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Eumeltier 20.01.2022 10:58

Zitat:

Zitat von hudemcv (Beitrag 476509)
Steht seit 2011 so in diesen Verträgen. :41:


2010 auch schon.
https://docplayer.org/15770525-Adac-...dingungen.html


Wer weiß, wie lange das da schon drinsteht. Aber an allem ist ja das böse Corona schuld :760:

v-dulli 20.01.2022 11:07

Zitat:

Zitat von Eumeltier (Beitrag 476510)
2010 auch schon.
https://docplayer.org/15770525-Adac-...dingungen.html


Wer weiß, wie lange das da schon drinsteht. Aber an allem ist ja das böse Corona schuld :760:

Wer hat hierbei behauptet, Corona wäre daran Schuld?

Es geht darum dass man bei Impfschäden durch die aktuellen Impstoffen, die man zwangsweise verabreichen will, es niemanden gibt der dafür haftbar gemacht werden kann bzw. Keiner die Kosten übernehmen will/ wird!
Und das hat nichts damit zu tun wie lange dieser Passus bereits in den Verträgen steht.

Korsar 20.01.2022 11:10

Hallo,

Es geht nicht um "Agro Polizei" sondern um Recht und Gesetz.

Wenn die Polizei mir erklärt, sollte ich mich spontan entschließen mit Freunden, Familie oder sonst wem spazieren zu gehen, einen Schaufensterbummel zu machen (Einkaufen ist mir ja verboten), auch wenn damit ein (stummer) Protest verbunden wäre, mein Spaziergang sei eine nicht angemeldete Versammlung (Spontanversammlungen müssen übrigens nicht angemeldet werden), die damit rechtswidrig sei und hiermit aufgelöst werde (selbst wenn die Versammlung hätte angemeldet werden müssen so ist es nach § 3 VersG nicht zulässig eine Versammlung aufzulösen nur weil die Anmeldepflicht verletzt wurde), wäre ein solches Vorgehen der Polizei rechtswidrig und natürlich auch eine Auflösung mit anderen (Schein) Argumenten unverhältnismäßig.

Sollte sich die Polizei so verhalten (ich habe gehört dies soll häufiger vorgekommen sein) führt das halt zu Problemen, für die man die "Spaziergänger" erst einmal nicht verantwortlich machen kann. Per se ist zunächst einmal von friedlichen Bürgern auszugehen. Diese Bürger auf diese Art und Weise zu kriminalisieren und das auch noch ohne rechtliche Grundlage, ist in meinen Augen ein absolutes No Go.

Eumeltier 20.01.2022 11:12

Zitat:

Zitat von v-dulli (Beitrag 476511)
Es geht darum dass man bei Impfschäden durch die aktuellen Impstoffen, die man zwangsweise verabreichen will, es niemanden gibt der dafür haftbar gemacht werden kann bzw. Keiner die Kosten übernehmen will/ wird!


Warum sollte sich das auch jemand ans Bein binden, wenn es die staatliche Entschädigung gibt?


https://de.wikipedia.org/wiki/Impfsc...ch%C3%A4digung

hudemcv 20.01.2022 11:12

Zitat:

Zitat von v-dulli (Beitrag 476511)
Es geht darum dass man bei Impfschäden durch die aktuellen Impstoffen, die man zwangsweise verabreichen will, es niemanden gibt der dafür haftbar gemacht werden kann bzw. Keiner die Kosten übernehmen will/ wird!

Was ein völlig normaler Vorgang, auch mit nicht aktuellen Impfstoffen, ist, weil nunmal der Anordnende haftet.
Das ist nichtmal eine Meldung wert.

hudemcv 20.01.2022 11:14

Zitat:

Zitat von Eumeltier (Beitrag 476513)
Warum sollte sich das auch jemand ans Bein binden, wenn es die staatliche Entschädigung gibt?


https://de.wikipedia.org/wiki/Impfsc...ch%C3%A4digung

Das gilt nicht generell, sondern nur unter gewissen Einschränkungen, die in Absatz 2 des §60 Infektionsschutzgesetz stehen.

"2) Versorgung im Sinne des Absatzes 1 erhält auch, wer als Deutscher außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes einen Impfschaden durch eine Impfung erlitten hat, zu der er auf Grund des Impfgesetzes vom 8. April 1874 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2126-5, veröffentlichten bereinigten Fassung, bei einem Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes verpflichtet gewesen wäre. Die Versorgung wird nur gewährt, wenn der Geschädigte 1.nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes geimpft werden konnte,
2.von einem Arzt geimpft worden ist und
3.zur Zeit der Impfung in häuslicher Gemeinschaft mit einem Elternteil oder einem Sorgeberechtigten gelebt hat, der sich zur Zeit der Impfung aus beruflichen Gründen oder zur Ausbildung nicht nur vorübergehend außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes aufgehalten hat."
Es gibt also keinen generellen Anspruch darauf.

neuf11 20.01.2022 11:15

Zitat:

Zitat von v-dulli (Beitrag 476511)
Wer hat hierbei behauptet, Corona wäre daran Schuld?

