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Aber auch ein edeles Teil. Das könnte mir auch gefallen.
Sehe gerade wie das Tel so geschaffen ist. Kann ich nur sagen super. Zitat: http://www.airstream-germany.de/html/airstream_684.html |
Zitat:
Ne, A1 Münster-Osnabrück...! -:) |
Hä? LKW Überholverbot mit meiner Wohndose? Kann mich da bitte jemand aufklären?
Grüße Kurti Sent from my iDings with Tapatalk |
Nur, wenn Dein Viano ein MP wäre...!
Ziemlich bescheuert + weiß eigentlch auch niemand...! Der Polizist musste dafür selber 15min in seinem Handbuch blättern, um mir dann zu sagen: "Naja, wenn ich mir Ihr Gespann anschaue, trifft es ja keinen Armen...!" -:( Gruss Nico |
Die Diskussion hatten wir vor kurzem mit neu geschulten BKF.:802::802::802:
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Zitat:
Also, wenn zGG Zugfahrzeug plus zGG Anhänger > 3.5t und Zugfahrzeug kein PKW (also zB. Vito mit LKW-Zulassung oder eben auch Wohnmobil = Sonder-KFZ), dann gilt das Schild LKW-Überholverbot. Schwachsinn, aber so ist es. |
Ist der MP nicht als PKW zugelassen? Oder gilt das auch für Womos?
Ich mit meinem Viano kann also unbeschwert vorbeiziehen.... Grüße Kurti Sent from my iDings with Tapatalk |
Ein Womo oder Sonder-Kfz. ist eben kein PKW.:802: Ausschlaggebend ist was in Deiner Zulassung steht.
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Genau deswegen hat meiner PKW und keine LKW Zulassung !
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Fiat Ducato mit 350 Kg KlauFix Anhänger . Bussgeld wegen Sonntagsfahrverbot nicht eingehalten (Punkte für den Fahrer, und Geschäftsinhaber weil Firmen Fahrzeug) , Weiterfahrt untersagt....
Nachdem der KlauFix in den Ducato verfrachtet wurde, durfte weiter gefahren werden, vor Gericht war der Richter sich auch nicht so ganz sicher, letztendlich kam ne Verwarnung ohne Punkte bei raus. Manche DE Gesetze sind schon :760::760: |
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