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Recht haben - aber wie bekommen?
Für ein laut Anzeige 'mit Zuheizer/Aufrüstung Standheizung günstig' gekauftes Auto (Viano Fun 2008), das nachweislich keinen Zuheizer hat, soll nach acht Monaten eine Entschädigung von nur 300 Euro gezahlt werden. Dass der Verkäufer die Angabe versehentlich falsch gemacht hat, gibt er zu. Was würdet Ihr machen?
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Anwaltlich beraten lassen?? Zumindest wäre das mein erster Schritt!
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...das ist das Ergebnis mit Rechtsanwalt und ADAC-Rechtsschutz. Mir fehlt mittlerweile die Objektivität, daher die Frage nach Eurer Einschätzung. Ich finde es ungenügend, zumal die Differenz zwischen Zuheizer-Aufrüstung und Neueinbau oder Nachrüstung ja rund 2.000 Euro beträgt. Hat eventuell schon jemand vergleichbare Erfahrungen gemacht?
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Dann hoffen wir mal der ADAC hat nich den Anwalt gestellt denn da hab ich schon Böses gehört!a:)
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Sind die 300 Euro denn Ergebnis einer Klage, eines Gütetermins oder nur eines außergerichtlichen Einigungsversuchs?
Und welche Vereinbarungen hast du mit deiner Rechtsschutzversicherung bezüglich des Falls getroffen? Ansonsten wenn du mit deinem Anwalt nicht zufrieden bist, dann steht dir natürlich offen, dir nochmal einen anderen zu nehmen und dann "richtig" Klage einzureichen und ein Verfahren durchzuziehen. Für mich hat sich dabei die Vorgehensweise bewährt, ZUERST zum Anwalt meines Vertrauens zu gehen (unbedingt Stichwort "Erstberatung" erwähnen!), und den dann auch die Verhandlungen mit der Rechtsschutzversicherung führen zu lassen. Kostet mich möglicherweise die Erstberatungsgebühr, aber die Aussichten, selbst die Kontrolle über die Sache zu behalten, sind größer. Was ich aber eigenartig finde, wieso du das Auto überhaupt in dem Zustand gekauft hast, wenn ein wichtiges Teil aus der Beschreibung gar nicht vorhanden war. Hast du dir das Fahrzeug nicht vorher angeschaut oder mit dem Verkäufer drüber gesprochen? |
Wer sagt denn, daß das Auto keinen Zuheizer hat?
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Warum bringt man erst 8 Monate nach Kauf in Erfahrung das das Fahrzeug kein Zuheizer hat? Checkt man das nicht unmittelbar beim Kauf?
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Der Wagen wurde vor dem Kauf vom TÜV im Rahmen eines 'Gebrauchtwagenchecks' geprüft; hier fiel der Mangel nicht auf. Als ich das Fahrzeug hier hatte, wunderte ich mich, dass der Schalter nicht an der üblichen Stelle war. Nach Anruf beim Händler meinte der, dass das Fahrzeug fälschlicherweise mit Zuheizer ausgewiesen worden war; das Fahrzeug hätte keinen Zuheizer.
Ich hatte mich dann erst um einen Kompromiss bemüht; der Dialog wurde seitens des Autohauses eingestellt. Die 300 Euro sind das Ergebnis eines Klageverfahrens, bei dem sich die Vertretung meines Anwalts auf den Vorschlag des Beklagten eingelassen hat!! Das Gericht hatte 750 Euro als Vergleichsergebnis gefordert. Ich finde das alles unbefriedigend und hätte gern die Differenz zwischen Aufrüstung Zuheizer und Nachrüstung Standheizung... |
Hat das Auto ein PTC-Element?
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Hat der Anwalt den Kompromiss nicht mit Dir abgestimmt??
Oh man wie kann man nur? |
Zitat:
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Nein, eine Abstimmung fand nur dahingehend statt, dass man 1.900 Euro akzeptieren könne.
