverständigen geklärt werden. Das hilft, zusätzliche Arbeit zu vermeiden. Wir wollen, dass Sie sicher fahren. Ihr TÜV NORD Mobilität Produktmanagement für amtliche Dienstleistungen So ich hoffe das ist hier mit erledigt. |
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Dazu kommt dass lange nicht Jeder dazu in der Lage ist eine solche Reparatur auch Fachgerecht durchzuführen. |
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Auch den TÜV text gelesen !!!!!! |
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Allerdings bin ich mir inzwischen nicht sicher ob Du verstanden hast worum es geht. Andiklos hat zu Recht auf eine Tatsache hingewiesen und dabei geht es bestimmt nicht darum wie Du darüber denkst und schon gar nicht darum ob und wen Du als "Fuchser" hältst . |
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Und was genau soll denn da groß beschädigt werden, wenn man da anständig eine Öse anschweißt? :802: |
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Die Sache die Andiklos angesprochen hat, ist hier am 26.02.2012 schon einmal Diskutiert worden. LINK mit allem Pipa Po mit EU Recht und allem drum und dran. Mir geht es aber darum ob andere , oder man selbst eine Öse anschweißen darf und kann, wenn man das ganze Fachgerecht ausführt !. Was Du ja damit verneint hast es würde die Betriebserlaunis erlöschen, dem aber nicht so ist siehe TÜV Text. Und darum geht es mir !!!! Es ist aber richtig von dir zu schreiben das nicht jeder daran rumbrutzeln sollte. Ich hoffe ich habe mich jetzt richtig ausgedrückt. Das mit dem EU Recht, Abrisseil hier oder dort lasse ich mal ganz außen vor. Dann noch ein Zitat aus dem Eintrag vom 26.02.2012 siehe LINK. Eine Anhängevorrichtung, die EG geprüft ist, unterliegt keiner Eintragungspflicht mehr (sofern die Betriebsanleitung/Montageanleitung nichts Gegenteiliges aussagt) Noch nicht einmal der TÜV prüft die Einhaltung der Bestimmung, da die AHK nicht Gegenstand einer TÜV Prüfung ist. Sie unterliegt lediglich einer optischen Sichtprüfung. Ob diese fachgerecht montiert wurde, ist egal!! Der Prüfer kann also lediglich bei einer Auffälligkeit einschreiten. |
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Dann kläre einen Kleingeist doch bitte auf !!!!:warning: |
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Muss ich Dir wirklich erklären dass eine, von "Dir", nachträglich angebrachte Öse durch die EG-Typengenehmigung nicht abgedeckt ist? Und dass der Prüfer das nicht berücksichtigen muss befreit doch nur ihn von der Verantwortung und nicht Dich als Betreiber. Im Ernstfall bis Du mit einer nichtgenehmigten AHK unterwegs und die Versicherung freut es. |
Diese Angeschweißten Ösen sind schon Jahre lang und zig Tüv Prüfungen an verschiedenen Fahrzeugen die mir bekannt sind. Ich glaube nicht das irgend jemand wegen zwei 5 mm großer Schweißpunkte die Betrieberlaubnis erlischen lässt. Wo man doch Schweller neu einschweißen kann ohne einen neuen Brief für das Fahrzeug zu beantragen (Bauliche Veränderungen usw.).
Ich selbst habe einen Halter an der AHK nachgeschweißt (sichtbarer Haarriss) und das bei der Tüv abnahme erwähnt. (Zitat Prüfer "das sieht aber besser aus, als das Original") Das war dann. Ich weiß natürlich auch das es Pfennigfuchser gibt, aber wenn man sie nicht darauf aufmerksam macht haben sie nichts zu nörgeln. Also, es ist egal wie viele TÜV Prüfer von Deiner Schweißnaht (mit und ohne Risse) begeistert sind, an einem Bauartgenehmigten Teil zB: AHK darf nicht geschweißt werden. Woher kommen denn die Risse an einer schönen Schweißnaht? Villeicht mal hinterfragen ob damit nicht die ganze AHK "kaput" ist. Ein Riß hat in einer Schweißnaht nichts zu suchen, ebenso wie eine Schweißnaht an einer AHK. Das hat nichts mit Pfennigfuchser zu tun, es ist eine Frage der Sicherheit. Oder willst du auf einen Anhänger drauffahren welcher mit abgebrochener AHK mit Öse auf der BAB rum steht? |
Ihr habt Gewonnen !
Ich weiß das ich es nicht darf und meine AGB ect. erlischt, das Infoblatt vom TÜV Nord ist absoluter Unsinn und die haben keine Ahnung. Sie schreiben das Infoblatt nur damit Leute, die etwas Schweißen ohne Versicherungsschutz fahren. Ich bin ein Kleingeist und verstehe rein garnichts. Also Leute bitte nicht an euren Anhängerkupplungen Schweißen !. Es gibt auch andere Lösungen LINK . Das könnt ihr auch mal Googln, dann unter Bilder: afneembare trekhaken, speciaal hulpstuk |
AHK in NL
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So sieht meine AHK aus. Es handelt sich um eine "Reimport" V-Klasse gekauft in NL mit einer Original Westfalia AHK ab Werk. Dies ist das erste mal das ich ihm so mit Befestigung des Abreisseils integriert bekommen habe.
