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Viano Driver 24.10.2014 22:04

Na hoffentlich liest der Frankfurter hier nicht mit!:41:

VITO-Power 24.10.2014 22:37

Naja ... schlimmstenfalls wird es noch mal Streit um eine evtl. fällige Versicherungsprämie geben, da hier Käufer und Verkäufer gesamtschuldnerisch haften. Ansonsten ist alles halb so schlimm ... die Versicherungsprämie könnte man sich auch noch als Schadenersatz zurückholen.

WICHTIG!

Sowohl beim Strassenverkehrsamt, als auch bei der Versicherung muss eine Veräusserungsanzeige eingereicht werden. Formulare dazu kann man sich googeln.

Durch die Veräusserungsanzeige beim Strassenverkehrsamt endet die Steuerpflicht des Verkäufers.
Durch die Veräusserungsanzeige bei der Versicherung geht die Versicherung auf den Käufer über (wird Vertragspartner), der Schadensfreiheitrabatt verbleibt beim Verkäufer.

Das Risiko ist also überschaubar.

Ich würde daher erst einmal tief durchatmen und abwarten.

princeton1 24.10.2014 23:09

Zitat:

Zitat von VITO-Power (Beitrag 343778)
...Durch die Veräusserungsanzeige bei der Versicherung geht die Versicherung auf den Käufer über (wird Vertragspartner), der Schadensfreiheitrabatt verbleibt beim Verkäufer...

-:)

Die freundliche Dame meiner Versicherungs-Hotline vertrat die feste Ansicht, dass ich bis zur Abmeldung des SMARTs alleine + vollumfänglich für die Versicherung einstehen muss!?!

Gruss

Nico

v-dulli 24.10.2014 23:26

Zitat:

Zitat von princeton1 (Beitrag 343781)
-:)

Die freundliche Dame meiner Versicherungs-Hotline vertrat die feste Ansicht, dass ich bis zur Abmeldung des SMARTs alleine + vollumfänglich für die Versicherung einstehen muss!?!

Gruss

Nico

Auch mir ist die Darstellung von VITO-Power bekannt und bei den Fahrzeugen die ich privat verkauft habe, habe ich es genau so gemacht nur mit dem Unterschied dass die entsprechenden Schreiben zum Kaufvertrag gehört haben und sie vom Käufer jeweils unterschieben wurden.
Wichtig ist dabei das Übergabedatum des Fahrzeuges an den Käufer.

ANGRO 24.10.2014 23:40

Hallo Nico,

Hast du eine ADAC Plus Mitgliedschaft oder einen anderen Verkehrsrechtsschutz? Wenn ja bist du gut raus, übergebe den Sachverhalt der Rechtsabteilung und die Sache sollte gut sein. Habe mit denen nur gute Erfahrungen gemacht, bis sie mich wegen Schadenhäufigkeit rausgeschmissen haben.

Auch sollte man bedenken, dass dies ein öffentliches Forum ist und jeder mitlesen darf/kann. Was hierzu hier so geschrieben wird ist m.A. manchmal grenzwertig. Wenn irgend eine Sache davon eintritt kann das auf dich zurückfallen. Wäre schade.

Stand bei deinem Inserat vielleicht noch der Zusatz "Irrtum vorbehaltlich" so hast du auch kein Prob werden dem CD-Player. Wieso will der denn ein original haben, das kann auch Billiggerät sein und kostet keine € 700,-

Dein Geld hast du bekommen, um den Rest sollte sich dein Rechtsschutz kümmern. Sollte ein Schaden eintreten, muss der Käufer dafür aufkommen.

Mach dich nicht verrückt, es lohnt sich nicht. Und ich rate dir davon ab, irgendwelche Aktionen zu starten, die du eventuell nicht mehr kontrollieren kannst.

Denke in einer Woche ist der Spuk erledigt. Du hast alles getan um nicht in Regress genommen zu werden.

Beste Grüsse

Andreas (ANGRO)

Cooper40 24.10.2014 23:49

Zitat:

Zitat von princeton1 (Beitrag 343781)
-:)

Die freundliche Dame meiner Versicherungs-Hotline vertrat die feste Ansicht, dass ich bis zur Abmeldung des SMARTs alleine + vollumfänglich für die Versicherung einstehen muss!?!

Gruss

Nico

.....soweit würde ich das auch meinen da du ja der Vertragspartner in erster Linie bist, aber ich würde auch meinen das du dein „Abgetretenes“ einklagen kannst. Und mit Klagen ist das dann immer so eine Sache! (Da seltenst einer zu 100 % Recht bekommt, wie auch der andere seltenst zu 100 % Schuld bekommt. (Egal wie Glaskar etwas erscheint!)