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Fachlich ist schon klar, dass PTC kein "aufrüstbarer Zuheizer" ist. Aber genaugenommen hatte der Verkäufer richtig formuliert!
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Der Verkäufer hatte in seiner Beschreibung 'Zuheizer vorhanden/Aufrüstung Standheizung sehr günstig' stehen und sagt selbst, dass er es falsch angegeben hat. Das ist momentan nicht das Problem; nur die Regulierung des Mangels.
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Zitat:
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Steht da nicht immer im Kleingedruckten "Irrtum vorbehalten" oder so ähnlich...?
-:) Wurde Dir denn auch im schriftlichen Kaufvertrag diese Ausstattung bestätigt? Ansonsten nachverhandeln! Fair würde sich ein Betrag von vielleicht 50% des Streitwertes anbieten! Und Dein Anwalt scheint eine Pfeife zu sein...! -:) Gruss Nico |
Im Kaufvertrag steht die Ausstattung drin... Ich habe sogar noch ein Jahr Garantie; wenn mir jemand den defekten Zuheizer bestätigen würde :prost: müßte der zwangsläufig ausgetauscht werden...
...bestärkt durch Eure Kommentare werde ich morgen mal den Anwalt 'resetten' :760: Ich gebe Bescheid, wie die Sache ausgegangen ist. Drückt mir mal bitte die Daumen.box. |
Mitschuld
Ich würde das Geld zähneknirschend nehmen und nichts mehr tun.
Kenne von meinem Vetter ( der ist Anwalt ) Fälle, für den Verbraucher sonnenklar, die vom Richter gegen jede Vernunft entschieden wurden. Evt. wird deshalb für dich noch ein Draufleger draus. Aber die Entscheidung liegt bei Dir. Eins ist klar, und deswegen auch Vorsicht vor Gerichtsverfahren etc.: Die acht Monate, die bis zur Feststellung vergangen sind, sind viel zu lang. Das hättest Du meines Erachtens innerhalb der ersten Woche nach Kauf reklamieren und klären müssen. Gruß Uli |
Ich habe binnen 48 Stunden reklamiert; die restliche Zeit ist von Anwälten, Gerichten und ewigen Fristsetzungen zu verantworten.
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Zitat:
Dein Anwalt hat sich von einem anderen Anwalt vertreten lassen und diese Vertretung hat ohne Absprache mit dir dem ungünstigen Vergleich zugestimmt ??? Beschwere dich bei dem Rechtsanwalt und sage ihm dass du diesem Vergleich niemals zugestimmt hättest, du dich deswegen von ihm hintergangen fühlst und dich nötigenfalls auch beihöherer Stelle beschweren wirst. Vielleicht will dir ja dieser Anwalt dann die Differenz zu den 750,- Euro erstatten. Wenn nein, dann würde ich versuchen dem Rechtsanwalt ans Bein zu pinkeln: "Beschwerde über einen Rechtsanwalt Führen Gespräche mit Ihrem Rechtsanwalt nicht zum Erfolg und sind Sie der Ansicht, dass Ihr Rechtsanwalt / Ihre Rechtsanwältin anwaltliche Berufspflichten verletzt hat, können Sie kostenfrei schriftliche Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München einreichen. In dem Beschwerdeanschreiben sollte mitgeteilt werden, was passiert ist, und aus welchem Grund Sie der Auffassung sind, dass Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt gegen die anwaltliche Berufspflicht verstoßen hat. Die Berufspflichten eines Rechtsanwalts sind in der BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) und in der BORA (Berufsordnung) geregelt. Die Beschwerde muss den detaillierten Sachverhalt, den Namen und die Anschrift der Rechtsanwältin / des Rechtsanwalts sowie die Anschrift des Beschwerdeführers enthalten. Ihre Beschwerde wird von der Geschäftsführung der Rechtsanwaltskammer München sorgfältig überprüft. Erscheint eine Verletzung von Berufspflichten möglich, erhält die betroffene Anwältin / der betroffene Anwalt eine Kopie der Beschwerde mit der Bitte um Stellungnahme. Kann der Vorwurf nicht entkräftet werden, wird die Beschwerde der Berufsrechtsabteilung des Vorstandes vorgelegt. Im Rahmen eines berufsrechtlichen Verfahrens kann die Rechtsanwaltskammernichtdie Qualität der Leistung Ihres Rechtsanwalts überprüfen. Wenn Sie z.B. der Ansicht sind, dass Ihr Rechtsanwalt einen Fehler gemacht hat oder Sie falsch beraten hat, besteht jedoch die Möglichkeit ein kostenloses Vermittlungsverfahren durchzuführen." Dies nur als Beispiel der Rechtsanwaltskammer München! Link zum nachlesen: http://rak-muenchen.de/buergerservic...-rechtsanwalt/ Auch bei der für dich zuständigen RA-Kammer gibt es die Möglichkeit zur Beschwerde! |
Ich habe binnen 48 Stunden reklamiert; die restliche Zeit ist von Anwälten, Gerichten und ewigen Fristsetzungen zu verantworten.