Gruß Arno |
Eigentlich schade, dass man manch eindeutige Aussagen noch zigmal hinterhdiskutieren muss..bla.
Es geht auch ganz einfach: Nehmt die Betriebserlaubnis Eurer AHK in die Hand und lest sie mal durch. Ich behaupte: 7 von 10 wissen noch nicht einmal, dass es eine gibt. (sofern nicht selbst angebaut wurde) Dort steht es schwarz auf weiß! Wenn an dem Teil geschafft wird, ist die BE erloschen! Punkt Ausrufezeichen. Es geht nicht um "jetzt habt Euch mal nicht so, so ne kleine Schweißnaht usw" Es hat glaub ich noch niemand ne Kupplung gesehen, die 300000 Schwingungen auf einem 3-D Pulser hinter sich hat, mit dem die dynamischen Belastungen nachgebildet werden! Bevor sie auf den Markt kommt, muss sie da durch! Man kann mich für kleinkariert halten, aber was gibt es anders in einer solch klaren Aussage in einer Betriebserlaubnis zu deuten???? Und dann fragt mal Eure Versicherung nach "der kleinen Schweißnaht...." Gute Nacht:penn: |
Hallo,
die ganzen Ösen (und Haken) die an dem Kugelkopf / -Hals befestigt oder original dran sind sind bei einer abnehmbaren und vermutlich auch bei einer schwenkbaren AHK für die Katz wenn man den kompletten Kugelkopf verliert. ;) Also bohren wir einfach ein Loch in den Rahmen des Fahrzeuges a:) und alles wird gut :kopfklatsch: |
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Beispiel: Du lässt dir deine Rückleuchten lasieren (das kann ich zB gar nicht leiden). Durch diesen Vorgang erlischt die Zulassung der Leuchten und dein Auto ist erstmal mit schwerem Mangel unterwegs. Nun Fährst DU morgens jemandem mit dem Auto hinten drauf. Der Undallgegner sieht beim fotografieren, dass du lasierte Rückleuchten hast und weist auf die erloschene BE hin. Nun hat das aber mit dem Unfall nix zu tun, ist also für die Versicherung egal. Der Polizei aber womöglich nicht und du bekommst eine Mängel Karte oÄ. PS Ich hab noch nie verstanden, warum man das Abreißseil über den Kugelkopf legt. Das ist völliger Nonsens. Leider ist auch bei meiner abnehmbaren Kupplung nichts vorgesehen dafür. Guckt mal bei den Amerikanern. Die haben ein Abreißseil UND zwei Ketten zum Sichern am Anhänger. Des weiteren darf man sehr wohl an die Kupplung etwas anschweißen. Wenn man es danach von einem Prüfer nachprüfen lässt und zur Not sogar die Änderung eintragen lässt. Das kostet 25€ in etwa und gut ist. |
Zum Thema Abreißseil:
Wenn wir das so machen wie in den USA, dann braucht man auch keine Abreißsicherung. Die Ketten sollen dort verhindern, dass sich das Gespann trennt. Bei uns soll die Abreißsicherung dafür sorgen, dass der Anhänger abgebremst wird, sobald er sich vom Zug löst. Ist ein Thema, das eigentlich in einem eigenen Beitrag diskutiert werden sollte. Selbst bei Herstellern, Prüforganisationen und Fachfirmen ist das Thema nicht aus der Welt, also kann es hier durchaus auch zu hitzigen Diskussionen führen :flex:. Das sieht man ja schon hier:ausfecht: Wenn man alles hierzu schreibt, wird es ein Aufsatz und zu einem Endergebnis wird man nicht kommen! |
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Wenn denen der Anhänger flöten geht, fällt die Deichsel in die gekreuzten Ketten und die Abreißleine schnappt aus dem Anhänger (ähnlich dem Killswitch bei Quads oder Jetskis), dann macht der Anhänger eine Vollbremsung und bremst dich an den Ketten gleich mit. :802: |
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Ich dachte mich mit der Aussage ABNAHMEPFLICHTIG, unter "Fachleuten", ausreichend klar ausgedrückt zu haben. Eine nicht genehmigte bauliche Veränderung an der AHK führt zwangsläufig zum erlöschen der Betriebserlaubnis. Und das die Schadenssumme in einem solchen Fall gedeckelt wird macht die Sache nicht legaler. |
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Um nochmal auf die Kernfrage von Seite 1 zurückzukommen: Welche Lösung bezüglich "afneembare trekhaken" schlagt ihr vor, sofern keine Öse ab Werk da ist? Das Thema Anschweißen ist aus meiner Sicht für die Mehrheit nicht das Gelbe vom Ei, wie ja nun ausführlich hier dargelegt wurde.
