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demokrit 10.11.2015 08:38

Zitat:

Zitat von HHH1961 (Beitrag 384183)
Genau! Damals konnte man noch mächtige Stoßstangen verbauen, damit konnte man noch richtig stoßen, beispielsweise Fußgänger, spielende Kinder und so, die waren seinerzeit noch stabiler und konnten noch was wegstecken. Heute sind diese Verkehrsteilnehmer halt alles Weicheier, da braucht es eben keine Stoßstangen sondern Stoßfänger, die den Anstoß abfangen und im Zweifelsfall auch nachgeben. Ich denke, dass das die Entwicklung von der Stoßstange zum Stoßfänger erklärt. Vielleicht hat man heute aber auch einfach ein anderes Bewusstsein gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern.

Das wird aber auch gerne einfach nur vorgeschoben und ist ein schwaches Argument. Der Lack auf heutigen Stoßstangen schützt niemanden und es wäre ein Klacks auch entsprechende Gummileisten oder andere kratzfeste Materialen zu verbauen. Von vielen tollen, neuen und flexiblen Kunststoffen mal abgesehen.
Und splitternde Kunststoffstoßstangen (wie z.B. bei meinem Mondeo) sind bestimmt total super für schwächere Verkehrsteilnehmer.

Tatsächlich verdienen Werkstätten und Versicherungen vermutlich recht gut an diesen "Bagatellschäden", so dass hier überhaupt kein Interesse an Änderungen besteht...

Alfista 11.11.2015 08:49

Zitat:

Zitat von demokrit (Beitrag 384251)
Der Lack auf heutigen Stoßstangen schützt niemanden und es wäre ein Klacks auch entsprechende Gummileisten oder andere kratzfeste Materialen zu verbauen.

Lässt sich ja selbst nachrüsten. Ist vielleicht nicht so schick a:), erfüllt dann aber seinen Zweck bei Parkremplern

demokrit 11.11.2015 09:03

Zitat:

Zitat von Alfista (Beitrag 384329)
Lässt sich ja selbst nachrüsten. Ist vielleicht nicht so schick a:), erfüllt dann aber seinen Zweck bei Parkremplern

Wenn Du was brauchbares hast, lass es mich wissen ;) Meine Erfahrungen mit solchen Dingern sind eher, dass sie nach dreimal Waschen wieder abfallen... Ich hätte ja auch gerne die unlackierte Stoßstange vom Vito genommen, die es beim Viano aber nicht gab^^

Alfista 14.11.2015 13:10

Zitat:

Zitat von Alfista (Beitrag 383714)
Mein Versicherungsmensch will das als privathadtpflichtschaden aufnehmen und bearbeiten. Freue mich über die gute Betreuung des Agenturleiters!


Mist, Versicherungsmann hatte meine Mail falsch gelesen.

Benzin-Klausel. Bedeutet, aussteigen gehört zum Betrieb des Autos, dann Kfz-Haftpflicht.

Wie gut dass ich rabattschutz habe. 3 Regulierungen / Auto ohne Höherstufung. Ist in 5 Jahren der 2. Fall, an Ostern wird das Auto gewechselt, dann habe ich wieder 3 Regulierungen frei...

blondie 15.11.2015 10:33

Zitat:

Zitat von Alfista (Beitrag 384600)

Benzin-Klausel. Bedeutet, aussteigen gehört zum Betrieb des Autos, dann Kfz-Haftpflicht.

.

was es nicht alle gibt...habe gerade mal gegoogelt. Die ham doch ne Macke... :760::760:

Alfista 15.11.2015 21:22

Hallo Blondie,











naja, irgendwie müssen die Versicherungen ja gegeneinander abgegrenzt werden. Ich kann das ja sogar nachvollziehen, vielleicht aber auch berufsbedingt...











Wie gut, dass wir alle unseren Versicherungen bei einer Versicherung haben, da kann es uns egal sein, aus welchem Topf der Schaden reguliert wird. Wenn er reguliert wird, die kleine ist ja erst 6 Jahre alt. Warten wir es mal ab.



