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uliri2 26.08.2013 18:48

Ich habe binnen 48 Stunden reklamiert; die restliche Zeit ist von Anwälten, Gerichten und ewigen Fristsetzungen zu verantworten.

Sorry - das habe ich so nicht verstanden.

Dann würde ich allerdings weiter gehen. Ich denke, auch mit einiger Aussicht auf Erfolg. Vielleicht vorher noch fragen, wie man auf den relativ geringen Betrag gekommen ist.

Gruß
Uli

princeton1 26.08.2013 19:14

Zitat:

Zitat von camper2012 (Beitrag 294058)
?..Drückt mir mal bitte die Daumen.box.

-:)

Also, zum Daumendrücken sehe ich hier eigentlich keine Notwendigkeit!

Man hat Dir in einem rechtsgültigen Kaufvertrag eine signifikante Ausstattungsposition zugesichert, die Du somit auch bezahlt hast!

Mich wundert, dass es hier überhaupt die hohen Gerichte bemüht werden mussten?!?

Ziemlich armseliges Verhalten von Deiner MB-Verkaufsniederlassung!

Wie reagierten die denn damals auf Deine berechtigte Protestnote?

"Lieber Kunde, da haben Sie jetzt aber Pech gehabt...!" ?

Dem nächsten Kunden verkaufen die einen imaginären V6 mit vier Zylindern...!

-:)

Da hat mir der DAIMLER Konzern ja schon für meine düsteren Urlaubserlebnisse mehr bezahlt...-:)

tschüss dann

Nico

Edit:
Und sag denen, dass die Zuheizer-Fehler-Suche beim BOSCH-Dienst schon €300,00 gekostet hat...-:)

camper2012 26.08.2013 20:01

Ist ja gut zu wissen, dass man nicht ganz auf dem Holzweg ist.

Also, mit dem Rechtsanwalt wurde ein möglicher Vergleich vorher nicht abgestimmt.

Auf meinen Anruf hin (zwei Tage nach Kauf und Feststellung des Mangels) mit dem Vorschlag, man könne sich doch in der (finanziellen) Mitte treffen meinte die Verkäuferin des vermeintlich renommierten Autohauses in Vaihingen/Enz: wenn ich mir das Auto nicht leisten könne solle ich doch nicht auf so billigem Weg versuchen, nachher ans Geld zu kommen.

Jau, und daraufhin bin ich dann zum Anwalt gegangen.

princeton1 26.08.2013 21:06

Handelt es sich denn um eine direkte Mercedes Benz Niederlassung (bzw. MB-Vertrags-Autohaus) ?

-:)

Mit Annahme des Vorsatzes, wäre der Betrugsfall eingetreten!

Ob die schneidige + rhetorisch suboptimal geschulte Verkäuferin dann immer so reagieren würde...!

-:)

Gruss

Nico

Sonnensegler 26.08.2013 22:02

Hört sich eher wie ein "böser" Gebrauchtwagenhändler um die Ecke an.
Sollte das wirklich ein MB-Händler sein, dann m.M.n. nach Stuttgart eskalieren (bzw. erstmal das ankündigen).
Wenn Du die Ausstattung im Vertrag stehen hast ... ... verstehe ich aber auch wirklich nicht wie das zu einem Verfahren oder gar dem Benötigen eines Anwalts kommen kann.

Und wenn der Anwalt da in 8 (!!!) Monaten nix bewegt ?! ... das sollte eigentlich ein Telefonat dauern.

demokrit 27.08.2013 09:22

Ich weiß nicht, warum hier über Geld und Forderung, etc... diskutiert wird.

Wenn etwas im Kaufvertrag steht, was nicht vorhanden ist, muss dies nachgebessert werden. D.h. der Händler hat dies nachzurüsten. Darauf kann man bestehen und sonst den Kauf wandeln.

Problematisch vor Gericht wird allerdings auf jeden Fall, wenn das bereits acht Monate her ist. Direkt nach dem Bemerken des Mangels wird eine Frist zur Nachbesserung gesetzt. Auf einen preislichen Nachlass als Alternative kann man sich einlassen, muss man aber nicht.

Sonnensegler 27.08.2013 09:56

Hast Du vielleicht das Nachrüsten abgelehnt und auf Geld bestanden?
... dann könnte ich die Eskalation verstehen.

... und ggf. auch den Spruch, warum Du ein Auto nachträglich "günstiger" machen willst.
Die geht es aber doch um den Zuheizer/Standheizung, oder ...? Dann lass ihn verbauen ... ich würde aiuch nicht über Geld reden. Gerade wenn das im Vertrag steht.

camper2012 27.08.2013 18:26

Neee, dann bräuchte ich ja auch nicht mehr mit dem Techniktag zu liebäugeln ;-)
Ich habe nichts abgelehnt; war lediglich so naiv zu glauben, man könne einen Kompromiss finden. Als darauf nicht eingegangen wurde kam die rechtliche Handhabe mit diesem ewig dauernden und unverständlichen Ergebnis.

camper2012 28.08.2013 07:55

Zitat:

Zitat von demokrit (Beitrag 294157)
Ich weiß nicht, warum hier über Geld und Forderung, etc... diskutiert wird.

Wenn etwas im Kaufvertrag steht, was nicht vorhanden ist, muss dies nachgebessert werden. D.h. der Händler hat dies nachzurüsten. Darauf kann man bestehen und sonst den Kauf wandeln.

Problematisch vor Gericht wird allerdings auf jeden Fall, wenn das bereits acht Monate her ist. Direkt nach dem Bemerken des Mangels wird eine Frist zur Nachbesserung gesetzt. Auf einen preislichen Nachlass als Alternative kann man sich einlassen, muss man aber nicht.

Nach Gespräch mit dem Anwalt wird das jetzt das Ziel sein, den Mangel zu entschädigen oder die Nachrüstung vor Ort erledigen zu lassen. Auch er spricht von 'Kuhhandel'-Manieren...
Ich geb Euch Bescheid, wenn das nächste Ergebnis feststeht.

uechtel 28.08.2013 09:53

Wenn jetzt Nachrüstung auch ein Thema ist, und weil dein Forumsname "camper2012" ja die Vermutung nahelegt, dass du das Auto evtl. auch für diese Zwecke nutzen möchtest, möchte ich dich zumindest auf noch etwas hinweisen. Nicht dass am Ende deswegen noch eine zweite Enttäsuchung kommt.

Der Zuheizer und die anschließende Aufrüstung ergibt am Ende eine WASSER-Standheizung. Das heißt, Kühlwasser wird erwärmt und dann läuft die Warmluft über das vorhandene Heizungsgebläse. Das sorgt zwar schnell für freie Scheiben und macht auch innen warm, aber die Laufzeit ist auf etwa eine Stunde begrenzt. Das liegt einfach am hohen Stromverbrauch für das Gebläse, bei wesentlich längerer Laufzeit läufst du ansonsten Gefahr, dass du mit leerer Batterie dastehst. Eine ganze Nacht lang hält die das nicht durch. Also für einen echten "Dauerbetrieb" fürs Campen ist das nicht geeignet.

In dem Fall wär es dann vielleicht besser, dich notfalls mit einer bestimmten Summe zufrieden zu geben und damit dann einen Teil der Kosten für eine campingtaugliche LUFT-Standheizung zu bestreiten (Kosten ca. 1500 € aufwärts).

Hängt wie gesagt davon ab, wofür du die Heizung einsetzen möchtest.


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