Die Holländer schrauben diese Nachrüst-Öse auch an den (abnehmbaren) Kugelkopf, also kanns ja so verkehrt nicht sein... Soll der Extrahaken möglicherweise nur dafür sorgen, dass das Bremsseil nicht vom Kugelkopf runterspringt, falls sich die Kupplung öffnet? Wieder 'ne feine Sache, dass an einer Karre trotz EU-Typgenehmigung für ein einzelnes EU-Land herumgefrickelt werden muss :kopfklatsch: |
Also, dass sich ein Haken komplett aus seinem Sitz verabschiedet, bei einer abnhembaren AHK (hab ja auch eine) halte ich für nahezu unmöglich.
Wenn das Teil nicht richtig eingerastet ist, fällt es gleich wieder raus. Und man kann den Schlüssel auch nicht abziehen, wenn die nicht richtig sitzt. Eher fliegt der Anhänger von der Kugel. :802: |
Guten Abend,
kann ja alles sein, dass es in Niederlande evtl. andere Gesetze gibt. Bezüglich Fangseil am Fahrzeug zu befestigen und nicht das Fangseil über die Kugel. Will ich ja nicht abstreiten. Nur kann ich dazu sagen, dass dies hier bei uns alles Unsinn ist. Fangseil an das Fahrzeug zu befestigen. Fangseil um die Kugel, sonst hab ich auch noch nie was anderes gesehen. Ein Kollege kam heute Abend mit seinem neuen Unsinn Anhänger zu mir, um diesen mir zu zeigen. Anhänger von 10.2015. Also ganz neu. Mit Kippvorrichtung, Auffahrrampen, Schloss an der Kupplung etc. etc. Also vom Feinsten. Das erste was mir aufgefallen ist, das Fangseil liegt um die Kugel. Also gehe ich mal davon aus, dass dies hier immer noch erlaubt ist. Ob EU hin und her. Wenn das hier verboten wäre, hätten die Hersteller doch längst reagiert. Das befestigen des Fangseil ist doch mit der herkömmlichen Technik die wie sie hier, bekannt und erlaubt ist, sehr schwierig. Da müste doch eine ganz andere Konstruktion her. Denke ich mal. Trotzdem darf man halt nichts an der Hängerkupplung ändern. |
Wie doch schon einige Schreiber hier erkannt haben, dient das Seil dazu die Auflaufbremse zu aktivieren, sobald die Kupplung von der Kugel fällt.
Dies funktioniert nicht, wenn der Kugelkopf aus seiner Halterung fällt und somit das Seil die Verbindung zum Zugfahrzeug verliert weil dies um den Kugelkopf herrumgeschlungen liegt. Ich möchte dem Anhänger nicht entgegenkommen. So ein Standardwohnwagen mit 1500kg und 100km/h hat schon ordentlich Wumms. Bleibt das Seil jedoch am Fahrzeug, so wird der gezwungen hinter dem Zugfahrzeug herzulaufen. Durch das starke Bremsen des Anhängers wird im günstigen Fall das Gespann gerade gezogen. Hier darf der Fahrer aber auch keine Vollbremsung machen sondern solte zügig aber gefühlvoll das Gespann zum Stillstand bringen. Meine Frage für alle die nicht an der Kupplung schweißen wollen, (Gefügeveränderung, Haftungsausschluss, etc.). Reicht es nicht aus, ein zweites Seil von der Abschleppöse mit dem Bremsseil zu verbinden? Somit ist doch auch eine permanente Verbindung mit dem Zugfahrzeug gewährleistet. Die zweite Frage stellt sich, wenn ich an die ganzen ungebremsten Anhänger denke, die kein Bremsseil haben? Die rasen dann auch im ungünstigsten Fall in den Gegenverkehr? Was sieht der Holländer hier vor? |
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Guten Abend, genau, wenn die Kupplung von der Kugel getrennt wird. Kupplung schweissen oder verändern, geht nicht. Siehe auch Beitrag von Andreas. Aber da gebe ich Dir Recht. Ist das Fangseil am Fahrzeug befestigt, wo landet dies. Nur ich denke mal, bei einer ungewünschten hohen Kraft wird das Fangseil, selbst wenn es am Fahrzeug befestigt ist reisen. Schau mal wie dick dieses Fangseil ist. Das nimmt vielleicht nur einmal die Kraft auf. |
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Es ist eine "Reißleine"! Diese hat nur die einzige Aufgabe, die Bremse auszulösen. Danach muß sie abreißen, damit das Zugfahrzeug nicht außer Kontrolle geraten kann. |
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Guten Abend, genau das sagte ich schon. Das Seil reist. Das wird nur einmal gebraucht, im Falle des Abriss des Hängers von der Kugel. Daher kommt mir auch das ganze sehr subjekt vor. Gut, selbst wenn das Seil am Fahrzeug befestigt ist, reist es. Es wird wohl geglaubt, in dem Fall, wenn die Hängerkupplung am Fahrzeug abfällt, mit Reisleine, wird der Hänger nicht gebremst. Aber wo hat man das schon gehört. Die abnehmbaren Hängerkupplungen reist ab. Wenn die nicht richtig eingerastet ist fällt die gleich ab. Nicht aber wörend der Fahrt. Aber wie bemerkt, wo sind dann die ungebremsten Hänger? Die haben das Problem nicht. Die rauschen dann in den Gegenverkehr. |
Es geht nur darum, dass der "Einhakpunkt" für das Seil im Abrißfall schon einige Kraft aufnehmen muß. Die Kupplung darf dadurch nicht beschädigt werden. Die wird ja nach Unfällen nicht gewechselt wie eventuell Sicherheitsgurte etc.