Sorry - das habe ich so nicht verstanden. Dann würde ich allerdings weiter gehen. Ich denke, auch mit einiger Aussicht auf Erfolg. Vielleicht vorher noch fragen, wie man auf den relativ geringen Betrag gekommen ist. Gruß Uli |
Zitat:
Also, zum Daumendrücken sehe ich hier eigentlich keine Notwendigkeit! Man hat Dir in einem rechtsgültigen Kaufvertrag eine signifikante Ausstattungsposition zugesichert, die Du somit auch bezahlt hast! Mich wundert, dass es hier überhaupt die hohen Gerichte bemüht werden mussten?!? Ziemlich armseliges Verhalten von Deiner MB-Verkaufsniederlassung! Wie reagierten die denn damals auf Deine berechtigte Protestnote? "Lieber Kunde, da haben Sie jetzt aber Pech gehabt...!" ? Dem nächsten Kunden verkaufen die einen imaginären V6 mit vier Zylindern...! -:) Da hat mir der DAIMLER Konzern ja schon für meine düsteren Urlaubserlebnisse mehr bezahlt...-:) tschüss dann Nico Edit: Und sag denen, dass die Zuheizer-Fehler-Suche beim BOSCH-Dienst schon €300,00 gekostet hat...-:) |
Ist ja gut zu wissen, dass man nicht ganz auf dem Holzweg ist.
Also, mit dem Rechtsanwalt wurde ein möglicher Vergleich vorher nicht abgestimmt. Auf meinen Anruf hin (zwei Tage nach Kauf und Feststellung des Mangels) mit dem Vorschlag, man könne sich doch in der (finanziellen) Mitte treffen meinte die Verkäuferin des vermeintlich renommierten Autohauses in Vaihingen/Enz: wenn ich mir das Auto nicht leisten könne solle ich doch nicht auf so billigem Weg versuchen, nachher ans Geld zu kommen. Jau, und daraufhin bin ich dann zum Anwalt gegangen. |
Handelt es sich denn um eine direkte Mercedes Benz Niederlassung (bzw. MB-Vertrags-Autohaus) ?
-:) Mit Annahme des Vorsatzes, wäre der Betrugsfall eingetreten! Ob die schneidige + rhetorisch suboptimal geschulte Verkäuferin dann immer so reagieren würde...! -:) Gruss Nico |
Hört sich eher wie ein "böser" Gebrauchtwagenhändler um die Ecke an.
Sollte das wirklich ein MB-Händler sein, dann m.M.n. nach Stuttgart eskalieren (bzw. erstmal das ankündigen). Wenn Du die Ausstattung im Vertrag stehen hast ... ... verstehe ich aber auch wirklich nicht wie das zu einem Verfahren oder gar dem Benötigen eines Anwalts kommen kann. Und wenn der Anwalt da in 8 (!!!) Monaten nix bewegt ?! ... das sollte eigentlich ein Telefonat dauern. |
Ich weiß nicht, warum hier über Geld und Forderung, etc... diskutiert wird.
