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VITO-Power 10.10.2014 00:04

Wer sich etwas mit dem Begriff Werkvertrag beschäftigt (den Werkvertrag gibt es so ähnlich schon seit wir unsere Jahundertzählung begonnen haben) wird evtl. erkennen, dass der Werkvertrag keine Erfindung der Regierung ist, sondern eine existenzielle Grundlage von unternehmerischen Rechtsgeschäften darstellt. Daher hat der Werkvertrag auch einen entsprechenden Stellenwert im BGB und in erster Linie gar nichts mit der unerwünschten Umgehung der Zeitarbeitsregelung zu tun. Der Werkvertrag ist als rechtliche Regelung zwischen Unternehmen auch unabdingbar und kann gar nicht derart beschränkt werden, um derartigen Missbrauch zu verhindern, da dann viele andere wirtschaftliche Aufträge nicht mehr vergeben werden könnten.
Der Werkvertrag wird von den Konzernen missbraucht (ähnlich wie einige gerne ihre Fahrzeuge wie SUV oder Transporter als LKW besteuern lassen, oder sich den Wohnmobilstatus "erschleichen")
Wie sich ein Forenmitschreiber erinnerte, hatte ich vor einiger Zeit geschrieben, dass genau diese Werkverträge die schärfste Waffe der Konzerne sind, um sich gegen die Gewerkschaften zu wehren und sicherlich ist es so, dass dies auch rechtskonform ist. Es kann ja schliesslich auch nicht sein, dass die Gewerkschaften durch ihr Machtmittel Streik die alleinige Tarifhoheit haben. Natürlich sind diese Werkverträge die logische Konsequenz der unbedachten Gewerkschaftsarbeit, deren Mitglieder ja auch nicht schwer aufzuhetzen sind, da der Arbeitnehmer sich in Deutschland grundsätzlich ungerecht behandelt fühlt.

Zudem sollte man mal bedenken, dass ein Werkvertrag (im Gegensatz zur Zeitarbeit) kein Arbeitsvertrag ist, in den man von Arge oder Arbeitsamt hineingezwungen werden kann.
Der Vertrag wird freiwillig zwischen den Parteien geschlossen und ich halte nicht zwingend den Konzern für schuldig, sondern eher den, der durch diese Vertragsakzeptanz (obwohl er ja eh noch aufstocken muss) dieser Art von Lohndumping Tür und Tor öffnet. Warum also geht jemand diese Verträge ein?

sixt 10.10.2014 01:15

Zitat:

Der Vertrag wird freiwillig zwischen den Parteien geschlossen und ich halte nicht zwingend den Konzern für schuldig, sondern eher den, der durch diese Vertragsakzeptanz (obwohl er ja eh noch aufstocken muss) dieser Art von Lohndumping Tür und Tor öffnet. Warum also geht jemand diese Verträge ein?
Fazit: Indirekte Erpressung.

Unser Rentner vom "lupenreinen Freund", sein damaliger Superminister
und der VW-Spezi haben sich damals die Sache ausgedacht. Das waren die Tür und Toröffner und die
Ersten, die sich die Taschen voll gemacht haben.....und weiterhin voll machen !!
Die Agenda 2010 wird spätestens bis 2025 eine gesalzene Watschen
bekommen. Hoffentlich bleibt es ruhig.

Walter

VITO-Power 10.10.2014 06:39

Ja, da haben die Arbeitervertreter und Turnschuhträger die Ausbeutungsüberlassung salonreif gemacht und wurden sogar wiedergewählt, von den Verkauften ... so als wenn die Kuh selbst zum Schlachter geht. Die Herren Gewerkschafter und Betriebsräte standen daneben und haben Beifall geklatscht, bei dem Verrat aus den eigenen Reihen ...
Auch stehen genau diese Gewerkschaften und Betriebsräte daneben, wenn diese illegalen Werkverträge rechtswidrig vor ihren Augen durchgeführt werden.
Interessanterweise haben wohl einzelne Klagende nicht ganz erfolglos für ihr Recht gekämpft. "Die Regierung" scheint also schon einen gewissen anderen rechtlichen Rahmen vorzugeben.

ankman 10.10.2014 07:56

Zitat:

Zitat von v-dulli (Beitrag 341968)
Und um Amazon mache ich auch einen Bogen.

