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Hallo Oli,
lustig finde ich, dass das Fahrzeugalter entscheident für das Verbleiben in der Werkstatt ist. Ok, verstehe ich die Versicherung richtig?: Deine " Gurke " ( ironisch und nicht persönlich gemeint... ) ist 18 Jahre alt, da wird der Spiegel mal eben schnell mit 2 Klebestreifen befestigt - reicht vollkommen. Nur bei neuen Fahrzeugen lohnt es sich noch die Schrauben zu lösen......... :760::760::760: Allein für die Frechheit würde ich das einen RA geben. Dann zahlen die, die Kosten gerade noch mit drauf. Den Verweis auf das BG Urteil(e) kenne ich auch, wie gesagt - letztendlich habe ich immer das zuvor abgezogene Geld noch bekommen und die Versicherung hat da gerade noch mal die RA Kosten mit drauf gezahlt. Zu Deiner Beruhigung - Du gehst dann gegen die Versicherung vor, nicht gegen die nette Dame, welche den Unfall gebaut hat ( Falls die gut aussah und Du Skrupel hast.... ) |
Zitat:
Peter, Du möchtest doch nicht, dass der verärgerte Geist von Herrn Goethe Dich im schönen Püttlingen aufsucht...!!! Das wird dann nämlich für Dich sehr unentspannt werden!!! Es ist die GRETCHEN-Frage die von der holden Margarete an Herrn Faust gerichtet wurde: "Nun sag, wie hast Du's mit der Religion? Du bist ein herzlich guter Mann, allein ich glaub, Du hältst nicht viel davon!" -:) |
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