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purple 04.02.2015 22:29

Zitat:

Zitat von blondie (Beitrag 357520)
Was mache ich nun mit meinem Vito mit LKW Zulassung? Darf ich offiziell dort parken?

Bei meinem Beschilderungsbeispiel direkt über Deinem Posting:

Ja, in der Zeit von 5 - 17 Uhr, in der Zeit von 17 - 5 Uhr nein. Aber nun mal aus dem echten Leben: Ist Dein Vito optisch auch eindeutig als Lkw zu erkennen? Wenn er optisch als Pkw gesehen wird, welcher Parkraumüberwacher kann/soll dann ein Ticket schreiben, wenn Du auch in der Zeit von 17 - 5 Uhr dort stehst?

Falls Du die Beschilderung aus dem Eingangsposting zu diesem Thread meinst, dann darfst Du bei dieser Beschilderung nicht dort stehen, denn das Parken ist nur Pkw in der angegeben Zeit erlaubt. Allerdings: Siehe hier auch meine Ausführungen von zuvor zur optischen Erkennbarkeit.

blondie 05.02.2015 07:21

Erkennbar ja und nein. Weil es selbst nen Mixto mit PKW Zulassung gibt. ;)

Korsar 05.02.2015 08:31

Hallo,

an den Beispielen, die hier so hochkommen sieht man, dass die ganze Regulierungswut vollkommen :kopfklatsch: ist.
Wir haben alle im Prinzip das gleiche Auto, der eine darf parken der andere nicht einer nur Tags der andere dafür Nachts. Der eine darf mit Hänger auf der Landstraße 80 km/h fahren der andere nur 60 km/h. Die Liste ließe sich sicherlich unschwer fortsetzen. Ich kenne da eine Kurve da ist für LKW 10 km/h vorgeschrieben, ich stelle mir gerade einen Vito 3.0 CDI mit LKW Zulassung und Sportfahrwerk vor :n_lachen2::n_lachen2:.lach..lach..lach.
Klar nicht erkennbar und so aber rein formell gesehen....

Schafft den ganzen Quatsch ab, wo bleibt die Eigenverantwortung. Egal wie man seinen Vito, Viano oder Vau zulässt immer erkauft man sich irgendwelche Nachteile, das ist reine Bürokratie und die hat noch keiner Volkswirtschaft wirklich genutzt.

Ich will niemand zu nahe treten (auch wir haben in der eigenen Familie genügend / genügend gehabt), aber diese "Übersetzung", die mir die Tage unter kam finde ich recht bezeichnend:
BRD = Beamten Republik Deutschland

drdisketti 05.02.2015 09:07

Hab' in §3 Abs. 2 Buchstabe b) nachgelesen - tatsächlich darf ein MP mit Anhänger auf Landstraßen nur 60 km/h !?

Der Viano und Vito Pkw und Lkw hingegen 80 km/h ..

Innerorts übrigens wenn z.B. 70 km/h erlaubt sind, darf auch der MP so schnell mit Anhänger (!).

Korsar 05.02.2015 10:17

Hallo,

das meine ich, das kapiert niemand und Regelungen, die nicht logisch / vernünftig sind finden keine Akkzeptanz und fördern nur die Staats-, Politikverdrossenheit.

Irgendwann führt das zum Kollabs oder zur Revolution.

thw 05.02.2015 21:06

Was regt ihr euch auf?
In den nächsten Jahren düsen alle Auto selbstständig rum, kennen alle Schilder, Regeln etc., und wenn nicht wird Online nachgefragt.

So gesehen, nicht Du, sondern Dein Auto weiß wie es sich verhalten muß.

Uns so wie Horst, geniesst man sein Expresso oder sonsiges Lieblingsgetränk (mit Alkohol? man selber fährt ja gar nicht...?!).

Matthias S 05.02.2015 21:48

Zitat:

Zitat von drdisketti (Beitrag 357567)

Innerorts übrigens wenn z.B. 70 km/h erlaubt sind, darf auch der MP so schnell mit Anhänger (!).

Anno 94 ich in Lkw-Fahrschule mit 12 Tonner und Drehschemelanhänger: Strecke leicht bergab, 100kmh freigabe:
erst BAB=80kmh
Kraftfahrstr. =80kmh
Zweispurige Straße außerh.= 60
Dann Ortsschild und Freigabe 100 =Vollgas was die Möhre hergibt, bis 100kmh
Alles innerhalb von max.3 Kilometern mit Fahrlehrer


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 00:37 Uhr.

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