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Ich vertrete ja immer noch die feste Überzeugung, dass für eine reguläre, bzw. regelkonforme Anhängerbestückung das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers entscheident ist...!?!
Also, dass ich an einem Viano mit 2,5t Anhängerlast keinen Anhänger ziehen darf, der theoretisch bei max. Auslastung 2,8t auf die Waage bringt...!?! -:) Gruss Nico |
Stimmt nicht. Das reale Gewicht zählt.
Nur wenn Du keinen BE Führerschein hast, sondern nur B oder B96, dort geht es wieder um das zulässige Gesamtgewicht. Das ist dann aber eine Führerscheinfrage, keine Frage, was der Viano ziehen darf. |
Sicher...?!?
Bei einer Kontrolle geht die Polizei doch immer vom Schlimmsten aus...!?! Was ich sogar verstehen würde! Sonst würde ja jeder der kontrolliert wird, einfach behaupten, dass z.B der Wohnanhänger "auf keinen Fall" das zulässige Gesamtgewicht erreicht...! Mein Bruder, der beruflich damit zu tun hat, ist auch meiner Meinung! -:) |
Hallo,
aber Achtung das mit dem tatsächlichen Gewicht und dem zGG ist genau anders herum bei der Zulässigkeit der 100 km/h Zulassung. Dort muss man ggf. den Hänger ablasten lassen. Zurück zu dem Airstream. Wie funktioniert das mit der Stützlast 90 - 150 kg denn unser Vau haben, wenn ich mich recht entsinne nur 75 kg oder? |
Zitat:
Und wenn der Anhänger 2.5t zGG hat, wer sagt, daß dann nicht 3t drauf sind? Die Polizei braucht doch in jedem Fall eine Waage. |
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Ich hab 100 kg Stützlast. Hängt von der verbauten AHZV ab.
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Ziehen darf ich nur 2500 kg mit dem Vito. Hab auch öfters Anhänger mit 3 t und größer dran hängen und wenn die Polizei der Meinung ist "ist überladen" gehts ab auf die Waage. Bisher lag ich aber immer richtig mit meinen Beladungen ! Ich muss aber im Jahr ca 5-8 x auf die Waage ist immer recht lustig :-) |
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Zitat:
Was ist eigentlich ein KlauFix Anhänger......... |
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