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Es gab vor Jahren mal einen Rückruf (bei VW?) wegen abfallender (abnehmbarer) AHKs - also ist das vielleicht doch gar nicht soo abwegig. Das ungebremste Anhänger, die ja meistens durchgängig mit 100km/h Zulassung bewegt werden, gänzlich ohne irgendwelche Sicherung auskommen, ist mir auch ein Rätsel. Aber anscheinend sind 100km/h schnelle 750kg nicht so gefährlich wie 80km/ schnelle 2.500kg.... @kaltec67 - Wie kommst du darauf, dass Anhängerkupplungen nach einem Unfall nicht gewechselt werden? Nach einem Auffahrunfall auf eine feste, bzw. montierte, abnehmbare AHK wird mindestens immer die Kugelstange gewechselt, meistens, je nach Heftigkeit auch noch die Traverse. |
Guten Morgen,
hab da noch was im Netz gefunden bei § 41 StVZO. Zitat: http://www.stvzo.de/stvzo/B4.htm#41 |
Hallo,
Danke für den Verweis auf die gesetzl. Vorschrift. Das dient dazu die Dinge zu versachlichen. Bei der Vorschrift des 41 StVZO kann einem aber schon mal schwindelig werden. Wie viele "wenn dann" Regelungen darin enthalten sind :kotz: :shoot: das ist nicht mehr vergnügungssteuerpflichtig. Der Abs. 9 ist da noch relativ verständich, wenn man die Regelung in dem Wirrwar denn mal gefunden hat ;) (Abs. 9)".........die Bremsanlage des Anhängers muss diesen, wenn dieser sich vom ziehenden Fahrzeug trennt, auch bei einer Steigung von 18 vom Hundert und in einem Gefälle von 18 vom Hundert selbsttätig zum Stehen bringen......." Erstes Fazit: dem Gesetzgeber ist es egal wie und wo sich der Anhänger vom Zugfahrzeug trennt entscheiden ist danach nur dass er sich trennt. Ob die Kupplung versagt, der Kugelkopf abreißt / sich löst oder die Deichsel bricht spielt nach dem Wortlaut erst mal keine Rolle. Insofern ist das sogenannte "Abreissseil" welches "nur" über den Kupplungskopf gelegt wird im Fall der Fälle (Abnehmbare AHK war eben doch nicht richtig verriegelt o.Ä.) nicht ausreichend. Nur was tatsächlich ausreichend ist lässt sich zumindest nicht direkt erschließen, wie ist es, wenn das Abreißseil an dem Querträger der AHK hängt und dieser sich komplett löst......ich weiß, ich weiß .tut. - nein ich bin kein Befürworter noch detailierterer gesetzlicher Regelungen, ganz im Gegenteil die meisten Gesetze sind eh schon nicht mehr verständlich (s.o.) und of fällt sogar schon das bloße lesen schwer. Schlussendlich hilft einem doch nur der gesunde Menschenverstand und da würde ich sagen (nicht dass ich für mich in Anspruch nehmen würde einen solchen zu besitzen .pfiff.): Bei einer starren AHK ist der Kugelkopf als Befestigungspunkt für das Seil ok. (die Schlaufe sollte nicht über die Kugel rutschen können) bei einer abnehm- oder klappbaren AHK würde ich eher versuchen das Seil an anderer Stelle zu befestigen. |
Nach längerem Recherieren habe ich nun auch die entsprechende EU-Verordung gefunden:
Regelung Nr. 55 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von mechanischen Verbindungseinrichtungen für Fahrzeugkombinationen http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...53:0138:DE:PDF Um die Sucherei abzukürzen - Seite 27 Absatz 1.5 und 1.5.1 |
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Zitat:
So sieht das bei unserer V Klasse mit abnehmbarer Kupplung aus. Gruß Detlev |
Zitat:
1.5 Die Hersteller von Halterungen müssen Befestigungspunkte für Hilfskupplungen oder Vorrichtungen vorsehen, die für ein selbsttätiges Anhalten des Anhängers erforderlich sind, falls sich die Hauptkupplung löst. Diese Vorschrift ist Voraussetzung dafür, dass das Fahrzeug den Vorschriften von Absatz 5.2.2.9 der UN/ECE-Regelung Nr. 13 (Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klassen M, N und O hinsichtlich der Bremsen) entspricht. 1.5.1 Die Befestigungspunkte für eine Hilfskupplung und/oder ein Abreißseil müssen so angeordnet sein, dass die Hilfskupplung oder das Abreißseil die normale Beweglichkeit der Kupplung nicht einschränken oder die normale Funktion des Auflaufbremssystems nicht beeinträchtigen. Ein einzelner Befestigungspunkte ist innerhalb von 100 mm auf einer senkrechten, durch den Bewegungsmittelpunkt der Kupplung verlaufenden Ebene anzuordnen. Ist dies nicht möglich, sind beiderseits der senkrechten Achse und in gleichem Abstand dazu (max. 250 mm) jeweils ein Befestigungspunkt vorzusehen. Diese(r) Befestigungspunkt(e) ist/sind möglichst weit hinten und oben anzuordnen. Also ist unsere ab Werk verbaute abnehmbare AHK nicht vorschriftsmäßig, wenn diese olle Öse fehlt? Und noch schlimmer: die Holländer haben Recht?! :p |
