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Die ahnungslose Grauzone zwischen Gewährleistung und Garantie...!
Guten Tag zusammen,
es ist doch schon verwunderlich, dass renommierte Hersteller ihre Kunden bezüglich der signifikanten Leistungs- und Geltungsunterschiede von schnöder gesetzlicher Gewährleistung und robuster freiwilliger Werksgarantien wohl gerne bewusst im unverbindlichen Nebel der Unklarheit belassen möchten! Und wer konkret nachfragt bekommt gar keine Antwort mehr...! Anbei etwas irritierende Korrespondenz mit dem Wohnmobilhersteller HYMER. Seit ein paar Wochen hat dieses Unternehmen ein neues, für mich durchaus interessantes, Wohnmobil (ML-T580) auf Sprinter-Basis im Portfolio. Meine sachliche Anfrage zur optionalen Garantieleistung wurde vom HYMER-Kundendienst recht unpräzise und partiell unwahr beantwortet! Und da ich mich erdreistet habe in der Planungsphase zu dieser nicht gerade ganz geringen Investitionsplanung noch einmal nachzuhaken, erhalte ich trotz zweifacher Erinnerung seit ca. 10 Tagen KEINE Antwort mehr...! .box. Beim Hersteller BÜRSTNER verhält es sich sehr ähnlich...! DETHLEFFS gibt zwar eine anständige Werksgarantie, hat dafür aber nur den homogenen FIAT-Rotz im Sortiment...! Tja, dann muss wohl doch für die Saison 2015 wieder ein Marco Polo auf Basis des 447er herhalten! Da gibt es auf alle verbauten Komponenten zwei volle Jahre Garantie! -:) So, das war jetzt mein Wort zum Sonntag...! -:) tschüss dann Nico ----------------------------------------------------------- Hallo wertes HYMER-Team, da ich seit vergangenen Montag auf eine Antwort bezüglich Ihrer optionalen Garantieleistung warte, möchte ich Sie bitten mein Anliegen kurzfristig zu beantworten. Mit freundlichen Grüssen Nico xxxxxx Anfang der weitergeleiteten E-Mail > Guten Tag Herr xxxxxx, > > vielen Dank für Ihre Beantwortung meiner Garantieanfrage. > > Da ich meine Kaufabsicht eines neuen Wohnmobils auch sehr stark von einer optionalen Werksgarantie eines/Ihres Herstellers abhängig mache, möchte ich auf Basis Ihrer nicht ganz klaren Antwort meine Fragestellung noch einmal präzisieren. > > > Eine gesetzliche Gewährleistung kann es nur vom Verkaufstützpunkt, sprich einem direkten HYMER-Vertragshändler geben. > > Es sei denn, ich würde einen ML-T 580 direkt bei Ihnen ab Werk erwerben. > > Da sich bei einer reinen gesetzlich verordneten Gewährleistung nach sechs Monaten die Beweispflicht eines Sachmangels zu Unkunsten des Käufers abändert, müsste ich bereits ab dem 7. Monat im Schadensfall als Bittsteller auftreten und wäre somit schon frühzeitig auf das kulante Verhalten meines HYMER-Händlers, bzw. von HYMER Deutschland angewiesen! > > Somit möchte ich Sie noch einmal fragen, ob, und mit welcher Dauer (12, 24 oder 36 Monate) die HYMER Deutschland GmbH ihren Kunden eine freiwillige Werksgarantie auf alle bei HYMER verbauten Komponenten wie z.B Kühlschrank, Heizungen, Toilette, Wasserversorgung, Bordelektronik e.c.t ausspricht? > > Garantiezusagen zu reinen Dichtigkeit des Fahrzeugs interessieren mich nicht! > > Entgegen Ihrer Aussage würde mir der Chassis-Hersteller (Mercedes Benz) ja schon eine vollwertige 24-Monatige Werksgarantie aussprechen! > > Und hier würde mich immer noch interessieren, ob ich diese Garantie um eine direkte MB-Anschlussgarantie verlängern könnte? > > > Ich freue mich auf Ihre Antwort! > > > > Von: Kundendienst <Kundendienst@hymer.com> > > > Betreff: Anfrage bezüglich der Garantie______[183690] > > > > Sehr geehrter Herr xxxxxx, > > vielen Dank für die Anfrage bezüglich des Umfang der Hymer Garantie. Das Hause Hymer gibt auf den Aufbau genauso wie der Chassis Hersteller 2 Jahre Gewährleistung und 6 Jahre Dichtigkeitsgarantie. Nach den 2 Jahren Gewährleistung kann je nach Schadensfall ein Kulanzantrag über den Hymer Händler gestellt werden. Dieser Kulanzantrag wird dann je nach Schadensbild mit einer Kulanzliste eingestuft und bewertet. > > > > Wir hoffen Ihnen hiermit weitegeholfen zu haben, und stehen Ihnen für eventuelle Rückfragen gerne unter unten genannten Nummer zur Verfügung. > > > i.A. xxxxxxxx > > > Betreff: HYMER Allgemeine Anfrage web_________[183690] > > Guten Tag wertes HYMER-Team, ich interessiere mich für den ML-T580 und ich möchte Sie bitten mir mitzuteilen, ob + in welchem Umfang Ihr Unternehmen eine Werksgarantie ausspricht. Und würde die Möglichkeit bestehen direkt bei Mercedes Benz für den Motor, Getriebe e.c.t eine Anschlussgarantie abzuschliessen? Vielen Dank Mit besten Empfehlungen Nico xxxxx |
Die Antwort war nicht unpräzise.