Ich kann da soweit nur für mich sprechen: Ich hatte mal eine Nummer am Start wo mir mein „Gegner“ nach abgesprochenem, im Nachhinein geändertem, richtig einen einschütten wollte.
Eine Zeugin verstarb in der Zeit und es sah so nicht gut für mich aus. Da meine Geschichte aber lückenlos Glaubhaft erschien, (nach normalem Denkmustern) aber bei der Gegenseite vieles Klemmte, hat der Richter in meine Richtung gehandelt so gut das mit Frau Justitia vereinbar war. Auch hat er die gegnerische Seite klargemacht das ihre Forderungen gegen alles ginge was mit „vernünftig“ zu tun hätte.

Was ich für meine Person sagen möchte, das ich gern die Kirche im Dorf lasse, (auch des Friedens wegen Zugeständnisse mache wenn ich es bis dahin nicht bräuchte) aber wenn einer meint er könne sich an mich bereichern, gehe ich die Wege bis zum Schluss, wo ich auch keine Gefangenen mache. Da werde ich aber gern unterschätz, was nicht mein Problem ist.

Beispiel mit der Klima: Ich wäre mit einem Scheck von 500 € zufrieden gewesen (zu dem Zeitpunkt wäre ein V mit Klima 800 bis 1000 € mehr Wert gewesen) wo das Autohaus meinte nein, gar nichts. Dann den Rechtsweg und die Nummer hat jene dann um die 3K gekostet. Wovon ich dann um die 1300 € bekommen habe.

Bei deiner Nummer würde ich fragen ob er für die andere Farbe überhaupt gekommen wäre! (Gerade beim Smart ist vieles „erlaubt“, was bei anderen Fahrzeugen unmöglich wäre.) Fürs CD einen Hunderter als letzte gütige Möglichkeit. Oder abholen wie zuvor schon genannt.

MfG Klaus

Nachtrag: Für geleistete Arbeit wo man keinen Murks erkennen kann, ist meines Erachtens völliger Unsinn eine Rechnung haben wollen zu müssen/dürfen! (Also ein „Leihe“ darf vieles, so lange es Fachlich in Ordnung ist.)
Dieses Recht haben meines Wissens nur Versicherungen wenn die volle Summe für eine Reparatur, also inklu MwSt zahlen soll. Da der „Kunde“ immer verpflichtet ist es „Kostengünstig“ zu verrichten, verrichten zu lassen. (Keine Rechnung: Keine MwSt und Ausfallzeit.)

VITO-Power 25.10.2014 07:12

Die in vielen Sachen bestimmt besser als in Versicherungsrecht gebildete Hotlinedame hat dir eine Falschauskunft gegeben, auch wenn die Versicherung ihre Ansprüche natürlich faktisch erst einmal bei dir einfordern wird.

princeton1 25.10.2014 10:00

Auf Basis des Qualitätsbeitrags vom geschätzten Kollegen Vito-Power, habe ich soeben eine offizielle Veräußerungsanzeige mit allen relevanten Daten an meine partiell ahnungslose Versicherungsgesellschaft übermittelt!

Bei meiner Zulassungsstelle hatte ich es bereits mit Abgabe einer Kopie des Kaufvertrages am vergangenen Donnerstag gemacht.

Ich werde weiter berichten!

Danke für alle (auch die sublegalen!) Hilfestellungen!

-:)

Gruss

Nico

kaltec67 25.10.2014 17:16

Zitat:

Zitat von princeton1 (Beitrag 343725)
Theorie und Praxis...!

Bevor der Komiker nun meinen sollte, dass er tage- oder wochenlang mit meinen Kennzeichen durch die Gegend fahren kann, sind die Schilder wech...!!!

Ich ziehe folgendes Fazit:

Abkratzen alleine bringt gar nix!

Abhandenkommen der Kennzeichen führt nicht automatisch zu unmittelbaren Abmeldung, sorgt aber für spontane Nichtnutzung und ein erhöhtes Stresspotential beim ignoranten Käufer!

-:)

Gruss

Nico

Das Fahrzeug wird von der Zulassungsstelle stillgelegt, sobald kein Versicherungsschutz besteht. Also sofort mit dem Kaufvertrag versuchen, aus der Versicherung rauszukommen.....

princeton1 25.10.2014 18:52

Habe ich ja schon versucht...!
Ist halt ein Teufelskreis, meine Assekuranz meint, dass ich solange der Versicherungsnehmer bleibe, solange das Fahrzeug auf meinen Namen noch angemeldet ist...!
Ich habe dort inzwischen auch schon meinen neuen SMART (in orange) angemeldet, und darf jetzt für max. 4 Wochen parallel meine bisherige Schadensfreiheitsklasse nutzen...!
Wenn sich das Problem nicht in einem Monat klären sollte, werde ich mit meinem neuen SMART CDI übelst hochgestuft...!

(Spätestens dann wird es in Frankfurt eine unerklärliche Kennzeichenverlustmeldung geben...!)

-:)

tschüss dann

Nico


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