...sorry, aber die Mitarbeiter von amazon sind halt "nur" Lagerarbeiter. Da die Leutchen dort keinerlei Kundenkontakt haben, sich inhaltlich nicht mit den Produkten auskennen und auch sonst ihr eigenes Ding machen (Kleiderordnung, Auftreten etc. spielt ja keinerlei Rolle), steht ihnen m.E. kein Einzelhandelsvertrag zu. Die Profilierungssucht der Gewerkschaften ist zumindest im Fall amazon völlig fehl am Platze.
Und jeder, der seine Einkäufe auch nur im geringsten vom Preis abhängig macht, trägt eine Mitschuld an der Gesamtsituation.

DMA 10.10.2014 08:21

Viel Unwissen, das hier propagiert wird. Ich habe jeden Tag damit zu tun, allerdings in der IT und nicht in der Produktion, macht aber keinen Unterschied. Und wer mal eine Servicebeschreibung für einen Werkvertrag gemacht hat, weiß wovon ich rede.

Werkvertrag: Ist ein Vertrag zwischen (AN) Auftragnehmer und (AG) Auftraggeber, bei dem ein "Gewerk" beauftragt wird. Nicht mehr und nicht weniger. Für das Gewerk bekommt der AN eine verhandelte Summe. Die ist Fest und hinterher nicht mehr verhandelbar!

Zu Deutsch: Ich will ein Haus haben. Dann beauftrage ich eine Firma das Haus zu bauen, Schlüsselfertig! Ich bestimmte lediglich die Größe des Hauses, die Farbe, die Form usw, eben alles was mit dem "Gewerk" zusammen hängt. Darüber einigt man sich "vorher" in einem Vertrag. Nachverhandlungen sind möglich, aber sehr sehr schwer und aufwendig und unter umständen auch teuer.

Ich bekomme am Ende des Gewerkes den Schlüssel des Hauses und ziehe ein. Fertig. Der AG bekommt seine Geld.

Was in der Zwischenzeit passiert ist, geht mich nichts an. Darf es auch nicht, weil ich einen Vertrag mit dem Unternehmer habe. Er ist für ALLES was in der Zeit bis zum Einzug passiert, verantwortlich. Auch für das Personal. Und auch für seine Bezahlung. Ich kann und darf mich in seine Belange nicht einmischen, das ist gesetzlich geregelt. Ich darf "Hinweise" geben. Ich darf auch Verfehlungen anmahnen. Es werden in solchen Verträgen auch Pönale gesetzt. Die können auch gezogen werden. Aber im Großen und Ganzen habe ich kaum eine Handhabe.


UND HIER KOMMT DAS PROBLEM: Als AN habe ich keinen Einfluss darauf welche Personen das Gewerk verrichten werden. Wenn der AN einen Subunternehmer beauftragt, dann kann ich das nicht verhindern. Es ist sein Recht. Das Recht bekommt er vom Gesetzgeber. Wenn dieser Sub noch einen Sub einstellt, dann ist das wiederum das Problem des AN, nicht meines. Es ist mir vom Gesetz verboten mich dort einzumischen. Ich habe KEINERLEI Handhabe. Ich kann leider nichts dafür, das sich jeder Sub die Taschen vollstopft und am Ende dem Arbeiter nichts oder kaum etwas übrig bleibt.

Wenn ihr hier also wollt, das sich daran etwas ändert, dann müsst ihr euch an eure Politiker wenden, die dann die nötige Änderungen im Gesetz einleiten können.


Der Beitrag vom SWR ist leider völlig falsch und dumm. Schlecht recherchiert und auch unsachgemäß wiedergegeben. Sensationsjournalismus, nennt sich das. Wenn der Reporter sich wirklich ernsthaft mit dem Thema auseinander gesetzt hätte, wäre der Beitrag langweilig und vor allem trocken geworden. Denn man muss erst einmal wissen was ein Werkvertrag ist und auch die gesetzlichen Hintergründe kennen.