Es gibt 2 Jahre Gewährleistung und keine Garantie ... |
Zitat:
Ne, ne, mit der nebulösen Antwort wollte man mir den Eindruck vermitteln, dass ich erst nach der 24-monatigen Gewährleistungszeit auf Kulanzleistungen von HYMER angewiesen sein würde...! Außerdem kann es eine gesetzliche Gewährleistung nur vom Händler geben und nicht vom Hersteller...! In Verbindung mit der Aussage, dass der Chassis-Hersteller auch nur eine Gewährleistung aussprechen würde, ist das für mich reichlich unpräzise!!! -:) Gruss Nico |
Na ja, Gewährleistung wird dafür geboten, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe in Ordnung ist...nach 6 Monaten hat dann der Kunde den Beweis zu erbringen, dass ein ausgefallenes Feature von Anfang an kaputt war, vorher muss der Verkäufer das Gegenteil beweisen.
Und Garantie, dass nicht irgendwas kaputt geht, gibts von Anfang an nicht (außer auf Dichtheit). Da scheint Hymer wenig Vertrauen in seine Produkte bzw. Zulieferer zu haben, oder hats aufgrund Nachfrage einfach nicht nötig, dem Kunden eine gewisse Sicherheit zu bieten. Für mich wärs ein Grund, woanders zu suchen. Ich verstehe den Ärger von Princeton. gruß |
BMW gibt auch "nur" Gewährleistung verzichten aber auf die Beweispflicht des Kunden nach 6 Mon. und bieten die Mobilitätsgarantie (zumindestens BMW Motorrad).
Eine Garantieleistung ist freiwillig vom Hersteller und ob sich das im einzelnen zur Gewährleistung unterscheidet steht immer im Kleingedruckten. Wenn Dir das nicht schmeckt da gibts doch noch genügend andere Hersteller. |
Zitat:
Genau dieses Verhalten Kunden gegenüber ist einer der Gründe warum ich keinen California fahre sondern beim VW wieder abgedampft bin um zu schauen, ob es da nicht irgendwelche Alternativen gibt... |
Die Antwort von Hymer war klipp und klar.
Gesetzliche Gewährleistung Ende. Was gibts es da zu debatieren ? |
Zitat:
Von klipp + klar ganz weit entfernt...! Die Tatsache, dass HYMER mir mitteilte, dass ich erst ab dem 25. Monat einen Kulanzantrag auf defekte Bauteile stellen müsste, lässt die Vermutung zu, dass man bewusst den Kunden in einer unverbindlichen Grauzone belassen möchte! Denn wer den Untschied nicht kennt, könnte auf Basis der windigen Rückantwort davon ausgehen, dass man sich über den Zeitraum von zwei Jahren keine Gedanken über kostspielige Reparaturen machen muss...! -:) tschüss dann Nico |
So liest du das ...