Hi Detlev,
hast Du die Kupplung falsch herum montiert ???? .lach..lach..lach..lach. Duck und wech ... mfg Stefan |
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Offensichtlich ist das so...die zitierte Verordnung datiert auf Dezember 2006, aber die Bauartgenehmigung der 639er und entsprechender Kupplung ist vermutlich irgendwo in 2003 passiert - also könnt ihr beruhigt weiter so fahren, von Zwangsnachrüstung steht da nämlich nichts. Die - völlig korrekte - Auslegung der Regelung bei der Öse der abnehmbaren V-Klasse 447 Kupplung, lässt bei mir persönlich aber den Sinn dieser Öse anzweifeln. Wenn der Haken tats. abfallen sollte, ist das Abreißseil auch für die Katz... Aber formschön sieht sie aus, die Öse. |
Hallo,
eine sogenannte "Designeröse" also.... schöne Form aber leider sinnlos. :760: Wo bleibt da der Grundsatz: "form follows funktion" PS: und wenn man mit dem Schienbein dran hängen bleibt tut es immerhin schön weh. |
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Was ich überhaupt nicht verstehe: ich habe noch nie und niemals ein Auto mit Öse an einer AHK gesehen!! Wenn das doch mal Pflicht bei unseren Oranje Freunden ist darf da kein einziges Auto mit Wohnwagen fahren?
Vielleicht bin ich aber auch einfach nur zu **** es zu verstehen....😎 |
Ich schon, die neueren haben das fast alle, wenn ich zu den oranjes Fahre werde ich aber keinen Aufriss am Abrissseil machen. Verlängerung dran und damit an die Abschleppöse... Das sollte reichen.
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Gruß Detlev |
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Hier nochmal schön zum Nachlesen bzw. Anschauen: http://www.caravantrekker.nl/algemeen/breekkabel.php Im Wohnwagenforum munkelt man, dass die Regelung auch in Dänemark gilt. Weiterhin munkelt man, dass das Fahrzeug nur der StVO des Zulassungslandes entsprechen muss; ergo: an einem deutschen Kfz keine Öse. Aber erklär das mal auf Urlaubsfahrt einem motivierten Oranje-Cop... gerade jetzt, wo die Jungs vorerst nicht mehr mit den anderen Fußball spielen dürfen :D |
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Guten Abend. Das ist ja gut, mit dem nachlesen und anschauen. Kann aber nur die Bilder lesen. Na ja, die Saarbrücker Zeitung kann ich auch nicht lesen, nur die Bilder. War nur Spass. :n_lachen2::n_lachen2::n_lachen2: |
Nun geht es weiter.
Mit dieser Öse am Kupplungshals wird sich so mancher Fahrradträger schwer tun. Benötigen wir dann zwei Kupplungen? Eine für einen Anhänger und eine für den Fahrradträger? Und noch eine für ungebremste Anhänger.:760: |
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Dann klopf mal weiter. Ging nicht um die Öse am Kupplungshals. .a..a..a. Dafür hätten wir keine Diskusion gebraucht. |
Hallo,
ich habe zum Kernthema hier eine Antwort in meinem Beitrag zum Thema Abreißseil: http://www.vclub-forum.de/showthread.php?t=56881&page=2 Gruß Andreas |
Hallo, hier die Nachrüst-Lösung für die Öse
http://www.vclub-forum.de/showthread.php?t=58058 http://www.vclub-forum.de/attachment...8&d=1460875955 mfg |
Zitat:
Genau, hätte ich auch mal verlinkt. |
So hier nun mal meine Lösung für den ungebremsten Jollentrailer:
http://www.rwdesign.de/FXP/NL_haken1.jpg http://www.rwdesign.de/FXP/NL_haken2.jpg Das Drahtseil ist 40cm Edelstahl 5mm, die Schlaufe auf der Hängerseite läuft um den Bolzen (außen rum eine dicke Hülse) mit dem der Kupplungskopf am Rahmen befestigt wurde. Die andere Seite mit Kausch hat einen Karabinerhaken, den ich einen Schraubschäkel (Version 90° verdreht) einpicke, welcher ortfest durch eine Öse am Kupplungsträger befestigt ist. Bin am Wochenende 600km damit unterwegs gewesen, kein klappern oder sonstige Geräusche. Das Anhänger-Stromkabel läuft normalerweise über die Deichsel und hängt nicht so lustlos durch. |
Das denke ich, hast Du Super gelöst.
