V-Club Forum

V-Club Forum (https://www.vclub-forum.de/Forum//index.php)
-   Alles andere (https://www.vclub-forum.de/Forum//forumdisplay.php?f=313)
-   -   Misgeschick Versicherungsfrage...vielleicht kann jemand helfen. (https://www.vclub-forum.de/Forum//showthread.php?t=53034)

tim**taylor 05.06.2014 00:59

Misgeschick Versicherungsfrage...vielleicht kann jemand helfen.
 
Erst einmal guten Morgen.
Mir ist gestern etwas Dummes passiert, ich wollte den mit ner Arbeitsmaschine beladenen PKW-Anhänger an meinen Bus koppeln.
Also zog ich ihn händisch vom Hof (mit etwas Schwung, da dort ne kleine Kante ist), bin etwas ins Stolpern gekommen und hab die Kante der Anhängerladefläche im Bereich C-Säule,Stoßstange eines dort geparkten Golf "geparkt" (Auto der Oma meiner Frau).

Da der Anhänger nicht am Bus war, bildet er ja keine Betriebseinheit mit dem Bus...ergo kommt die Haftpflicht vom Bus nicht für den Schaden auf.
Welche Versicherung kommt für die Regulierung in Frage...die Anhängerhaftpflicht oder meine Privathaftpflicht?

Thx Gordon

rollieexpress 05.06.2014 04:31

Anhängerhaftpflicht.

a-fahrer5 05.06.2014 05:25

Die Anhängerhaftpflicht, da es keine Einheit war.
Wenn es der angekupplete Anhänger gewesen wäre, dann die vom Bus - und Du wärst hochgestuft worden.

:41:

princeton1 05.06.2014 07:20

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das die Anhänger-Versicherung trägt!
Zumindest nicht, wenn im Schadensbericht steht, "wurde händisch geschoben"!
So etwas würde ja sonst von suspekten Gestalten "exzessiv" ausgenutzt werden...!
Da wurde doch mal eben der von BAUHAUS ausgeliehene Anhänger an die sowie lackierbedürftige alte S-Klasse vom Schwager geschoben...!
Die Versicherung dürfte in diesem Fall etwas wie "unsachgemäße Nutzung o.ä" schreiben und eine Regulierung ablehnen.

Gruss

Nico

rollieexpress 05.06.2014 07:22

Dann ist die private Haftpflicht immer noch als "Auffangnetz" da. :admin:

Ich würde einfach schreiben: "Beim rangieren zum anhängen" .

uechtel 05.06.2014 07:52

Zitat:

Zitat von princeton1 (Beitrag 329217)
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das die Anhänger-Versicherung trägt!

Mal anders herum gefragt, wenn die Anhänger-Haftpflicht das nicht trägt, in welchen Fällen würde sie denn dann überhaupt jemals zum Tragen kommen?

Weil, so hab ich die anderen Beiträge verstanden, wenn der Anhänger am Auto hängt, dann zahlt ja die Haftpflicht des Autos, oder?

drdisketti 05.06.2014 07:53

Vergiß' es, Jens .. gaaanz schlechter Tipp. Die PHV deckt keine Schäden, die Fahrzeuge mit Kennzeichen im öffentlichen Raum verursachen.

Klartext:

"Ab dem Moment, in dem der Anhänger nicht mehr mit dem Zugfahrzeug verbunden ist und einen Schaden verursacht, greift die KFZ Versicherung des Zugfahrzeuges nicht mehr, die Anhängerversicherung tritt ein."

im Fall des TE aber:

"Wird ein Anhänger gewerblich eingesetzt, unterliegt er der jeweiligen Betriebshaftpflicht. Im Rahmen dieser Versicherung können Anhänger durch entsprechende Vereinbarungen mitversichert werden. In einem solchen Fall bieten die meisten KFZ Versicherungen keinen Versicherungsschutz an."

aus

http://www.pkwanhängerversicherung.de/

rollieexpress 05.06.2014 08:10

Iss eben Versicherung, die finden im Kleingedruckten immer nen Satz der eine Haftung ausschliesst. Am Ende ist es grobe Fahrlässigkeit und aus die Maus.:shoot:

princeton1 05.06.2014 08:16

Soll er sich freuen, dass die Großmutter ihn nicht wegen "Anhängerflucht" angezeigt hat...!

-:)

Nico

mbvk 05.06.2014 11:13

Häufig is es auch eine Frage der Formulierung. Ich habe meiner Haftpflicht mal gemeldet, dass ich als Beifahrer eine Autotür so unachtsam geöffnet habe, dass sie ans Einfahrtstor gestoßen ist. Die Mitarbeiterin der Versicherung hat mir plausibel erklärt, dass nicht meine Haftpflicht sondern die Vollkasko des Halters so einen Schaden zahlen müsste. Mit Hochstufung und allem drum und dran. Das wollte ich meinem besten Kumpel nicht antun.

