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Chaabo 31.05.2009 07:47

Zitat:

Zitat von Willi Wacker (Beitrag 170006)
Hallo

auf Deiner Liste von 11:54 vermisse ich mich

Gruß aus Aachen

Kein Problem - nun bist Du drauf.

1. Chaabo
2. Gommer
3. Appie
4. Drdisketti
5. Willi Wacker

fun2007 31.05.2009 08:35

hallo david, fuchs,
nehme auch nen satz.

falls jemand bedarf hat, habe noch nen rechten scheinwerfer
an dem zwar 3 halter abgebrochen sind,
den man aber als überbrückung noch einbauen kann.

gruß aus der pfalz

Chaabo 31.05.2009 08:50

Super, dann sind wir ja zu sechst!
Großartig!

Hab' noch was entdeckt, für die LWR-Nachrüstwilligen...
Die originalen Stellmotoren sind von HELLA, also denke ich, dass das i.V.m. dieser HELLA-LWR-Nachrüstlösung auch eine Plug-& Play-Geschichte wird.

Grüße,

David



1. Chaabo
2. Gommer
3. Appie
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5. Willi Wacker
6. Fun 2007

Der-Vuchs 31.05.2009 09:45

Boun Giorno

also Etappenziel geschafft, ich melde mich mit weiteren Einzelheiten.

Aber da solltet ihr dann beitreten in:

KIRCHE DES XENON - WIR GEBEN ERLEUCHTUNG

roland_muc 31.05.2009 11:50

Zitat:

Zitat von drdisketti (Beitrag 169985)
- vielleicht als Anti-Nachrüst-Lösung das Panel mit dem LWR-Verstell-Rädchen im Armaturenbrett gegen die Version ohne dieses aus einem ENR-bestückten Modell umrüsten :802:: das macht die Täuschung perfekt.

Das mit der Eintragung ist halt so ne Sache. Ich bin früher auch mit einem "optimierten" Motorroller herumgefahren (Ich sag nur Malossi 172). Damals zählte ausschließlich die Frage, ob die Rennleitung den Umbau entdecken würde. Dieses Risiko hielt sich dann auch in Grenzen, solange man nicht gerade mit 130 geblitzt wurde...

Aber, wie dies eben so ist, stehen für mich als "inzwischen reifere Person" (und wahrscheinlich auch für die Leute, die hier auf Eintragungsfähigkeit pochen) eher Versicherungs- und Haftungsgründe im Vordergrund. Wenn´s mal übel kracht, schauen die gegnerischen Gutachter halt gern mal genau hin.

Meine Meinung ist daher, sich lieber einen Prüfer "zu suchen", der die Sache einträgt - ggf. auch ohne ANR und/oder SRA -, als nach dem Prinzip Hoffnung zu verfahren.

Bitte nicht sauer sein, dass ich als Nicht-Besteller hier meinen Senf dazugebe, aber ich denke, die Sache sollte ausgewogen betrachtet werden.

Gruß
Roland

drdisketti 31.05.2009 12:39

- soweit ein nachvollziehbarer Grund.

Aber die Verwendung von bauartgeprüften Teilen ist nicht eintragungspflichtig.

Du kannst ja auch Zusatzscheinwerfer montieren, ohne dann beim TÜV vorstellig werden zu müssen.

Also:

Scheinwerferreinigungsanlage - kein Problemfall
ALWR - hat ABE
SW - haben Prüfzeichen

Wozu dann das ganze eintragen ?

Das nicht zutreffende Prüfzeichen des modifizierten Scheinwerfers ist auch durch Eintragung nicht als Risikofaktor aus der Welt zu schaffen: auch damit wird es kein bauartgeprüftes legales für die Verwendung an Kfz zugelassenes Teil.

Durch die im Hella-Satz enthaltenen Motoren kann man bei Verwendung von Nachbau-Scheinwerfern (die übrigens eine andere Prüfnummern haben werden) einen komplett bestückten Original-Scheinwerfersatz in den Keller legen. Vielleicht gibt es die Hella-Nachrüstung auch ohne Motoren, das wäre dann ca. 120 EUR billiger.

Gruß Reinhard

gommer 31.05.2009 12:40

Zitat:

Zitat von Der-Vuchs (Beitrag 170018)
Boun Giorno

also Etappenziel geschafft, ich melde mich mit weiteren Einzelheiten.

Aber da solltet ihr dann beitreten in:

KIRCHE DES XENON - WIR GEBEN ERLEUCHTUNG

:juhuu:

Wie schnell wird das jetzt gehn? Ich versuche nur einzuschätzen wie bald ich ersatz Scheinwerfer kaufen und tauschen muss.

Danke im Voraus.
Marc

Chaabo 31.05.2009 17:32

Ich verstehe Rolands Einwände & Bedenken durchaus, sehe das aber auch eher, wie Reinhard - gelassen.

Klar kenne ich die guten Malossi Kubiksätze auch, hab schließlich jahrelang eine 50er Vespa gehabt. Die war im Serienzustand wirklich unfahrbar. ;)

Aber zunächst gehören wir mit unseren Vianos nicht zur klassischen Gruppe der Autofahrer, die sich bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle große Sorgen machen müsste. Da gibt es definitiv andere (wer öfter mal in ländlichen Gegenden unterwegs ist, weiß wovon ich spreche). Dann ist bei solch einer professionell gemachten Arbeit, wie den hier angebotenen Scheinwerfern die Gefahr, dass das irgendjemand spitz kriegt verschwindend gering. Wer kann von außen schon sehen, dass da was nicht original ist?
Dann wird aller Voraussicht nach der Viano ab nächster MOPF ohnehin mit Xenon ab Werk daherkommen. Spätestens dann sind wir nicht auffälliger als jeder standard Viano.
Und letztlich, was erwartet uns im Fall der Fälle?
Mängelkarte der Kontrolettis, verbunden mit einem kleinen Strafgeld und eine TÜV-Vorfahrt, bei der dann natürlich alles im Rahmen sein wird. :D

Grüße,

David

Willi Wacker 31.05.2009 20:08

Hallo Marc,

ja, es ist verbindlich.

Gruß Wolfgang

Der-Vuchs 01.06.2009 20:36

Boun giorno

so Freunde des Xenon hiermit wir es ernst.

Leider habe ich keine Lösung für Ersatzlampen erreichen können.

Jeder der jetzt 1000% mit macht, sendet an praesident@mercedes-v-club.de eine Mail mit:

1. Kompletter Anschrift mit Name, kein Nick
und
2. Fahrzeug, W638 oder W639

Erst wenn Eure Scheinwerfer bei mir eingetroffen sind und das Geld gut geschrieben ist, gehts los.

Adresse zur Scheinwerferzusendung sowie die Bankdaten entnehmt ihr hier:

http://www.mercedes-v-club.de/web/impressum.aspx



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