Könnst Du als Patent anmelden. Super. |
Hätte am Samstag ein Bootskäufer aus Kiel in Essen gebrauchen können. Dem ist es am Berg passiert. Ein Leihwagen mit extra frisch montierter Kupplung und ein riesen Folkeboot auf dem Trailer im Schlepp. Auf dem halben Berg fällt die Kupplung ab und der Trailer mit dem Boot macht sich selbsständig. Schön gerade aus und in der ersten Kurve in einen geparkten Volvo. Am Boot ist nicht so viel passiert. Aber der Volvo ist wohl Schrott.
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Zitat:
Mfg |
...wohl eher nicht, aber eine Abreißseil-Befestigung im NL-Style hätte in diesem geschilderten Fall sicherlich geholfen.
http://www.folkeboot-lotte.de/wp-con...5/IMG_5410.jpg Folkeboot auf Trailer. |
Hallo Frank,
vielen Dank für die Bilder. Was sich mir noch nicht erschlossen hat ist, wo Du den Schäkel fest gemacht hast. Mir ist da unter dem Auto noch nie eine Öse aufgefallen, aber ich habe ja ein "älteres" Modell der abnehmbaren Kupplung. |
Volker,
genau da ist der Unterschied: Ich habe eine feste AHK ab Werk und da ist wie auf dem Bild im Themenstart ein freies Langloch am Kupplungsträger durch den man entweder mühsam ein Abreissseil durchfriemeln kann oder einen solchen Schäkel reinschraubt, der ein Anpicken deutlich erleichtert. |
Bei abnehmbaren AHKs würde ich das ja alles noch verstehen, aber bei festen? Auf dem letzten Bild in dem Link (caravan....nl) ist die Halterung an der abnehmbaren AHK befestigt und das ist ok? Oder interpretiere ich den Text jetzt falsch? Ich dachte, es ging bei dieser Regelung ursprünglich um abnehmbare AHKs (mit "Schnellverschluss"), aber auch aufgrund der Bilder könnte man meinen, es soll verhindert werden, das im Fall der Fälle, das Bremsseil (auf wundersame Weise) incl. Zugma.ul von der Kupplung springt!? Es gibt auch abnehmbare AHKs, die diese zusätzliche Öse am abnehmbaren Teil angegossen haben..eigentlich auch etwas sinnfrei (vielleicht nicht nach dem Gesetz, aber vom Menschenverstand her).
Bei meiner festen AHK ist der Kugelkopf/-hals fest mit dem Prallträger verschweißt. Eine zusätzliche Öse habe ich auch nicht. Soll ich jetzt etwa eine Öse anschweißen - was vom Gestz her, im Fall der Fälle, unschön ausgehen kann; solch eine tolle Klemme dran schrauben oder gleich eine Halterung an/um den Prallträger schrauben (und die Stoßstange bearbeiten)? :rolleyes: Ich mein gut, ich muß ja nicht mit Anhänger nach NL fahren, aber komisch ist das, je nach AHK-Typ, schon. Diese Kupplungssysteme haben doch eine Zulassung und demzufolge hält das auch (Kugelkopf - Zugma.ul) - wenn wir jetzt mal die extrem ausgeleierten Kupplungen vernachlässigen. Wenn ich mit dem Hänger Offroad fahre, würde ich es auch bei der festen AHK einsehen, aber so? Was kommt als nächstes? Ein zusätzliches Seil um jede Felge..könnte ja abfallen? :) |
...das ist alles in dem Gesamten Thread nachzulesen.
Den Niederländern geht es tatsächlich darum, zu verhindern, dass ein Abreisseil von der Kugelstange springt, wenn sich der Anhänger (die Kupplung) vom selbiger gelöst hat. Die lokale Rennleitung macht da leider keinen Unterschied zwischen gebremst und ungebremst - also entweder zahlen, 30 Minuten diskutieren oder eben eine schmale kostengünstige Lösung bereithalten und durchgewunken werden (meine Erfahrung). |
Meinen AHK Nachrüstung sieht genauso aus, wie bei Frank, montiert übrigens vor ca. 3 Wochen beim Vreundlichen. Fest. Mit Langloch. Westfalia.