Die Mitarbeiterin legte mir wirklich eine andere Formulierung in den Mund, mit der das übernommen wurde.

VITO-Power 05.06.2014 20:27

Tim hat den Hänger nicht gewerblich, sondern geschäftlich genutzt, es sei denn der Transport war eine beauftragte Transportdienstleistung innerhalb des Transportgewerbes ...

Also springt die Hängerversicherung ein, da der Hänger nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden war und die Bewegung des Hängers nicht unmittelbar mit dem Anhängvorgang im Zusammenhang stand.
Natürlich darf ich einen Hänger händisch ortsverändern. Genau dafür wurde vor einigen Jahren die eigene Anhängerversicherung eingeführt ...
Vorteil der Hängerversicherung ... es gibt keine Höherstufung ...

princeton1 05.06.2014 20:56

Zitat:

Zitat von VITO-Power (Beitrag 329272)
Tim hat den Hänger nicht gewerblich, sondern geschäftlich genutzt, es sei denn der Transport war eine beauftragte Transportdienstleistung innerhalb des Transportgewerbes ...

Also springt die Hängerversicherung ein, da der Hänger nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden war und die Bewegung des Hängers nicht unmittelbar mit dem Anhängvorgang im Zusammenhang stand.
Natürlich darf ich einen Hänger händisch ortsverändern. Genau dafür wurde vor einigen Jahren die eigene Anhängerversicherung eingeführt ...
Vorteil der Hängerversicherung ... es gibt keine Höherstufung ...

-:)

Auf zu BAUHAUS...!
Da gibt´s bei Einkäufen den Anhänger für lau...!
Und mit einer kleinen Unachtsamkeit beim händischen Schiebevorgang kollidierte dieses Lasttragegerät mit meiner Mofette (die hatte eh ne Delle im Tank!) und die ist dann einfach umgekippt...!

-:)

Aber Spass bei Seite! Nach VITO-Powers Theorie dürfte es doch eigentlich keine verbeulten Heckdeckel mehr geben, die durch die AHK-Klaue beim lieblosen Andockvorgang verzogen wurde?!?
Dann könnte man ja jede Woche seiner Versicherung mitteilen, dass man ja nun, die eh verrostete 638er/639er Heckklappe samt neuer Lakierung OHNE Höherstufung ersetzt haben möchte...!??!

Hört sich irgendwie zu einfach an...!

-:)

Gruss

Nico

tim**taylor 05.06.2014 21:15

Aloha...meld mich auch mal wieder zu Wort.
Auf dem Anhänger stand meine Arbeitsmaschine (Rasenmäher).
http://www.vclub-forum.de/picture.ph...ictureid=11298
So ein kleines Teil von gut 300kg.
Der Golf steht seit heut in der Werkstatt und morgen gibts erstmal den KVA...leider sind meine beiden Versicherungsfuzzis gerade im Urlaub.
Immer wenn mans braucht:760:.
Werd den KVA dann mal einreichen, mal gucken was passiert.

VITO-Power 05.06.2014 21:42

Zitat:

Zitat von princeton1 (Beitrag 329275)
-:)

Auf zu BAUHAUS...!
Da gibt´s bei Einkäufen den Anhänger für lau...!
Und mit einer kleinen Unachtsamkeit beim händischen Schiebevorgang kollidierte dieses Lasttragegerät mit meiner Mofette (die hatte eh ne Delle im Tank!) und die ist dann einfach umgekippt...!

-:)

Aber Spass bei Seite! Nach VITO-Powers Theorie dürfte es doch eigentlich keine verbeulten Heckdeckel mehr geben, die durch die AHK-Klaue beim lieblosen Andockvorgang verzogen wurde?!?
Dann könnte man ja jede Woche seiner Versicherung mitteilen, dass man ja nun, die eh verrostete 638er/639er Heckklappe samt neuer Lakierung OHNE Höherstufung ersetzt haben möchte...!??!

Hört sich irgendwie zu einfach an...!

-:)

Gruss

Nico

Na, na, Nico ... alles lesen und das gelesene auch entsprechend verarbeiten ...
1. Ja, in der Tat ... wenn dir jemand den Bauhaushänger vors Mopped schiebt, zahlt die Hängerversicherung. Wenns planvoll nach Absprache stattfindet ist es Versicherungsbetrug ...
2. Wenn du beim Ankuppeln daneben triffst und die Heckklappe unschöne Muster bekommt, so zahlt niemand, da hier ein nicht gedeckter Eigenschaden einer verbundenen Sache vorliegt. An - und Abkuppeln zählt zum Zugbetrieb ...

VITO-Power 05.06.2014 21:44

Zitat:

Zitat von tim**taylor (Beitrag 329277)
Aloha...meld mich auch mal wieder zu Wort.
Auf dem Anhänger stand meine Arbeitsmaschine (Rasenmäher).
http://www.vclub-forum.de/picture.ph...ictureid=11298
So ein kleines Teil von gut 300kg.
Der Golf steht seit heut in der Werkstatt und morgen gibts erstmal den KVA...leider sind meine beiden Versicherungsfuzzis gerade im Urlaub.
Immer wenn mans braucht:760:.
Werd den KVA dann mal einreichen, mal gucken was passiert.