Ich kann euch aber eines versichern: Die monetären Höhen bei der Beauftragung des Gewerkes reichen IMMER aus um den Arbeitern das selbe Geld oder wenigstens annähernd das selbe Geld zu geben, wie den eigenen Mitarbeitern. Wer was anderes behauptet hat einfach keine Ahnung. Ich beziehe mich bei dieser Aussage auf den Fernsehbeitrag.

VITO-Power 10.10.2014 08:34

Naja ... wie ich ja schon schrieb ... zum Werkvertrag gehören zwei Parteien ...

Wenn sich beide Parteien nahestehen und sich über die Ziele des Vertrages einig sind (Senkung der Personalkosten) so fällt es leicht unlautere Verträge zu schliessen, die zwar theoretisch rechtlich einwandfrei sind, aber in der Praxis kaum rechtsgültig umgesetzt werden können. Insbesondere wenn die Arbeitsleistung im Werk des Auftraggebers, mit den Maschinen des Auftraggebers und parallel zu den Mitarbeitern des Auftraggebers durchgeführt werden sollen, bekommt der Werkvertrag ein Geschmäckle.

DMA 10.10.2014 08:57

Zitat:

Zitat von VITO-Power (Beitrag 342060)
Naja ... wie ich ja schon schrieb ... zum Werkvertrag gehören zwei Parteien ...

Wenn sich beide Parteien nahestehen und sich über die Ziele des Vertrages einig sind (Senkung der Personalkosten) so fällt es leicht unlautere Verträge zu schliessen, die zwar theoretisch rechtlich einwandfrei sind, aber in der Praxis kaum rechtsgültig umgesetzt werden können. Insbesondere wenn die Arbeitsleistung im Werk des Auftraggebers, mit den Maschinen des Auftraggebers und parallel zu den Mitarbeitern des Auftraggebers durchgeführt werden sollen, bekommt der Werkvertrag ein Geschmäckle.

Man merkt an deinen Aussagen, das du noch nie einen Werkvertrag gemacht hast und auch noch nie bei Verhandlungen dabei warst. Denn dann wäre dein Verständnis ein anderes.

Mag sein, das es Firmen gibt die sich "nahe stehen". In großen Konzernen gibts das allerdings nicht. Zieles eines Werkvertrages haben mit Gehältern nichts zu tun. Das musst du verstehen. Lies dir den Beitrag von mir oben noch mal genau durch.

Und das Geschmäckle von dem du sprichst, kreidest du bitte dann dem Gesetzgeber an. Er macht die Vorgaben und Rahmenbedingungen. Ob SPD oder CDU ist mir völlig wurscht. Aber sicher nicht Daimler oder BMW, die sind nicht für Gesetze zuständig.

VITO-Power 10.10.2014 09:23

Nö, ich habe mit Werkverträgen natürlich nichts zu tun ... *rofl*

drdisketti 10.10.2014 12:44

Zitat:

Zitat von VITO-Power (Beitrag 342060)
...
Insbesondere wenn die Arbeitsleistung im Werk des Auftraggebers, mit den Maschinen des Auftraggebers und parallel zu den Mitarbeitern des Auftraggebers durchgeführt werden sollen, bekommt der Werkvertrag ein Geschmäckle.

Genau dies war der Anlaß für mein Eröffnungsposting und das ist es auch, was die Reportage rechtfertigt in meinen Augen.

DMA 10.10.2014 12:46

Zitat:

Zitat von drdisketti (Beitrag 342078)
Genau dies war der Anlaß für mein Eröffnungsposting und das ist es auch, was die Reportage rechtfertigt in meinen Augen.

Und das Geschmäckle von dem du sprichst, kreidest du bitte dann dem Gesetzgeber an. Er macht die Vorgaben und Rahmenbedingungen. Ob SPD oder CDU ist mir völlig wurscht. Aber sicher nicht Daimler oder BMW, die sind nicht für Gesetze zuständig.


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