Es geht darum dass man bei Impfschäden durch die aktuellen Impstoffen, die man zwangsweise verabreichen will, es niemanden gibt der dafür haftbar gemacht werden kann bzw. Keiner die Kosten übernehmen will/ wird!
Und das hat nichts damit zu tun wie lange dieser Passus bereits in den Verträgen steht.

. . . man muß sich nicht beim ADAC versichern, selbst der Impfarzt haftet nicht, es zahlt (ggf., bislang gibt es so gut wie keine Impfschäden, aber 130.000 Tote) der Staat nach der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes vor weit über einem Jahr:

https://www.aerztekammer-bw.de/news/...ken/index.html

Dies gilt bundeseinheitlich.

Welche Sau wird wohl als nächstes durch's Dorf getrieben?

Ein wenig mehr Gewissenhaftigkeit stünde einigen hier gut zu Gesicht.

princeton1 20.01.2022 11:24

So, ich habe eben bei der ADAC Versicherungsabteilung angerufen und gefragt, ob dieser Passus der Unfallversicherung auch bei der Auslandskrankenversicherung und der dazugehörigen optionalen Krankenrückführung Anwendung finden würde.

ANTWORT:
Wer nach der Impfung, egal ob mit oder ohne staatliche Impfpflicht, im Urlaub dann z.B eine Herzmuskelentzündung erleidet, erhält KEINE Leistung aus der ADAC Auslandskrankenversicherung.
Als Begründung wurde ausgeführt, dass das dann automatisch einer Vorerkrankung gleichzusetzen ist...!!!
Somit fällt eine kostenneutrale Rückführung in z.B einem Ambulanzflieger aus!


-:)

Gruss aus dem nordischen Widerstand
Nico + Crew

Korsar 20.01.2022 11:32

Hallo,

hast Du schon einmal versucht einen Amtshaftungsanspruch durchzusetzen?
Selbst die Beweiserleichterung wird Dir im Falle eines Impfschadens kaum helfen.
Dies erschließt sich, wenn man den Gesetzestext mal kritisch analysiert.

§ 61 IfSG
Zur Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge einer Schädigung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 genügt die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs. Wenn diese Wahrscheinlichkeit nur deshalb nicht gegeben ist, weil über die Ursache des festgestellten Leidens in der medizinischen Wissenschaft Ungewissheit besteht, kann mit Zustimmung der für die Kriegsopferversorgung zuständigen obersten Landesbehörde der Gesundheitsschaden als Folge einer Schädigung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 anerkannt werden. Die Zustimmung kann allgemein erteilt werden.


1) Die Wahrscheinlichkeit, dass die Wahrscheinlichkeit von den Verwaltungsgerichten (es sind ja "leider" nicht die Zivilgerichte zuständig) mit einer lapidaren aber wortreichen "Begründung" abgetan werden ist leider ziemlich hoch. Und zur Not wird dem Anspruchsteller noch Selbstschädigung vorgeworfen, weil er angeblich nicht alles getan hat, um den Schaden an seiner Gesundheit zu vermeiden oder zumindest zu minimieren. (ich habe einen solchen Fall schon erlebt).

2) "Wenn Ungewissheit besteht" - da reicht es wenn die WHO (Wissenschaft??) oder eine andere "Institution" oder vielleicht genügt ja auch die Meinung von zwei, drei (von der Regierung anerkannten) Wissenschaftlern, die Ansicht vertritt, dass kein Zusammnenhang bestehe. Und schon hängt der Anspruch von der Zustimmung einer obersten Landesbehörde ab.

3) Und selbst wenn der Anspruch durch gehen sollte, vergiss die Summen die auf diesem Weg zu bekommen sind, das hat nichts mit einem zivilrechtlichen Anspruch gegen einen Pharma Konzern gemein.

4) Sprich diese Sicherheit, die hier in der Debatte angeführt wird, ist keine Sicherheit. Das beruhigt mich in keiner Weise.

v-dulli 20.01.2022 11:36

Zitat:

Zitat von neuf11 (Beitrag 476516)
. . . man muß sich nicht beim ADAC versichern, selbst der Impfarzt haftet nicht, es zahlt (ggf., bislang gibt es so gut wie keine Impfschäden, aber 130.000 Tote) der Staat nach der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes vor weit über einem Jahr:

https://www.aerztekammer-bw.de/news/...ken/index.html

Dies gilt bundeseinheitlich.

Welche Sau wird wohl als nächstes durch's Dorf getrieben?

Ein wenig mehr Gewissenhaftigkeit stünde einigen hier gut zu Gesicht.

Und was ist jetzt Dein Problem mit meinem Beitrag? Habe ich etwas falsches geschrieben?


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