V-Club Forum

V-Club Forum (https://www.vclub-forum.de/Forum//index.php)
-   Alles andere (https://www.vclub-forum.de/Forum//forumdisplay.php?f=313)
-   -   Bekanntmachung (https://www.vclub-forum.de/Forum//showthread.php?t=53824)

drdisketti 02.10.2014 19:42

Jepp, mehr Achsen und mehr Innenraum und davon etliche auf diesem Platz zur gleichen Zeit ..

Der Name Roadrunner hat seinen Grund :802:

hanni1975 02.10.2014 19:47

war wiedermal ganz lustig gewesen,diesmal waren wir auch zu dritt.
Bis zum nächsten mal am selben Tisch.
Grüsse Hannes

V6 Mixto Lang 02.10.2014 19:56

Zitat:

Zitat von Sockel0815 (Beitrag 341073)
Hallo,
Mensch das ist ja gleich bei mir um die Ecke.. Komme aus Oranienburg.
Was macht ihr denn hier/da?
Komischer Platz für nen Camingausflug???

LG Kevin


Hallo Kevin,

fahr' einfach mal hin auf einen :kaffee: oder 2
:kaffee:!

Du siehst dann nicht nur den Udo und seine Frau, sondern auch einen roten ACTROS MP 3 und weißt dann sofort, warum die da nicht campen, sondern mit einem 40 Toner "parken"........

Sockel0815 02.10.2014 20:28

Ahhh Hehe dann hätte ich ja lange nach nem V suchen können :-D
Bis wann seit ihr denn da??

LG Kevin

V6 Mixto Lang 02.10.2014 20:33

Zitat:

Zitat von Sockel0815 (Beitrag 341097)
Bis wann seit ihr denn da??


Der "Roadrunner" wird sich diesbezüglich garantiert noch melden bei Dir! :tw::D

Viano Driver 02.10.2014 21:40

Hey ihr beiden,
bis wann seid ihr denn morgen noch da?
Frage weil wenn kann ich nur Nachmittags.

Grüße Andreas

drdisketti 02.10.2014 21:55

Wegen Actros gilt für die beiden wohl

"Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist in Deutschland in § 30 StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt. Demnach dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhänger nicht verkehren."

alexanderpeter 02.10.2014 22:13

Zitat:

Zitat von drdisketti (Beitrag 341124)
Wegen Actros gilt für die beiden wohl

"Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist in Deutschland in § 30 StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt. Demnach dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhänger nicht verkehren."


Guten Abend Herr Dr. Fielmann,

nicht ganz richtig. Sonderreglungen hast Du vergessen.

Schau mal hier: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_30.php

rollieexpress 02.10.2014 23:17

War schon ein geiler Abend mit allen Anwesenden. Schade, dass wir Hannes verpasst haben.

rastlose 03.10.2014 02:11

Bekanntmachung
 
ja es war wieder super und vielen Dank euch beiden. Es ist schön, Freunde wie euch zu haben.
LG eure rastlose ��


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 10:59 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Powered by vBCMS® 2.3.3 ©2002 - 2025 vbdesigns.de
(c) 2005-2025 1. Mercedes-V-Club Deutschland e.V.