Ich lese: In den ersten 24 Monaten gibt es die Gewährleistung. Sollte etwas nicht über Gewährleistung abzuwickeln sein, so hat auch ein Kulanzantrag keine Chance. Nach 24 Monaten kann man noch versuchen über Kulanz für solche Schäden eine Regulierung zu bekommen, welche innerhalb der 24 Monate als Gewährleistungschaden behandelt worden wäre. Viel interessanter wäre für mich, inwieweit der Hersteller des Chassis Garantie für seine Lieferung übernimmt. Es könnte da tatsächlich interessant werden, das Chassis z. B. bei MB zu kaufen und dann bei Hymer ausbauen zu lassen ... |
Zitat:
Ich bin auch Händler und gebe auf meine Waren 2 Jahre Gewährleistung (bei gebrauchten Teilen 1 Jahr) Kulanzanträge bei meinem Hersteller / Importeur kann ich auch erst stellen nach Ablauf der 2 Jährigen Gewährleistung für meine Kunden. Kulanz ist "über" de Gewährlesitung hinaus und nichts anderes. In den 2 Jahren ab Auslieferung greift die Gewährleistung. Da gibt es keinerlei Grauzonen du machst Dich ja selber verrückt. |
Zitat:
Ist wohl die gleiche lustige Interpretation, die ich vor einigen Tagen im Servicebereich eines MEDIA MARKTES erlebte! Ein Kunde vor mir bemängelte an einem 7 Monate alten HEWLETT PACKER Drucker eine ausgeprägte Druckverweigerung! Als der versierte Servicemitarbeiter den Kunden fragte, ob das beschriebene Problem bereits zum Zeitpunkt der Gefahrenübergabe (Kaufzeitpunkt) vorhanden war, erwiderte der Kunde: "Nein, erst seit ein paar Tagen!" Worauf man ihm dann mitteilte, dass nun der MEDIA MARKT keine Nachbesserung leisten müsste, da keine Herstellergarantie gibt! Eine für mich wuchtige Grauzone...! Und auf HYMER bezogen, habe ich auch erst für die ersten 6 Monate eine verbindliche kostenneutrale Reparaturleistung! Hinzu kommt, dass ich auf Basis einer gesetzlichen Gewährleistung, die mir NUR der verantwortliche Kaufmann der Verkaufsniederlassung aussprechen muss, eigentlich im Schadensfall immer erst direkt zu ihm müsste! Bei einem Reisemobil mit einem z.B defekten Kühlschrank irgendwo im europäischen Ausland nicht unbedingt hilfreich...! Bei einer Herstellergarantie könnte ich mich direkt an jeden Vertragspartner wenden...! tschüss dann Nico |
Das ist quatsch.
Auch bei einer Gewährleistung die Dir Dein Händler gibt kannst Du wenn Du im Ausland bist und ein Hymervertretung anwesend ist Ansprüche stellen. Ob Sie dann gerechtfertigt sind steht auf einem anderem Blatt. Wir reden jetzt von einem neuem Fahrzeug. Bei grebrauchten Sachen sieht das etwas anders aus. Und zu dem Midiamarkt da war entweder der Käufer dämlich oder der Mediamarktmitarbeiter schlau (oder faul). :-) |
Sicher kann man fehlende freiwillige Herstellergarantien kritisieren, jedoch ist es ein irrglaube, dass eine Herstellergarantie ein Allheilmittel ist.
