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Für 399,- macht es optisch einen guten Eindruck. Das Zubehör ist auch nicht zu berachten. War der jetzt neu?
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ja, ist neu, listenpreis sind 479,-- ohne Stützrad, ein kupplungsschloss gabs auch noch dazu, also bisher bin ich zufrieden, warte nun auf den ersten Einsatz
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Dazu ist der Faktor da. Beim gebremsten Anhänger kannst Du mit einem erheblich niedrigeren Leergeweicht einen Anhänger mit der Zulassung fahren. (Leergewicht Zugfahrzeug -das Eingetragene - mal Faktor 1,1) Gruß Andreas |
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jetzt bin ich neben der Spur. Sage es mal so: Darf ich ein Hänger mit meinem V fahren, Leergewicht ca. 2000 Kg, 100 Km/h fahren, wenn der Hänger die 100 er Zulassung hat? Oder nicht? |
Wenn der Anhänger eine Auflaufbremse hat dann ja.
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er meint sicher das Leergewicht vom vau
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Genau, Danke Dir Peter. |
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Guten Abend, ha, man müste lesen können. |
Olé,
jetzt machst Du ein Fass auf, Peter:warning: Klar, Du darfst einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (es heißt ja jetzt im neuen EU-Amtsdeutsch so, nicht mehr "Gesamtgewicht") von 2,2 Tonnen (2000kg x Faktor 1,1) die 100 er Regelung nutzen; auf Autobahnen und Bundesfernstraßen (die mit dem Schild Nr.331 gekennzeichnet sind .bla.) Es gelten die zulässigen Werte, nicht die tatsächlichen Werte. Eventuell hast Du allerdings nur eine Anhängelast von 2000 kg, das schränkt natürlich etwas ein, da geht es zudem ja auch um die tatsächliche Masse hinter dem Zugfahrzeug...........also auch wieder ne andere Baustelle.schiri. Auch hier wieder der Hinweis, dass ich nur die Regelung für normale Anhänger anwende, nicht für Wohnwagen! Die Nutzer kennen bestimmt ihre Besonderheiten selber. Gute Nacht Andreas |
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