Wollte eigentlich eine Abnehmbare haben, Kommunikationsschwierigkeiten halt. Jetzt ist sie fest, auch egal. Befa hat sich damit abgefunden. |
So die Eidgenossen, haben sich nun auch dieses Themas angenommen. Mir wurde berichtet, dass in der Schweiz eine Lösung analog NL gefordert wird.
Wer sie nicht hat wird, wie in CH üblich ordentlich zur Kasse gebeten. |
jupp...hab das in unserer WW Gruppe gelesen...war was über 400 Franken die jemand losgeworden is...
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Hallo, das aktuelle wird mir nicht Angezeigt.
Ich denke es geht um dieses https://www.gr.ch/DE/institutionen/v...ssleine_DE.pdf sowie das: "Wobei noch anzumerken bleibt, das diese Nachrüstung mindestens für 7,5 kN Zugkraft (oder 750 kg) ausgelegt werden MUSS. Offen bleibt, wie der Karabiner des Abreißseil daran befestigt werden soll. Behaupte einmal kühn, die Kauschenöse der Nachrüstung sollte so groß sein, das der GANZE Karabiner des Abreißseils durchpasst. Weil der nur alleine eingehakt KEINE 750 kg aushält. Aber geschlauft schon, weil er dann nur die Hälfte davon aushalten muss." Dazu nochmal ergänzt: https://www.vclub-forum.de/picture.p...ictureid=15581 Material: 1.4301 (VA), mindest Zugkraft 16 kN, Bruchbelastung >33 kN mfg |
Gibt es für ganz ganz kleines Geld bei Obelink:
https://www.obelink.de/sicherheitsku...mit-feder.html Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
Hallo, damit sind die Schweizer und die Dänen, bei der abnehmbaren Kupplung, wohl nicht mehr zufrieden zu stellen (siehe Link Seite 2).
Mfg |
Zitat:
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Durch den Zug auf das Abreißseil wird die Handbremse gezogen. Dann erst soll das Seil abreißen. Wenn es nur auf dem Kugelkopf liegt dann kann es sein dass es nicht hält.
Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
Hallo,
ich glaube man muss hier unterscheiden zwischen a) gebremsten Anhänger: hier soll im Fall der Fälle die (Hand)-Bremse des Anhängers aktiviert werden bevor dann das Seil abreißt. b) ungebremsten Anhänger: hier macht so ein dünnes Seilchen keinen Sinn, denn wenn sich bis zur 750 kg selbständig machen hält das keine Sekunde. Hier würde wenn überhaupt nur etwas stabiles helfen, so wie in den USA die besagte Kette oder eben ein entsprechendes Stahlseil. |
Zitat:
diese Rohrschelle bringt aber nur was an einem runden Kupplungshalsprofil. An meiner abnehmbaren Originalkupplung ist das ein Rechteckprofil, dort passt die Schelle nicht vernünftig - hab ich schon probiert ;) 1) Mal was Allgemeines in die Runde gefragt: Haben die Schweizer eigentlich Langeweile, oder fallen gerade dort reihenweise Wohnwagen von der Kupplung, weil die nun auch so einen Mist einführen? Ich wills ja nur verstehen. Man liest gefühlt nichts über vermehrte Unfälle oder abgekuppelte Wohnwägen, die allein durch die Schweizer Berge kurven... 2) In dem PDF (Info Befestigung für Anhänger-Abreissleine, Kanton Graubünden) wird aus meiner Sicht ein falsches Einhängen des Abreißseils empfohlen. Es soll doch eben gerade nicht der Karabiner direkt (ohne "lassomäßige" Umschlingung des Kupplungshalses) in die Öse eingehängt werden?!? Eben weil die Bruchlast eventuell nicht ausreicht, um die Wohnwagen-Handbremse anziehen - und weil meistens auch noch das Abreißseil dafür viel zu lang wäre und auf der Straße schleift. Also wenn ich an unserem Wohnwagen das dürre Karabinerlein am Abreißseil anschaue, bezweifle ich, dass das direkt eingehängt die Feststellbremse ruckartig festziehen kann... 3) Bei einer abnehmbaren AHK müsste das Abreißseil nun an einem separaten Punkt befestigt werden, der nicht zusammen mit dem abnehmbaren Kugelkopf "abfallen" könnte. Eine Verschärfung der Regelung in NL! |
Hallo, in dem pdf spricht doch niemand davon das der nur der Karabiner einzuhängen ist. Das Abreißseil ist nach wie vor als Schlaufe zu befestigen. Die von der abnehmbaren Kupplung unabhängige Befestigung ist jedoch eindeutig
dargestellt. Mfg |
Zitat:
Im Gegenteil, die Fotos der neuen Kupplungen deuten auf ein Einhängen eines (stabilen) Karabiners. |
Hier zum nachlesen - ZITAT:
