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Dass die Addition der Achslasten höher als das zGg. ist, ist nicht ungewöhnlich, der LI muss immer immer der zulässigen Achslast entsprechen.
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Was steht denn bei Euch in der COC?
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Zitat:
Es muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen sein. Ob da mittlerweile "nur" Fahrzeugschein und -brief (bzw. Teil I und II) zu zählen wage ich zu bezweifeln, denn schliesslich sind aus diesen auch nicht mehr alle zugelassenen Rad/Reifenkombinationen ersichtlich. Dann muss das Anhängerstabilisierungssystem auch noch die Bedingungen in Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb [1] erfüllen wenn Du es so genau nehmen willst. Ich würde es mit Verweis darauf dass ein solches System verbaut ist belassen und erwarte in der Praxis auch keine Probleme, aber das ist nur meine Meinung. Und das alles wegen 135kg :-D [1] Es muss gegenüber dem Nichtvorhandensein einen Anhängerbetrieb bis Tempo 120km/h ermöglichen. |
TSA ist schon seit etwa 12 Jahren Stand der ESP-Technik.
BB9 beinhaltet: Antiblockiersystem ABS Antriebsschlupfregelung ASR Bremsassistent BAS Brake Disc Wipe Elektronische Bremskraftverteilung EBV Electronic Brake Prefill Enhanced Understeering Control EUC Load Adaptive Control LAC Roll Movement Intervention RMI Roll Over Mitigation ROM Seitenwind-Assistent ESP Anhängerstabilisierung TSA |
Zitat:
Da haben wir aber auch nicht jedes Gramm bei maximaler Geschwindigkeit aus genutzt. Bei 80 km/h war schluss und die Kasseler Berge ging es max. mit 60-70km/h hoch. Damit kam man(n) sogar noch an den LKW vorbei, wenn man(n) das wollte. Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. :) |
So, ich habe mich jetzt mehrfach mit dem Kundenservice von MB Vans ausgetauscht. Hier das Ergebnis des Schriftverkehrs:
Gesamtmasse und Achslasten im Anhängerbetrieb: Der V hat eine Typengenehmigung. In der Typengenehmigung ist Bezug auf die Richtlinie e1*92/21*95/48*0395*15 genommen. Die Richtlinie sieht vor, dass im Anhängerbetrieb die zulässige Gesamtmasse um 10% oder 100 kg (je nachdem was kleiner ist) und die zulässige Hinterachslast um 15% überschritten werden darf, sofern nicht schneller als 100 km/h gefahren wird. Diese Angaben können noch gesondert ins CoC-Papier und damit in die Zulassungsbescheinigung Teil I aufgenommen werden, müssen aber nicht. Die Bestimmungen gelten unabhängig davon. Warum MB nun aber die Erhöhung der Gesamtmasse ins CoC-Papier geschrieben hat, aber die Erhöhung der Achslast nicht, bleibt mir weiterhin ein Rätsel. In der Bedienungsanleitung ist das ebenfalls festgehalten. Trailer Stability Assist: Dies ist Bestandteil des ESP (SA Code BB9) und gehört zur Serienausstattung beim V. Es ist in der Typengenehmigung mit Richtlinie E1*13R-H00/017*0570*07 zertifiziert. Eine Bestätigung als Nachweis sei nicht notwendig, da dies Inhalt der EG Typengenehmigung ist. Ich werde es jetzt dabei belassen. Die E-Mail mit allen Anlagen drucke ich mir aus und lege das in die Boardmappe in den V. Zusätzlich werde ich mir noch eine Antischlingerkupplung besorgen, anbauen und beim Anhänger eintragen lassen. Dann bin ich hinsichtlich der 100er-Zulassung absolut safe... |
Zitat:
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