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kami 25.10.2014 19:15

Vor ca 15 Jahren ist mir das auch passiert. Der Versicherung und der Zulassungsstelle hatte ich Bescheid gegeben, da das Fahrzeug aber nicht auffindbar war konnte es auch nicht Stillgelegt werden. Es wurde zur Fahndung ausgeschrieben und als die Polizei es stoppen wollte kam es zum Unfall mit der Polizei. Meine Versicherung übernahm die Kosten :(.

drdisketti 25.10.2014 19:28

Kann ich bestätigen, ist in genau gleicher Abfolge einer Kollegin im August passiert - Totalschaden und wegen der beschädigten Technik auf der Mittelinsel ebenfalls Haftpflichtansprüche der Straßenverkehrsbehörde.

Soweit ich weiß, zahlt die zuletzt versichernde Gesellschaft selbst bei abgemeldetem Fahrzeug - zumindest Haftpflichtansprüche.

mbvk 25.10.2014 19:53

Das hatte mein bester Freund auch. Eine Angestelle seines Pflegedienstes parkte bei einem Patienten und hörte kurz darauf ein Krachen.

Ein 18jähriger war mit seinem Golf in den geparkten Twingo gekracht. Und wie oben, hatte er den gekauften Wagen auch nach zwei Wochen noch nicht auf sich umgemeldet. Die Versicherung des Vorbesitzers hatte die Zulassungsstelle schon informiert. Die Rennleitung war begeistert...

Eines noch: Die Kfz-Steuer eines Smart wird nicht so hoch sein. aber jeder Tag zählt auch hier. Für die Dauer der Nichtummeldung würde ich den Käufer über die Kosten für Versicherung und Kfz-Steuer per Anwaltsschreiben informieren.

VITO-Power 26.10.2014 07:41

So, ich habe noch mal eine vertrauenswürdigere Quelle als meine Worte herausgesucht.

http://www.adac.de/infotestrat/fahrz...f/default.aspx

Ich würde einen Brief als Einwurfeinschreiben verfassen.
Inhalt:

1. Strassenverkehrsamt und Versicherung haben Benachrichtigung bekommen und werden entsprechende Schritte einleiten.

2. Die Abmeldung war vertraglich vereinbart. Er verhält sich nicht vertragskonform und macht sich Schadenersatzpflichtig.

3. Falls du ein Fahrzeug hast, welches deutlich schlechter eingestuft ist, als die blockierten Prozente, würde ich ihm den Schadenersatz (Versicherung des Smart, sowie die prozentuale Differenz des derzeit schlechter eingestuften Fahrzeuges) tagesgenau ausrechnen, sowie einen Betrag von ca. 50 Euro für deine Auslagen ...

4. Fristsetzung (sehr kurz ... 1 Woche) zur Abmeldung.

5. "Bitte kommen Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen nach und vermeiden die erheblichen Unannehmlichkeiten,sowie die erheblichen Mehrkosten, da ich mich nach Ablauf dieser Frist gezwungen sehe, einen Anwalt mit der Durchsetzung meiner Interessen zu beauftragen."

Wirkt in vielen Fällen Wunder. Die Meisten wollen ja Kohle ziehen und nicht unkalkulierbare Kosten am Bein haben.
Mit dieser Sache kannst du auch sehr gut zum Anwalt, auch ohne Versicherung, da hier das Recht voll auf deiner Seite ist.
Mir macht so etwas Spass, besonders wenn so Idioten dann auf einmal Kosten von 1-2 tausend Euro am Bein haben, weil es sogar vor Gericht geht ...

