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mbvk 01.07.2014 21:08

Für 399,- macht es optisch einen guten Eindruck. Das Zubehör ist auch nicht zu berachten. War der jetzt neu?

elTorito 01.07.2014 21:41

ja, ist neu, listenpreis sind 479,-- ohne Stützrad, ein kupplungsschloss gabs auch noch dazu, also bisher bin ich zufrieden, warte nun auf den ersten Einsatz

Andiklos 02.07.2014 20:07

Zitat:

Zitat von alexanderpeter (Beitrag 331723)
Guten Abend Andreas,

Danke Dir noch.

Also, so wie ich das verstehe und auch in meinem Gedächtnis habe ist der Unterschied beim ungebremsten Hänger so, dass das Zugfahrzeug dann ein Leergewicht von 2500 Kg haben muss. Sonst darf er keine 100km/h fahren.

Beim gebremsten Hänger muss das Zugfahrzeug doch kein Leergewicht von 2500 Kg haben? Oder taeusche ich mich?

Ja Peter, du täuschst Dich!:steichel:
Dazu ist der Faktor da. Beim gebremsten Anhänger kannst Du mit einem erheblich niedrigeren Leergeweicht einen Anhänger mit der Zulassung fahren. (Leergewicht Zugfahrzeug -das Eingetragene - mal Faktor 1,1)

Gruß
Andreas

alexanderpeter 02.07.2014 20:26

Zitat:

Zitat von Andiklos (Beitrag 331872)
Ja Peter, du täuschst Dich!:steichel:
Dazu ist der Faktor da. Beim gebremsten Anhänger kannst Du mit einem erheblich niedrigeren Leergeweicht einen Anhänger mit der Zulassung fahren. (Leergewicht Zugfahrzeug -das Eingetragene - mal Faktor 1,1)

Gruß
Andreas

Guten Abend Andreas,

jetzt bin ich neben der Spur.
Sage es mal so: Darf ich ein Hänger mit meinem V fahren, Leergewicht ca. 2000 Kg, 100 Km/h fahren, wenn der Hänger die 100 er Zulassung hat?
Oder nicht?

elTorito 02.07.2014 20:29

Wenn der Anhänger eine Auflaufbremse hat dann ja.

a-fahrer5 02.07.2014 20:35

Zitat:

Zitat von alexanderpeter (Beitrag 331875)
Guten Abend Andreas,

jetzt bin ich neben der Spur.
Sage es mal so: Darf ich ein Hänger mit meinem V fahren, Leergewicht ca. 2000 Kg, 100 Km/h fahren, wenn der Hänger die 100 er Zulassung hat?
Oder nicht?

Was ist das für ein Anhänger mit 2000kg LEERgewicht ??? a:)a:)a:)

elTorito 02.07.2014 21:34

er meint sicher das Leergewicht vom vau ��

alexanderpeter 02.07.2014 22:13

Zitat:

Zitat von elTorito (Beitrag 331882)
er meint sicher das Leergewicht vom vau ��


Genau,

Danke Dir Peter.

alexanderpeter 02.07.2014 22:15

Zitat:

Zitat von a-fahrer5 (Beitrag 331877)
Was ist das für ein Anhänger mit 2000kg LEERgewicht ??? a:)a:)a:)




Guten Abend,

ha, man müste lesen können.

Andiklos 02.07.2014 22:59

Olé,
jetzt machst Du ein Fass auf, Peter:warning:

Klar, Du darfst einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (es heißt ja jetzt im neuen EU-Amtsdeutsch so, nicht mehr "Gesamtgewicht") von 2,2 Tonnen (2000kg x Faktor 1,1) die 100 er Regelung nutzen; auf Autobahnen und Bundesfernstraßen (die mit dem Schild Nr.331 gekennzeichnet sind .bla.)
Es gelten die zulässigen Werte, nicht die tatsächlichen Werte.
Eventuell hast Du allerdings nur eine Anhängelast von 2000 kg, das schränkt natürlich etwas ein, da geht es zudem ja auch um die tatsächliche Masse hinter dem Zugfahrzeug...........also auch wieder ne andere Baustelle.schiri.

Auch hier wieder der Hinweis, dass ich nur die Regelung für normale Anhänger anwende, nicht für Wohnwagen! Die Nutzer kennen bestimmt ihre Besonderheiten selber.

Gute Nacht
Andreas


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