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princeton1 24.10.2014 17:48

Zitat:

Zitat von Thorsten Hoppe (Beitrag 343716)
... und wenn die Kennzeichen weg sind muß er die als gestohlen melden und bekommt dann neue kennzeichen zugeteilt...

-:)

Ja, super!
Dann fängt das neu zugeteilte Kennzeichen aber gewiss mit einem "F" an...!
Und wahrscheinlich müsste er auch einen Versicherungsnachweis vorlegen...!

-:)

Gruss

Nico

purple 24.10.2014 17:50

Das Abbauen der Kennzeichen dürfte Diebstahl sein und damit eine Straftat, ebenso das Abkratzen der Siegelmarken = Sachbeschädigung.

Thorsten Hoppe 24.10.2014 17:53

das wird dann so sein. trotzdem wäre es Diebstahl wenn du sie selbst entfernen würdest und man dich dabei erwischen würde, was allerdings sehr unwahrscheinlich ist wenn man sich dabei clever anstellt.

Wenn einem selbst die Kennzeichen gestohlen werden muß man Anzeige bei der Polizei machen und mit der Bescheinigung zur Zulassungsstelle und bekommt neue Kennzeichen zugeteilt. eine Versicherungsbestätigung brauhct man dazu nicht da das Fahrzeug ja angemeldet ist. geht natürlich nur als Halter. in deinem Fall würde er dann bestimmt probleme bekommen bzw müsste es dann sicherlich auf seinen Namen anmelden. Der Ablauf an sich ist aber der gleiche

Thorsten Hoppe 24.10.2014 17:55

das entstempeln der Kennzeichen ist zudem eine hoheitliche Aufgabe einer Behörde also nicht nur Sachbeschädigung.

st ja auch nicht gegen den Verkäufer gerichtet was ich hier schreibe sondern einfach nur ein gutgemeinter Hinweis für folgende Verkäufe.

princeton1 24.10.2014 17:58

Zitat:

Zitat von purple (Beitrag 343722)
Das Abbauen der Kennzeichen dürfte Diebstahl sein und damit eine Straftat, ebenso das Abkratzen der Siegelmarken = Sachbeschädigung.

Theorie und Praxis...!

Bevor der Komiker nun meinen sollte, dass er tage- oder wochenlang mit meinen Kennzeichen durch die Gegend fahren kann, sind die Schilder wech...!!!

Ich ziehe folgendes Fazit:

Abkratzen alleine bringt gar nix!

Abhandenkommen der Kennzeichen führt nicht automatisch zu unmittelbaren Abmeldung, sorgt aber für spontane Nichtnutzung und ein erhöhtes Stresspotential beim ignoranten Käufer!

-:)

Gruss

Nico

mycel 24.10.2014 17:58

Du fährst doch Harley, dann kennst Du vielleicht auch welche von den ganz bösen Jungs in rot-weiß oder rot-gold? .box.:shoot:

princeton1 24.10.2014 18:06

Zitat:

Zitat von mycel (Beitrag 343726)
Du fährst doch Harley, dann kennst Du vielleicht auch welche von den ganz bösen Jungs in rot-weiß oder rot-gold? .box.:shoot:

.box.

Da schicke ich doch keine 1%er, das macht der Präsident selber!!!

.box.

Gruss

Nico

Danidog 24.10.2014 19:03

Öffentlich ankündigen würde ich sowas lieber nicht .pfiff.

Leider gibt es ja auch keine Garantie dafür, dass das Auto öffentlich zugänglich abgestellt ist.

Aber Deinen "Hals" kann ich verstehen, mich wundert auch öfters mal, wie es sein kann, dass niemand zuständig ist ...

Ex_Benutzer 24.10.2014 19:09

Grübel sind nicht die Kennzeichen Dein Eigentum???? er läuft ja in einem anderen Bundesland nun...also ab damit und dumm stellen ...waren nur zur Überführung...aber ****e ist ja weil keine Papiere mehr da sind zum abmelden hmmmm bau se ab würde ich auch machen Penner die, oder Anwalt, wenn der nicht so teuer ist..meistens reicht ein Brief von dem schon merkt er oha der wehrt sich ...
Gruß Holger

princeton1 24.10.2014 19:09

Zitat:

Zitat von Danidog (Beitrag 343735)
...Leider gibt es ja auch keine Garantie dafür, dass das Auto öffentlich zugänglich abgestellt ist...

-:)

Doch, der Käufer sagte mir, dass er explizit einen SMART CDI mit Standheizung suchte, da das Fzg. draussen stehen muss...!

-:)

Gruss

Nico


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