Wenn wir aber die Versicherungen bei unterschiedlichen Konzernen hätten, würden wir dann evtl. im Konfliktbereich der Versicherungen stehen, die beide die Regulierung ablehnen, weil ja die andere zuständig sei....

V6 Mixto Lang 10.12.2015 12:16

Abschließend: so isses ausgegangen.......
 
Werte V-Gemeinde,

heute schrieb mir der Staatsanwalt, dass das Ermittlungsverfahren wegen fehlenden öffentlichen Interesses und "geringer Schuld" eingestellt wird und als Ordnungswidrigkeit an die Verwaltungsbehörde abgegeben wird.

Zur Erinnerung: mein Schaden hätte insgesamt rund € 1500 betragen, wenn ich den Schädiger nicht selbst gestellt hätte!

Bemerkenswert im negativen Sinn empfand ich den Satz, das angesichts "des hohen Lebensalters und des straflosen Vorlebens davon auszugehen ist, dass bereits allein die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens den Beschuldigten von der Begehung weiterer Straftaten abhalten wird."

Im Klartext: wenn jemand alt ist, darf er (weitgehend) folgenlos geparkte Autos anfahren und sich einfach aus dem Staub machen!

Ehrlich gesagt: mein Vertrauen in die Justiz ist etwas erschüttert.....:kotz:Nochmals werde ich diesen Aufwand mit der Erstattung einer Anzeige jedenfalls nicht mehr betreiben........... .

blondie 10.12.2015 12:20

Naja. Da wird wohl wieder jemand jemanden kennen...

HHH1961 10.12.2015 19:31

Zitat:

Zitat von V6 Mixto Lang (Beitrag 386441)
... im Klartext: wenn jemand alt ist, darf er (weitgehend) folgenlos geparkte Autos anfahren und sich einfach aus dem Staub machen!

Ehrlich gesagt: mein Vertrauen in die Justiz ist etwas erschüttert.....:kotz:Nochmals werde ich diesen Aufwand mit der Erstattung einer Anzeige jedenfalls nicht mehr betreiben........... .

Na, das ist doch 'ne Perspektive. Such' Dir die Adresse von dem Staatsanwalt raus, warte bis Du alt geworden bist, fahre dem Staatsanwalt in seine Kiste und mach' Dich aus dem Staub.

Spaß beiseite: Ich habe Zweifel, ob das in-Zukunft-nicht-zur-Anzeige-bringen die richtige Lehre aus dieser Erfahrung ist.

alexanderpeter 10.12.2015 22:05

Zitat:

Zitat von V6 Mixto Lang (Beitrag 386441)
Werte V-Gemeinde,

heute schrieb mir der Staatsanwalt, dass das Ermittlungsverfahren wegen fehlenden öffentlichen Interesses und "geringer Schuld" eingestellt wird und als Ordnungswidrigkeit an die Verwaltungsbehörde abgegeben wird.

Zur Erinnerung: mein Schaden hätte insgesamt rund € 1500 betragen, wenn ich den Schädiger nicht selbst gestellt hätte!

Bemerkenswert im negativen Sinn empfand ich den Satz, das angesichts "des hohen Lebensalters und des straflosen Vorlebens davon auszugehen ist, dass bereits allein die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens den Beschuldigten von der Begehung weiterer Straftaten abhalten wird."

Im Klartext: wenn jemand alt ist, darf er (weitgehend) folgenlos geparkte Autos anfahren und sich einfach aus dem Staub machen!

Ehrlich gesagt: mein Vertrauen in die Justiz ist etwas erschüttert.....:kotz:Nochmals werde ich diesen Aufwand mit der Erstattung einer Anzeige jedenfalls nicht mehr betreiben........... .




Guten Abend Horst,
hab das mal etwas verfolgt. Ganz so klar ist mir das noch nicht. Verstehe ich das richtig, die Versicherung des Unfallverursacheres hat den Schaden beglichen? Oder nicht?


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