Wenn etwas im Kaufvertrag steht, was nicht vorhanden ist, muss dies nachgebessert werden. D.h. der Händler hat dies nachzurüsten. Darauf kann man bestehen und sonst den Kauf wandeln. Problematisch vor Gericht wird allerdings auf jeden Fall, wenn das bereits acht Monate her ist. Direkt nach dem Bemerken des Mangels wird eine Frist zur Nachbesserung gesetzt. Auf einen preislichen Nachlass als Alternative kann man sich einlassen, muss man aber nicht. |
Hast Du vielleicht das Nachrüsten abgelehnt und auf Geld bestanden?
... dann könnte ich die Eskalation verstehen. ... und ggf. auch den Spruch, warum Du ein Auto nachträglich "günstiger" machen willst. Die geht es aber doch um den Zuheizer/Standheizung, oder ...? Dann lass ihn verbauen ... ich würde aiuch nicht über Geld reden. Gerade wenn das im Vertrag steht. |
Neee, dann bräuchte ich ja auch nicht mehr mit dem Techniktag zu liebäugeln ;-)
Ich habe nichts abgelehnt; war lediglich so naiv zu glauben, man könne einen Kompromiss finden. Als darauf nicht eingegangen wurde kam die rechtliche Handhabe mit diesem ewig dauernden und unverständlichen Ergebnis. |
Zitat:
Ich geb Euch Bescheid, wenn das nächste Ergebnis feststeht. |
Wenn jetzt Nachrüstung auch ein Thema ist, und weil dein Forumsname "camper2012" ja die Vermutung nahelegt, dass du das Auto evtl. auch für diese Zwecke nutzen möchtest, möchte ich dich zumindest auf noch etwas hinweisen. Nicht dass am Ende deswegen noch eine zweite Enttäsuchung kommt.
Der Zuheizer und die anschließende Aufrüstung ergibt am Ende eine WASSER-Standheizung. Das heißt, Kühlwasser wird erwärmt und dann läuft die Warmluft über das vorhandene Heizungsgebläse. Das sorgt zwar schnell für freie Scheiben und macht auch innen warm, aber die Laufzeit ist auf etwa eine Stunde begrenzt. Das liegt einfach am hohen Stromverbrauch für das Gebläse, bei wesentlich längerer Laufzeit läufst du ansonsten Gefahr, dass du mit leerer Batterie dastehst. Eine ganze Nacht lang hält die das nicht durch. Also für einen echten "Dauerbetrieb" fürs Campen ist das nicht geeignet. In dem Fall wär es dann vielleicht besser, dich notfalls mit einer bestimmten Summe zufrieden zu geben und damit dann einen Teil der Kosten für eine campingtaugliche LUFT-Standheizung zu bestreiten (Kosten ca. 1500 € aufwärts). Hängt wie gesagt davon ab, wofür du die Heizung einsetzen möchtest. |
Danke für den Hinweis, das finde ich supernett!!
Der nachträgliche Einbau einer Wasserheizung ist laut Werk nicht vorgesehen, aber machbar; er wäre noch teurer als der Einbau einer Luftstandheizung. Es stellt schon ein Entgegenkommen unsererseits dar zu sagen, die Nachrüstung mit einer Luftstandheizung ist günstiger und erfüllt den Zweck obendrein besser als die teurere Variante. Die Differenz zwischen Aufrüstung und nachträglichem Luftstandheizungseinbau verlangen wir als Entschädigung; nicht die volle Summe oder den nachträglichen Einbau einer Wasserstandheizung. |
Das ist schon fast beängstigend, wie man durch technische Unkenntnis Geld sparen kann. Wahrscheinlich ein Phänomen unserer technisierten Neuzeit.
Der Verkäufer hat absolut keine Ahnung, was er verkauft.... |
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