Auf viele Chinaprodukte gibt es ganz tolle Herstellergarantien ... viel Spass bei der Inanspruchnahme. Abgesehen davon ist mir ein Produkt lieber, bei dem ich einen Garantieanspruch gar nicht erst benötige. Garantien werden immer nur durch die Garantiebstimmungen der Garantiegeber geregelt. Da muss eine Länderübergreifende Inanspruchnahme nicht unbedingt enthalten sein. Auch bei Garantieleistungen gibt es jede Menge Interpretationbedarf, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Garantieleistungen helfen den Herstellern (und Händlern) ganz nett Wandlung und Minderung zu umschiffen. Genauso ist es schwieriger die Gewährleistung auf Garantiereparaturen durchzusetzen. Wieviel eine Durchrostungsgarantie wert ist, haben hier schon viele bei MB festgestellt ... Garantie --- Gewährleistung --- alles hat seine Vor - und Nachteile. Zu beachten wäre nur unbedingt, dass man bei Fahrzeugen als gewerblicher Käufer auch mal schnell nur ein Jahr Gewährleistung hat. Da erübrigt sich dann nach einem jahr bereits die Diskussion um die Beweislastumkehr ... ;-) So wäre es z. B. bei MB, wenn dann nicht die Herstellergarantie greifen würde ... |
Also ich verstehe Nico so:
Er möchte mindestens 2 Jahre ein sorgenfreies Leben (Fahren) gewährleistet sehen. Wenn etwas nicht i. O. ist, zu einer Hymervertretung fahren, die machen und gut. Finde das jetzt nicht gerade als übertriebenen Anspruch für den Neukauf. Und im Idealfall gibt MB für das reine Fahrzeug (Motor usw.) seine bewährte Garantieverlängerung ab dem 3. Jahr. Zumindest eine nachvollziehbare Antwort, die diesen Sachverhalt eindeutig klärt, sollte wohl möglich sein... |
@Mopeto:
Sorry, aber der Nico hat absolut Recht! Du kennst dich scheinbar mit der gesetzlichen Gewährleistung, und der freiwilligen Garantie nicht so ganz aus. Bei Hymer kommt noch hinzu dass der Hersteller ein Gewährleistungsrecht nur gegenüber Hymer hat, das aber gegenüber dem Kunden beim "verarbeitetem" Produkt durchaus ablehnen kann. Auch hat der Media Markt Mitarbeiter absolut gesetzeskonform und richtig regaiert. Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich nur auf der bei der Übergabe nachweislich defekte Dinge, es gibt keinerlei Gewährleistung auf Haltbarkeit bei Benutzung!!! Eine Garantie ist immer freiwillig und kann so ausgestaltet werden wie es der Garantiegeber für richtig hält. Grüße Kurti |
Nunja ... bei einem Bauteil, dessen Haltbarkeit geringer als Gewährleistungsdauer ausfällt, ist schon ein Mangel lt. Gewährleistungsrecht bei Übergabe vorhanden gewesen. Genau hier liegt ja das Problem der Beweislastumkehr ...
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Nein, wenn der Mangel auf Grund Benutzung und Verschleiß entstanden ist dann nicht.
Sonst hätte ich ja auch auf ein Brötchen eine Gewährleistung, nur weil es nach 3 Monaten hart und ungenießbar ist. Grüße Kurti |
Lieber Kurthi ... ich habe kein Problem damit, wenn du mit deiner falschen Rechtsauffassung durchs Leben gehst. Im Zweifelsfall kostet das nicht mein Geld ...
Edit ... Nein, ein durch Benutzung verschlissener Bremsklotz ist kein Mangel. Ja, ein durch 1,5 Jahre Benutzung undicht gewordener Bremskolben ist ein Mangel ... Finde den Unterschied ... |
Ich habe keine falsche Rechtsauffassung, es ist u.a. mein Job das zu wissen.
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Dann beherrschst du leider deinen Job nicht ... macht aber nichts ... passiert vielen.
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Zitat:
Bitte irritieren Sie mich nicht mit Tatsachen, meine Meinung steht fest! -:) Eine gesetzlich verordnete Gewährleistung ist ein rechtlicher Bestandteil eines wirksamen Kaufvertrages ausschließlich zwischen einem Käufer und einem Verkäufer! Es gibt definitiv KEINEN verbindlichen Rechtsanspruch, dass mir auf Basis einer gesetzlichen Gewährleistung die mir in Deutschland ein Verkäufer X einräumen musste, ein Verkaufsrepräsentant Y im Ausland, oder auch nur ein anderer Verkaufsstützpunkt in einem Nachbarort einen eingetretenen Sachmangel in den ersten 6 Monaten kostenneutral behebt! Es sei denn, dass aus Imagegründen Unternehmen wie BMW seinen Handelspartnern vertraglich vorschreibt, überregionalen Kunden entsprechende Hilfestellungen zu geben! Und im Fall des defekten HP Druckers hat der MEDIA MARKT sich gegenüber dem Kunden ABSOLUT korrekt verhalten. Ab 6 Monaten und 24 Stunden MUSS der Kunde gegenüber seinem Vetragspartner, in diesem Fall der MEDIA MARKT, den Beweis erbringen, dass der technische Sachmangel bereits zum Zeitpunkt der Gefahrenübergabe vorhanden war! In diesem Fall hätte der geschädigte Kunde die theoretische Möglichkeit bei einem Sachverständigen ein Materialgutachten in Auftrag zu geben. Nur wird ein entsprechendes Gutachten den Neupreis ein HP Druckers um ein Vielfaches überschreiten! Somit landete dieser Halbjahresdrucker völlig berechtigt im Elektroniksondermüll des MEDIA MARKTs...! Auch CASIO gibt z.B auf digitale Kameras keine Garantie, TOSHIBA hat jahrelang auf TV-Geräte keine Garantie gegeben...! Auch in diesen beiden Beispielen wäre für den Kunden auf Basis der lächerlichen durch die EU verordneten Gewährleistung nach 6 Monaten und ein paar Stunden Schluss mit der Heiterkeit...! So viel zum Thema Quatsch...-:) tschüss dann Nico |
Die Beweislastumkehr kann man als Händler nutzen, muss man aber nicht ...
