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Es sei denn man hat keine Wahl (Energie) Bei allen anderen Produkten, zählt die Zahlungsbereitschaft der Kunden. Was diese zu tragen bereit sind, bestimmt den Marktpreis. Wenn die Kunden am Ende Ihrer Zahlungsfähigkeit/Bereitschaft angelangt sind, wird der Preis sinken, oder das Produkt verschwinden. Das hat sich nie geändert. |
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das Parken in Ihren Tiefgaragen mit E. Autos untersagt. Wegen Brandgefahr. |
Der E-Smart meines werten Bruders steht ungenutzt seit etwa vier Monaten bei mir auf dem Hof.
Er hat keine Lust auf die Minderreichweiten und wartet sehnsüchtig auf das Leasingende im nächsten Herbst… -:) Gruss Nico + Crew |
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Verstehe ich nicht.. ;) ;)
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Tja, man lernt dazu…! -:) |
Hallo,
ZITAT: " Das wäre rechtswidrig, da E-Autos bauartzugelassen sind und in jede Tiefgarage fahren dürfen. Es sei denn die Tiefgarage erfüllt die gängigen Standards für Tiefgaragen nicht, was dann wohl eher dem Tiefgaragenbetreiber zu Lasten zu legen wäre. " Auch Gas betriebenen Fahrzeugen ist auch in viele Garagen die Einfahrt verboten. Wie schon geschrieben ist die Zulassung in dieser Frage irrelevant. Wenn es mir als Garagenvermieter, Betreiber usw. zu gefährlich erscheint, Gas oder Batteriebetriebene Fahrzeuge usw. in meiner Garage zu haben, dann ist das so und fertig. |
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