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princeton1 21.04.2016 11:38

Ich vertrete ja immer noch die feste Überzeugung, dass für eine reguläre, bzw. regelkonforme Anhängerbestückung das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers entscheident ist...!?!
Also, dass ich an einem Viano mit 2,5t Anhängerlast keinen Anhänger ziehen darf, der theoretisch bei max. Auslastung 2,8t auf die Waage bringt...!?!

-:)

Gruss

Nico

Eumeltier 21.04.2016 11:44

Stimmt nicht. Das reale Gewicht zählt.

Nur wenn Du keinen BE Führerschein hast, sondern nur B oder B96, dort geht es wieder um das zulässige Gesamtgewicht.

Das ist dann aber eine Führerscheinfrage, keine Frage, was der Viano ziehen darf.

princeton1 21.04.2016 11:53

Sicher...?!?
Bei einer Kontrolle geht die Polizei doch immer vom Schlimmsten aus...!?!
Was ich sogar verstehen würde!
Sonst würde ja jeder der kontrolliert wird, einfach behaupten, dass z.B der Wohnanhänger "auf keinen Fall" das zulässige Gesamtgewicht erreicht...!

Mein Bruder, der beruflich damit zu tun hat, ist auch meiner Meinung!

-:)

Korsar 21.04.2016 12:13

Hallo,

aber Achtung das mit dem tatsächlichen Gewicht und dem zGG ist genau anders herum bei der Zulässigkeit der 100 km/h Zulassung. Dort muss man ggf. den Hänger ablasten lassen.

Zurück zu dem Airstream.

Wie funktioniert das mit der Stützlast 90 - 150 kg denn unser Vau haben, wenn ich mich recht entsinne nur 75 kg oder?

Eumeltier 21.04.2016 12:22

Zitat:

Zitat von princeton1 (Beitrag 399228)
Sicher...?!?

Ganz sicher...

Und wenn der Anhänger 2.5t zGG hat, wer sagt, daß dann nicht 3t drauf sind?

Die Polizei braucht doch in jedem Fall eine Waage.

Eumeltier 21.04.2016 12:22

Zitat:

Zitat von Korsar (Beitrag 399229)
Wie funktioniert das mit der Stützlast 90 - 150 kg denn unser Vau haben, wenn ich mich recht entsinne nur 75 kg oder?

Meiner hat 150kg

rollieexpress 21.04.2016 12:58

Ich hab 100 kg Stützlast. Hängt von der verbauten AHZV ab.

Mopeto 21.04.2016 13:09

Zitat:

Zitat von princeton1 (Beitrag 399226)
Ich vertrete ja immer noch die feste Überzeugung, dass für eine reguläre, bzw. regelkonforme Anhängerbestückung das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers entscheident ist...!?!
Also, dass ich an einem Viano mit 2,5t Anhängerlast keinen Anhänger ziehen darf, der theoretisch bei max. Auslastung 2,8t auf die Waage bringt...!?!

-:)

Gruss

Nico

Mein WW hat auch 2,8 t.(Aufgelastet von 2,2 auf 2,8t)
Ziehen darf ich nur 2500 kg mit dem Vito.
Hab auch öfters Anhänger mit 3 t und größer dran hängen und wenn die Polizei der Meinung ist "ist überladen" gehts ab auf die Waage.
Bisher lag ich aber immer richtig mit meinen Beladungen !
Ich muss aber im Jahr ca 5-8 x auf die Waage ist immer recht lustig :-)

Korsar 21.04.2016 13:44

Zitat:

Zitat von Eumeltier (Beitrag 399233)
Meiner hat 150kg

Ups ich glaube da hatte ich dann doch etwas ziemlich falsches im Hinterkopf -sorry-

sh911 21.04.2016 14:11

Zitat:

Zitat von elTorito (Beitrag 399202)
Fiat Ducato mit 350 Kg KlauFix Anhänger . Bussgeld wegen Sonntagsfahrverbot nicht eingehalten (Punkte für den Fahrer, und Geschäftsinhaber weil Firmen Fahrzeug) , Weiterfahrt untersagt....

Nachdem der KlauFix in den Ducato verfrachtet wurde, durfte weiter gefahren werden, vor Gericht war der Richter sich auch nicht so ganz sicher, letztendlich kam ne Verwarnung ohne Punkte bei raus.

Manche DE Gesetze sind schon :760::760:

Hm, mit Hänger bist Du dann über 3,5 To zulässiges Gesamtzuggewicht, Ducato hat LKW Zulassung...... hier ist die Strafe m.E. rechtens. Hier bist Du wohl auf einen gut gelaunten Richter gestossen....

Was ist eigentlich ein KlauFix Anhänger.........


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