Info Befestigung für Anhänger-Abreissleine Am 1. November 2014 ist die Richtlinie 94/20/EG aufgehoben und durch das ECE-R55 abgelöst worden. Das ECE-R 55 gilt für neue Fahrzeuge die ab diesem Datum importiert oder in der Schweiz hergestellt wurden. Verbindungseinrichtungen die nach dem ECE-R 55 genehmigt sind, müssen mit einer Öse für die Befestigung der Anhängerabreissleine ausgerüstet sein. An allgemeinen Verbindungseinrichtungen oder Verbindungseinrichtungen die nach RL 1994/20/EG genehmigt sind, muss die Abreissleine nach wie vor am Fahrzeug selbst oder an speziellen Ösen / Laschen eingehängt werden können. Wenn sich ein Anhänger unbeabsichtigt vom Zugfahrzeug löst, muss dessen Bremse selbsttätig wirken. Das "Lasso mässige" Überwerfen der Abreissleine über die Verbindungsvorrichtung wird aus technischer Sicht als ungenügend beurteilt und ist nicht zulässig. Von dieser Regelung ausgenommen sind Anhängervorrichtungen, welche als reine Lastenträger (z.B. Fahrradträger) verwendet werden und daher keine Anhängelast im Fahrzeugausweis eingetragen haben. Quelle: https://www.gr.ch/DE/institutionen/v...ssleine_DE.pdf Aufschlußreiche Bilder gibts in dem PDF. |
Hallo, von hier z.B. http://www.caravaning.de/ratgeber/da...n-6639338.html
abhängig von der Güte des Karabiners. Mfg |
Zitat:
https://www.vclub-forum.de/picture.p...ictureid=16435 Es wird mit der Darstellung im Schweizer PDF zumindest angedeutet, dass der Karabiner direkt in die (Lang-)Löcher eingehakt werden soll - so wie das vermutlich viele Fahrer unbewusst falsch machen. Deine clevere Lösung für den Fixpunkt an der Traverse solltest Du Dir langsam patentieren lassen, wenn noch weitere Länder auf den Geschmack kommen, wie man in die Urlauberkasse greifen kann. Edit: Hier der Link zum Forum mit dem 460-CHF-Opfer: https://www.wohnmobilforum.de/w-t121605.html |
Genauso machen es die Holländer ja auch (s. erstes Bild im ersten Post):
http://www.rwdesign.de/FXP/VForum/AHK_hakgen.jpg |
Zitat:
Mfg |
Der ADAC hat zu dem Thema auch etwas heraus gegeben:
https://www.adac.de/sp/rechtsservice...ern_245234.pdf |
>Anhänger-Abreißseil NL-Style(Niederlande)
Zitat:
Jeder Anhängerfahrer sollte vor dem anstehenden Urlaub, auch seine ungebremsten Anhänger bis 750 kg an die Kette legen, sonst wird es teuer. Die Wegelagerer warten schon !!! Gruß Reinhard |
Zitat:
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Anmerkung
Habe gestern meine neue Anhängerkupplung beim Strassenverkehrsamt eintragen lassen. Die Kupplung hab ich bei einer Mercedes Garage in Waldshut einbauen lassen. Was mich allerdings verwundert, hatte die keine Öse zum anbringen des Abreisseils.
Nun wie bereits erwähnt, gestern bei STVA die Kupplung eintragen lassen und dann wurde ich höflichst darauf aufmerksam gemacht, dass ich eine Vorrichtung nachträglich anbringen müsste, wo das Abreisseil befestigt wird. Der nette Prüfer zeigte mir auch gleich eine Lösung des Problems. Bei einem Dealer für Anhänger, könnte ich für 8,- CHF einen Edelstahlring käuflich erwerben, der einfach über die Kupplung gesteckt wird und gut ist. So einfach kann es gehen. |
Hallo,
kannst Du mal ein Foto davon hochladen ? Danke Stefan |
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Hier ein Bild vom Händler, der die Ringe verkauft.
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Und hier meine gepiercte Anhängerkupplung.
http://www.directupload.net/file/d/4...osa98c_jpg.htm |
Hallo,
handelt es sich bei der AHK um eine Abnehmbare oder eine Starre? Bei einem örtl. Anhängerhändler (D) sagte man mir, dass Befestigungen des Abreißseils an dem Kugelkopf einer abnehmbaren AHK in der Schweiz nicht akzeptiert würden, wenn aber der Ring wie auf dem Photo ersichtlich ok ist wäre das für mich die optisch beste Lösung. Geht der Ring über die Kugel der AHK oder funktionert der wie ein Schlüsselring? Vielen Dank für die Info. |
>Anhänger-Abreißseil NL-Style(Niederlande)
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Zitat:
das Sicherung-Seil lose um die A-kupplung ist generell verboten. Da muss schon eine Schelle fest mit dem Träger oder K-Horn verbunden sein Gruß Reinhard |
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