Die Argumentation des Händlers kann nach hinten losgehen, wenn das teure Gutachten einen tatsächlichen Sachmangel offenbart. Dann nämlich kann er das Gutachten auch noch bezahlen. |
Ein weiterer ganz wichtiger Aspekt wäre auch die Tatsache, dass ich auf Basis einer schnöden Gewährleistung auch schon bereits 4-8 Wochen nach Kauf eines neuen Wohnmobils komplett ohne Absicherung im Schadensfall da stehen würde, wenn der Händler, der mit mir den Kaufvertrag geschlossen hat, seinen Laden dicht macht!!! (z.B wegen Konkurs, Altersruhestand, Übernahme...!)
Auch hier wäre eine reelle Herstellergarantie angebrachter! -:) Nico |
Wie gesagt ... du hast ja recht mit vielen Vorteilen einer Garantie ...
Ich finde es nur bedenklich einen Hersteller derart anzugehen, wenn er dir deine Wunschgarantie nicht anbietet. Du musst dort schliesslich nichts kaufen. Hier ging es ja auch nicht pro oder contra Garantie, sondern um deine Unterstellung Hymer würde etwas verschleiern. Tun sie aber nicht ... Hymer ist nicht verpflichtet Nachteile einer Gewährleistung darzulegen. Bei Garantien wirst du die Ausschlüsse auch selten in der Werbung finden ... |
In gut dosierten Auszügen bin ich ja auch bei Dir...-:)
Ich kann nicht, und will auch nicht auf eine Garantie pochen! Es ist für mich ein klares Ausschlusskriterium, wenn es keine gibt! Und es liegt mir fern einen Hersteller bezüglich seiner Unternehmensstrategie zu maßregeln! Nur ist die Rückmail von HYMER inhaltlich inkorrekt! Sie schreiben von einer regulären 24-Monatigen HERSTELLERGEWÄHRLEISTUNG, die es nun mal faktisch nicht gibt! Es KÖNNTE eine optionale HERSTELLERGARANTIE geben! Es MUSS jedoch eine verbindliche HÄNDLERGEWÄHRLEISTUNG gewährt werden! Und ich deute das Statement vom Kundendienst so, dass ich mir doch über den Zeitraum von 24 Monaten überhaupt keine Gedanken machen müsste...! Ich bin auch in anderen WoMo-Foren unterwegs! Dort zeigen sich teilweise grausige Service-Abgründe auf...!!! Wenn auf Basis einer (nur) gesetzlichen Händlergewährleistung, der Händler (Verkäufer) sich nach 10 Monaten bei einem Kaufpreis von + € 80.000 querstellt, weil er die Meinung vertritt mit dem wuchtigen Wassereintritt am Seitenfenster nix zu tun zu haben, kann man sich höchstens beim Hersteller beschweren! Aber der juristisch belastbare Ansprechpartner bleibt immer der Verkaufsstützpunkt! DETHLEFFS hingegen hat bezüglich der Werksgarantie einen sehr guten Ruf. Mir ist ein Fall bekannt, wo die einem Kunden mit einem 1,5 Jahre alten WoMo per Luftfracht eine neue Toilette nach Kanada geschickt haben! -:) Gruss Nico |
Ich kenne die Vertriebsstruktur von Hymer nicht, denke aber dass "unser Haus" die Vertriebspartner beinhaltet. Weiter könnte auch sein, dass Hymer tatsächlich 24 Monate Gewährleistung gibt, nämlich seinen Vertriebspartnern. Diese tun sich dann mit Mängelbeseitigung deutlich leichter ...
Wäre auch deutlich mehr als ich für die aus Italien bezogenen Anlagen erhalte, für welche ich die gesetzliche Gewährleistung selbst zu tragen habe. |
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