Sag ich ja ... geschäftliche Nutzung und nicht gewerbliche ...

Mopf0 05.06.2014 21:53

Zitat:

da der Hänger nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden war und die Bewegung des Hängers nicht unmittelbar mit dem Anhängvorgang im Zusammenhang stand.
Dieser Bereich ist Auslegungssache, da der Anhänger bewegt wurde um am Zugfahrzeug befestigt zu werden. Über diesen Punkt könnten sich die Versicherungen streiten.

vitoigel 05.06.2014 23:06

Zitat:

Zitat von rollieexpress (Beitrag 329224)
Iss eben Versicherung, die finden im Kleingedruckten immer nen Satz der eine Haftung ausschliesst. Am Ende ist es grobe Fahrlässigkeit und aus die Maus.:shoot:


Die "finden" nicht einen Satz im Kleingedruckten der die Haftung ausschliesst, sondern die formulieren es von vorneherein entsprechend... Nur liest es keiner vorher, bzw wird man von der Auslegung ueberrascht.

Mopeto 06.06.2014 06:32

Es ist auch ein Trugschluss das die PKW (Haftpflicht)Versicherung zahlt wenn der Hänger hinten dranhängt und ein Haftplichtschaden entsteht.
In dem Fall teilen sich PKW und Hängerhaftpflicht zu jeh 50 % den Schaden.

Das wird dann schön wenn man vom Kumpel einen geborgten Hänger dran hat und die Versicherung stellt sich quer.
Ist ein Grund warum ich meine Hänger nicht verleihe und auch versicherungsmäßig nicht in den verleih "bekomme"

uechtel 06.06.2014 08:28

Zitat:

Zitat von princeton1 (Beitrag 329275)
-:)

Auf zu BAUHAUS...!
Da gibt´s bei Einkäufen den Anhänger für lau...!
Und mit einer kleinen Unachtsamkeit beim händischen Schiebevorgang kollidierte dieses Lasttragegerät mit meiner Mofette (die hatte eh ne Delle im Tank!) und die ist dann einfach umgekippt...!

-:)

Aber Spass bei Seite! Nach VITO-Powers Theorie dürfte es doch eigentlich keine verbeulten Heckdeckel mehr geben, die durch die AHK-Klaue beim lieblosen Andockvorgang verzogen wurde?!?
Dann könnte man ja jede Woche seiner Versicherung mitteilen, dass man ja nun, die eh verrostete 638er/639er Heckklappe samt neuer Lakierung OHNE Höherstufung ersetzt haben möchte...!??!

Hört sich irgendwie zu einfach an...!

-:)

Gruss

Nico

Kann man alles sogar noch viel einfacher haben, mit der privaten Haftpflichtversicherung. Brauchts du dir noch nicht mal einen Hänger kaufen, sondern stößt einfach so mit dem Schlüssel in der Hand dagegen. Ist allerdings trotzdem strafbar und vermutlich macht es deswegen nicht jeder...

Und es funktioniert natürlich nur bei fahrlässiger Beschädigung von FREMDEN Eigentum!

drdisketti 06.06.2014 10:45

Zitat:

Zitat von uechtel (Beitrag 329313)
Kann man alles sogar noch viel einfacher haben, mit der privaten Haftpflichtversicherung. Brauchts du dir noch nicht mal einen Hänger kaufen, sondern stößt einfach so mit dem Schlüssel in der Hand dagegen. Ist allerdings trotzdem strafbar und vermutlich macht es deswegen nicht jeder...

Genau aus dem Grund verstehe ich nicht, dass auf dem Supermarkt- oder Baumarkt-Parkplatz die Einkaufswagen-Rempler in der Regel abhauen und den Geschädigtem sitzen lassen !

Tim L. 06.06.2014 11:05

Zitat:

Zitat von drdisketti (Beitrag 329327)
Genau aus dem Grund verstehe ich nicht, dass auf dem Supermarkt- oder Baumarkt-Parkplatz die Einkaufswagen-Rempler in der Regel abhauen und den Geschädigtem sitzen lassen !

Weil die Kfz Haftpflicht zahlt, wenns beim Ladevorgang passiert. Und Ladevorgang ist sehr weit ausgelegt.

drdisketti 06.06.2014 12:18

Aus eigener Erfahrung kürzlich - anders gelaufen. War aber privat und das Auto in einer anderen Gasse geparkt.

uliri2 06.06.2014 16:05

Wieso fragst Du nicht mal Deinen Versicherer ?


Der sollte es doch ganz genau beantworten können.

Gruß
Uli


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 05:30 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Powered by vBCMS® 2.3.3 ©2002 - 2025 vbdesigns.de
(c) 2005-2025 1. Mercedes-V-Club Deutschland e.V.