Kurthi 26.10.2014 08:08

Übrigens, selbst als Händler hat man das Recht auf Irrtum.
Rechtlich ist es ja so dass man grundsätzlich nicht verkaufen muss, zum Beispiel wenn man mal einen falschen Preis im fenster hat. Es gibt da ja Hrinis die der Meinung sind dass sie dass so zu dem falsch ausgestellten Preis kaufen müssen und den Superschnapp machen.
Richtig ist es so dass man ein Kaufangebot eines Kaufintreessenten annehmen oder auch ablehnen kann. zum Beispiel weil man der Meinung ist dass der Artikel nicht zu dem Käufer passt oder so.
Natürlich hat man als privater Verkäufer noch viel mehr Rechte, so darf auch mal eine Artikelbeschreibung aus Versehen, das ist ja hier der Fall, abweichen. Da der Handel nicht über Fernabfrage geführt wurde, also vor Ort abgewickelt wurde und der Käufer sogar zu dir gekommen ist, den Artikel beäugt, befummelt und geprüft hat, dann sogar noch im Kaufvertrag steht gekauft wie gesehen hat er keinerlei Rechte. Wenn er auf den CD-Spieler wert legt kannste ihm ja nen ollen gebrauchten externen ins Handschuhfach legen oder zusenden, nirgendwo steht dass er innerhalb des Soundsystemes ist und dass er überhaupt funktioniert, oder?
Ansonsten wie oben beschrieben, Frist setzen usw. Da er das auch noch angekündigt hat befindet er sich im Bereich einer Straftat, das kann man zur Anzeige bringen.

Grüße Kurti

VITO-Power 26.10.2014 08:45

Es könnte ja auch sein, dass man über diesen Irrtum schon im Zuge der Verkaufsverhandlung gesprochen hat ... wie soll denn da bitte der Nachweis des Käufers aussehen?

princeton1 26.10.2014 09:33

Im Gegensatz zu mobile.de habe ich die inhaltlich exakt gleiche (Text + Bilder) Verkaufsofferte bei autoscout24.de noch nicht gelöscht!

:guckstdu:

http://ww3.autoscout24.de/classified...?asrc=st|sr,as

Beim 7. Bild sieht man eine schöne + deutliche Aufnahme von der CD-freien Beschallungsanlage...!

-:)

Der Typ hat angeblich morgen einen Termin bei einem "Sachverständigen"...!
(Den hätte er mal lieber zur Fahrzeugbesichtigung mitgebracht...!)

-:)

Gruss

Nico

mbvk 26.10.2014 09:49

Wenn der Sachverständige nicht gerade sein Zechkumpan ist, sollte der ihn über die rechtlichen Rahmenbedingungen aufklären können.

sh911 27.10.2014 06:17

Zitat:

Zitat von princeton1 (Beitrag 343897)
Der Typ hat angeblich morgen einen Termin bei einem "Sachverständigen"...!
(Den hätte er mal lieber zur Fahrzeugbesichtigung mitgebracht...!)

-:)

Gruss

Nico

Lehne Dich beruhgt zurück und mach Dir keine Gedanken. Das Recht ist grundsätzlich auf Deiner Seite, solange Du keine Stempel abkratzt oder Schilder mopst ( Aktionen, von denen ich Dir dringend abrate. Stell Dir mal vor, es kommt raus und plötzlich ist der Ar.... im Recht und kann dir schön eins vor den Bug hauen....., dass wollen wir dem doch nicht gönnen.... )

Mach das mit dem Einschreiben mit Fristsetzung, telefoniere nicht mehr mit ihm ( Ich würde jedes Gespräch mit dem ablehnen, der droht eh nur und will Dich verunsichern... ). Wenn die Fristsetzung abgelaufen ist, ab zum Anwalt und dem sagen.... "Feuer frei, aus allen Rohren" Das ist doch dann viel besser...... *zwinker*

Ich hoffe aber, dass Du in Kürze aber die Ummeldebestätigung in den Händen hast......

princeton1 27.10.2014 10:10

Diese Mail erreichte mich vor wenigen Minuten:

-:)



Guten Morgen Herr xxxxxxx,

ich hatte gerade den Termin bei einem Sachverständigen, das Ergebnis ist ok für mich.

Wenn Sie mir jetzt bitte 450 EUR (für das nicht vorhandene CD-Autoradio) auf mein Konto (IBAN DE98 xxxxxxxxxxxx BIC xxxxxxxxxx) Überweisen und eine Kopie der Rechnung für den erfolgten Umbau von orange auf schwarz, so wie einen Beleg oder die Rechnung der verbauten Eberspächer Standheizung zu mailen, kann ich den SMART bei der Zulassung ummelden.

Gruß

xxxxxxxx


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 13:35 Uhr.

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